Berichtsvorlage - M/17/1152-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ für Kinder und Jugendliche in 2021 und 2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Charline Sikorski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
27.10.2021
|
Sachverhalt
Begründung
Am 5. Mai 2021 hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" in Höhe von zwei Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. In diesem Rahmen stellen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Bildung und Forschung je eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die inhaltliche und finanzielle Koordination werden vom Bund auf die Bundesländer und weiteren Körperschaften übertragen. Die Bund-Ländervereinbarung zum Aktionsprogramm wurde am 01. Juni 2021 unterzeichnet.
Insgesamt besteht das Aktionsprogramm der Bundesregierung aus den folgenden vier Fördersäulen:
1. Abbau von Lernrückständen
2. Förderung der frühkindlichen Bildung
3. Ferienfreizeiten und außerschulische Bildung
4. Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen
Die Fördersäule 1 wird in Nordrhein-Westfalen durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB), die Fördersäulen 2 und 3 durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und im Rahmen der Fördersäule 4 auch unmittelbar über Bundesprogramme umgesetzt.
Fördersäule 1: Von den rund 1 Mrd. Euro erhält Nordrhein-Westfalen 215 Mio. Euro, um Lernrückstände bei Schüler*innen aufzuarbeiten. Ein Schwerpunkt der Umsetzung soll in einer schulnahen Förderung der Kinder und Jugendlichen liegen. Einbezogen werden hier Lehrkräfte und weitere Bildungsanbieter. Im Schwerpunkt sollen schulformunabhängig und trägerneutral Maßnahmen durchgeführt werden. Sowohl in den Sommerferien in Sommercamps und in Lernwerkstätten sowie mit Beginn des neuen Schuljahres durch unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern. Über die Verwendung der Mittel und angedachten Maßnahmen wird der Schulausschuss am 04. November 2021 berichten.
Fördersäule 2: Viele Kinder konnten seit Beginn der Coronavirus-Pandemie nur unregelmäßig Angebote der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung nutzen. Erzieher*innen und Kinderärzte*innen berichten von Entwicklungsverzögerungen oder gar Rückschritten sowie Verhaltensauffälligkeiten. Um solche Defizite auszugleichen, werden unterstützende Angebote ausgebaut. Hierfür stehen den Ländern 150 Mio. Euro zur Verfügung.
Bundesprogramm Sprach-Kitas
Insgesamt sind 100 Mio. Euro für die Aufstockung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ für die Jahre 2021 und 2022 vorgesehen.
In das Bundesprogramm werden bundesweit rund 1.000 zusätzliche Kitas aufgenommen. Das Programm richtet sich vor allem an Kindertageseinrichtungen in sozialen Brennpunkten, die von einem überdurchschnittlichen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden.
Nordrhein-Westfalen hat ein Kontingent von 204 zusätzlichen Fachkraft-Vorhaben. Interessierte Kindertageseinrichtungen konnten Ihr Interesse bis zum 08. Juni 2021 beim Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) bekunden. Das Jugendamt hat alle Träger von Oberhausener Kindertageseinrichtungen am 01. Juni 2021 per E-Mail über das Antragsstellungsverfahren im Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ im Rahmen des "Corona-Aufholprogramm des Bundes" kurzfristig informiert.
Insgesamt haben in Oberhausen zwei Träger von Kindertageseinrichtungen für drei Einrichtungen Ihr Interesse beim MKFFI bekundet (eine Fröbel Kindertageseinrichtungen und zwei Ev. Kindertageseinrichtungen).
Darüber hinaus können im Rahmen des Aktionsprogrammes alle Oberhausener „Sprach-Kitas“ zwei Zuschüsse für die Jahre 2021 und 2022 beantragen. Es handelt sich um einen Aufhol- und einen Digitalisierungszuschuss.
Sechs städtische Oberhausener Sprach-Kitas werden insgesamt 50.400,- Euro Fördergelder abrufen. Davon stehen den sechs Einrichtungen insgesamt 10.800,- Euro für die Digitalisierungspauschale zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und 39.600,- Euro zur bedarfsgemäßen Unterstützung im Rahmen der Aufholarbeit zur Verfügung (Vgl. Drucksachen-Nr.: B/17/1109-01).
