Beschlussvorlage - B/17/1169-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Zügigkeit des dreieinhalbjährigen Bildungsgangs „Elektroniker/-innen – Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik, Bezirksfachklasse – Fachklasse des dualen Systems in der Berufsschule nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO-BK), Anlage A, von drei auf vier Züge dauerhaft ab dem Schuljahr 2022/2023 am Hans-Sachs-Berufskolleg.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Regina Cammalleri
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker , Bieler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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04.11.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) dauerhaft ab dem Schuljahr 2022/2023 die Erhöhung der Zügigkeit von drei auf vier Züge für den dreieinhalbjährigen Bildungsgang
„Fachklasse des dualen Systems in der Berufsschule (Elektroniker/-innen – Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik), Bezirksfachklasse – gem. APO-BK, Anlage A 1.1, am Hans-Sachs-Berufskolleg, Am Förderturm 5, 46049 Oberhausen. Schul-Nr. 191309.
Sachverhalt
Begründung
Im vergangenen Schuljahr wurden am Hans-Sachs-Berufskolleg bereits 64 Elektroniker/-innen für Energie- und Gebäudetechnik dreizügig beschult. Zur Einschulung am 18.08.2021 sind 95 Auszubildende erschienen und aufgenommen worden, darunter drei Auszubildende der Fachrichtung Gebäude- und Systemintegration. Die Schüler/-innen stammen alle aus Oberhausener und Mülheimer Handwerksbetrieben, für die das Hans-Sachs-Berufskolleg Bezirksfachschule ist. Da noch Ausbildungsverträge für das laufende Ausbildungsjahr abgeschlossen werden können und eine Klasse mit 24 Auszubildenden im Block beschult wird, ist eine Erhöhung der Zügigkeit notwendig.
Das Hans-Sachs-Berufskolleg verfügt über die für den Bildungsgang notwendigen Ressourcen. Personal- und Raumressourcen sind durch Schülerrückgang der vergangenen Jahre im dualen System vorhanden.
Ein Schulkonferenzbeschluss zur Erhöhung der Zügigkeit wird am 02.11.2021 nachgeholt. Der Eilausschuss hat keine Einwände.
Die Beantragung der Zügigkeitserhöhung ist vorab mit der Bezirksregierung abgestimmt worden.
Da es sich hier um eine Erhöhung der Zügigkeit eines bereits vorhandenen Bildungsgangs handelt, ist keine Stundentafel beigefügt.
Eine Beteiligung der Nachbarstädte wird zurzeit durchgeführt. Die Antworten lagen bei Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor.