Bundesstiftung Frühe Hilfen
Die Familie ist der erste Bildungsort. Entsprechend wird die bestehende Bundesstiftung Frühe Hilfen, befristet für die Jahre 2021 und 2022, aus Bundesmitteln um 50 Mio. Euro aufgestockt um gezielt Angebote für werdende Eltern und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern auszubauen. Nordrhein-Westfalen erhält hiervon rund 10 Mio. Euro zur Umsetzung von Maßnahmen entsprechend der Zusatzvereinbarung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen. Im Rahmen einer fachbezogenen Pauschale stehen der Stadtverwaltung Oberhausen insgesamt 173.355,- Euro zusätzliche Fördermittel zur Verfügung, um bestehende Maßnahmen der Frühen Hilfen auszubauen und neue Projekte zu initiieren. Im Jahr 2021 können insgesamt 50.513,- Euro und im Jahr 2022 insgesamt 122.842,- Euro zusätzliche Fördermittel abgerufen werden (Vgl. Drucksachen-Nr.: B/17/1109-01).
Dementsprechend sind neben den bisher aus den Stiftungsmitteln förderfähigen Maßnahmen auch niedrigschwellige Angebote und Maßnahmen förderfähig, die dazu dienen, pandemiebedingte Belastungen und Einschränkungen sowie ihre Folgen zu reduzieren bzw. zu kompensieren oder die Beziehungs- und Kontaktpflege von (werdenden) Familien zu fördern.
Analog einer Bedarfsabfrage und eines Interessensbekundungsverfahrens am 08. Juli 2021 im Netzwerk Frühe Hilfen wurde beim MKFFI im ersten Schritt die gesamte Fördersumme von 50.513,- Euro für das Jahr 2021 beantragt. In der Planungssitzung der Steuerungsgruppe Frühe Hilfen vom 08.09.2021 erfolgt eine bedarfsorientierte Planung der zusätzlichen Mittel für die Jahre 2021 und 2022. Vor diesem Hintergrund sollen die zusätzlichen Mittel in Oberhausen zum Ausbau bestehender Maßnahmen und zum Aufbau von Pilotprojekten genutzt werden. Entsprechend der Förderkriterien der Bundesstiftung Frühe Hilfen wird die Verwendung der Fördermittel wie folgt geplant:


Fördersäule 3: Durch die Corona-Pandemie hatten Kinder und Jugendliche kaum Möglichkeiten an Projekten, Ausflügen sowie sportlichen und kulturellen Bildungsangeboten teilzuhaben. Darüber hinaus sind viele Familien in dieser Zeit an ihre Belastungsgrenze gestoßen, aufgrund von Home-Office, Kinderbetreuung, Homeschooling der eigenen Schulkinder, Einschränkungen der sozialen Kontakte oder aus den vielen anderen Gründen, die in der Pandemie eine zentrale Rolle spielen.
Die Bundesregierung stellt für Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe wie auch für Familien insgesamt 530 Mio. Euro zur Verfügung.
Aufstockung des Kinder- und Jugendplans des Bundes
Die Mittel des Kinder- und Jugendplans des Bundes für die Kinder- und Jugenderholung, die kulturelle und politische Jugendbildung, die Jugendarbeit im Sport, die internationale Jugendarbeit sowie die Jugendverbände werden um 50 Mio. Euro erhöht. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen nach der Pandemie verstärkte und vergünstigten Ferienfreizeit-, Begegnungs- und Bewegungsangeboten zu ermöglichen.
Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe aus dem Sport, der kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie Jugendverbände können ab Juli 2021 Anträge über ihre bundeszentralen Verbände oder die Zentralstellen des Kinder- und Jugendförderplanes des Bundes (KJP) an das Bundesjugendministerium stellen.
Das Oberhausener Jugendamt hat über die Fördermöglichkeiten per E-Mail am 22. Juli 2021 alle freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie die entsprechenden Bereiche Sport / 2-5 und Kulturelle Kinder- und Jugendbildung / 0-6 informiert.
Familienferienstätten
Familien mit geringfügigem Einkommen sind in der Coronavirus-Pandemie besonders belastet. Damit sie sich erholen können, erhalten gemeinnützige Familienferienstätten einen Zuschuss für den Aufenthalt von Familien für eine Woche und geben diesen an die Familien weiter. Der Bund unterstützt hierfür Familienferienstätten mit rund 50 Mio. Euro zusätzlich. Über die Förderung der Familienerholungswochen hat das MKFFI NRW-weit informiert. Die Familienerholungswoche wurde über den Reisedienst der Diakonie Ruhr Hellweg e.V. organisiert. Familien hatten die Möglichkeit, einen Antrag online über die Seite des Reisedienstes unter www.familienerholung-nrw.de zu stellen. Das Jugendamt hat per E-Mail am 18. Juni 2021 alle Oberhausener Akteure, die mit den Familien zusammenarbeiten, über das Programm der Landesregierung „Familienerholung NRW“ informiert.
Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ländern
Die Länder erhalten Mittel in Höhe von 70 Mio. Euro, um günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten, Jugendbegegnungen, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen. Sie werden von freien und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe angeboten.
Zur Umsetzung der Maßnahmen werden über das Land insgesamt 25 Mio. Euro NRW-weit für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 zur Verfügung gestellt. Mit Zuwendungsbescheid vom 19. Juli 2021 erhält das Jugendamt der Stadt Oberhausen als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe für das Haushaltsjahr 2021 Mittel in Höhe von rund 112.961,- Euro. Im Haushaltsjahr 2022 wird die Stadt Oberhausen für diesen Förderschwerpunkt weitere Mittel in Höhe von rund 225.921,- Euro erhalten (Vgl. Drucksachen-Nr.: B/17/1109-01).
Die Höhe der fachbezogenen Pauschale, hat das Land NRW gemäß einem Schlüssel, für die unter 21jährigen zu 60 Prozent und die unter 21jährigen im SGB II Bezug zu 40 Prozent je Jugendamtsbezirk berücksichtigt, ermittelt.
Das Jugendamt hat in einem Interessensbekundungsverfahren die Verwendung der Mittel in der Facharbeitsgruppe Jungendarbeit gem. § 78 SGB VIII ab dem 31.08.2021 mit den Oberhausener Trägern gemeinsam abgestimmt. Die Ausrichtung der Angebote soll insbesondere dem Förderschwertpunkt nachholender pädagogischer Arbeit i.S. der Wiederbelebung gemeinsamer Begegnungs- und Erfahrungsräume dienen und ist als zusätzliche Maßnahme analog zur inhaltlichen Ausrichtung des Kinder- und Jugendförderplans 2021-2025 vorgesehen. Die bisher eingegangenen Projektvorschläge beschäftigen sich mit nachfolgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
- Bewegungs-und Sportangebote
- Social-Media Angebote
- Kreativangebote im musischen / künstlerischen Bereich
- Potenzialentwicklung / Persönlichkeitsentwicklung / Kompetenztrainings
- Begleitete Selbstbildung, Schaffung von außerschulischen Lernräumen
- Angebote für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf
Insgesamt wurden dreizehn Projektanträge eingereicht, die bereits im Oktober starten. Weitere Anträge können im Rahmen des Förderprogramms eingereicht werden.
Darüber hinaus enthält die Fördersäule 3 noch weitere vier Programme und Fördermöglichkeiten, die das Jugendamt der Stadt Oberhausen nicht direkt betreffen:
1. Programm „Kultur macht stark“
2. Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
3. Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus
4. Kinderfreizeitbonus und individuelle Lernförderung
Das Jugendamt hat über die Fördermöglichkeiten die entsprechenden Bereiche der Stadt Oberhausen informiert.
Fördersäule 4: Zur Bewältigung der Krisenfolgen sollen die sozialen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden. Dabei helfen Mentor*innen, Freiwilligendienstleistende und Schulsozialarbeiter*innen. Zusätzlich hat die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) das Programm „AUF!leben – Zukunft ist jetzt" aufgelegt, um Kinder und Jugendliche zu unterstützen, die Folgen der Pandemie zu bewältigen und Alltagsstrukturen zurückzugewinnen. Für das DKJS-Programm und die zusätzliche Sozialarbeit und Freiwilligendienstleistende stellt die Bundesregierung insgesamt 320 Millionen Euro zur Verfügung.
Zur Umsetzung der Maßnahmen stellt das Land Nordrhein-Westfalen rund 68,- Mio. Euro NRW-weit zur Verfügung.
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
Mit dem Programm „AUF!leben – Zukunft ist jetzt" möchte die DKJS Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsbildung unterstützen, sie in ihrer psychischen und emotionalen Verfassung stärken sowie das soziale Lernen und die Beziehungen und Bindungen von Kindern und Jugendlichen untereinander fördern. Dafür hat die DKJS einen Zukunftsfonds aufgesetzt, über den möglichst niedrigschwellig Mittel für Angebote vor Ort beantragt werden können. Förderbare Projekte können verschiedene Ansätze aufgreifen und sich an Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen richten. Über das Konzept und die Struktur des Förderprogramms der DKJS sind alle Oberhausener Träger der Kinder- und Jugendhilfe seitens des Jugendamtes informiert worden. Darüber hinaus ist eine Abfrage von ersten Projektideen der freien Träger per E-Mail am 12.07.2021 initiiert worden.
Anträge können ab dem 06. September 2021 über die Seite www.auf-leben.org gestellt werden. Dies gilt zunächst für die Förderkategorien KOMPAKT und UMSETZUNGS-PARTNER. Anträge für die weiteren sechs Förderkategorien können erst ab dem 01. November 2021 gestellt werden. Das Jugendamt hat alle Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit per E-Mail am 26. August 2021 über die Fördergrundsätze des Aktionsprogramms informiert.
Bundesfreiwilligendienst in Schulen und in der Kinder- und Jugendhilfe
Um Kinder und Jugendliche vor Ort besser zu unterstützen, können Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ab sofort einfacher und schneller Unterstützung durch Bundesfreiwilligendienstleistende erhalten. Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe finden auf der Seite www.bundesfreiwilligendienst.de weitere Informationen und Vordrucke.
Das Jugendamt hat alle Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit und den Bereich 3-3/Schule per E-Mail am 12. Juli 2021 über diesen Förderpunkt des Aktionsprogramms informiert.
FSJ/FÖJ in Schulen und in der Kinder- und Jugendhilfe / Schulsozialarbeit
Freiwilligendienstleistende sollen Kinder und Jugendliche in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen. Darüber hinaus wird die Schulsozialarbeit erweitert, um Angebote für Kinder und Jugendliche zu machen, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Hierfür werden über das Land insgesamt 68,- Mio. Euro NRW-weit zur Verfügung gestellt. Mit Zuwendungsbescheid vom 19. Juli 2021 erhält das Jugendamt der Stadt Oberhausen als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe für das Haushaltsjahr 2021 Mittel in Höhe von rund 307.413,- Euro. Im Haushaltsjahr 2022 wird die Stadt Oberhausen für diesen Förderschwerpunkt weitere Mittel in Höhe von rund 614.826,- Euro erhalten. Verteilungsgrundlage der weitergeleiteten Bundesmittel siehe unter der Überschrift Kinder- und Jugendfreizeiten.
Die Bereiche 3-1 und 3-3 haben sich auf die Verteilung der Mittel für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 verständigt. Der Bereich 3-1 erhält in 2021 rund 46.613,- Euro und der Bereich 3-3 erhält rund 260.800,- Euro. In 2022 entfällt auf den Bereich 3-1 rund 93.226,- Euro und auf den Bereich 3-3 rund 521.600,- Euro (Vgl. Drucksachen-Nr.: B/17/1109-01).
Der Bereich 3-3 / Schule wird über die Verteilung der Mittel im Schulausschuss am 04. November 2021 berichten.
Für die Ausstattung der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit FSJ/FÖJ haben sich bisher über ein Interessensbekundungsverfahren insgesamt folgende vier Einrichtungen für eine entsprechende Ausstattung gemeldet:
- Zwei Stellen FSJ Die Falken
- Drei Stellen FSJ Evangelischer Kirchenkreis
- Zwei Stellen Drucklufthaus
- Eine Stelle Die Kurbel
Im Jahr 2021 stehen hierfür insgesamt 27.200,- Euro (sieben Stellen FSJ/FÖJ, Sept. - Dez. 21) und im Jahr 2022 insgesamt 54.400,- Euro (sieben Stellen FSJ/FÖJ Jan.- Aug. 21) Euro Fördermittel zur Verfügung.
