Berichtsvorlage - M/17/1123-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ des Landes NRW, 2021ff.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Chancengleichheit
- Bearbeitung:
- Stefanie Nitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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26.10.2021
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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27.10.2021
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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28.10.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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02.11.2021
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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03.11.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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03.11.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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04.11.2021
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Kenntnisnahme
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11.11.2021
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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17.11.2021
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Kenntnisnahme
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25.11.2021
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Erledigt
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Integrationsrat
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Kenntnisnahme
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07.12.2021
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Rund sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Landesregierung NRW hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Deshalb startet die Landesregierung in diesem Jahr mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das neue Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“, das im Jahr 2021 das Schwerpunktthema „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“ hat. Ab 2021 werden jährlich 2000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert. Dabei dürfen die gesamten förderfähigen Ausgaben der Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Für die Umsetzung des Programms wurden Vereinbarungen mit Kreisen und kreisfreien Städten abgeschlossen. Für Oberhausen wurde die Vereinbarung am 14.09.2021 unterschrieben. Die Fördergelder werden mit Hilfe des Einwohner*innen-Schlüssels festgelegt. Demzufolge erhält Oberhausen nun jährlich (bis 2024 einschließlich, vorbehaltlich einer Kündigung) 29.000 Euro zur Verfügung gestellt. Für den zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand stellt das Land Nordrhein-Westfalen jährlich einen Pauschalbetrag in Höhe von 10 Prozent der Fördersumme zur Verfügung. Oberhausen erhält daher zusätzlich 2.900 Euro.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen) in Nordrhein- Westfalen, die eine Maßnahme mit Bezugspunkt zum bürgerschaftlichen Engagement durchführen.
Was wird gefördert?
Projekte oder Ideen, die passend zum diesjährigen Schwerpunktthema „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“ initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Denkbar sind hier (nach Angaben der Staatskanzlei NRW) zum Beispiel Besuchsdienste oder ein Adventsnachmittag für ältere Menschen. Gefördert werden können beispielsweise Sachmittel für die Öffentlichkeitsarbeit und erste Aktivitäten, die noch im Jahr 2021 umgesetzt werden sollen.
Wie sind die Voraussetzungen?
Jedes Jahr wird pro Verein, zivilgesellschaftlicher Organisation oder Initiative maximal ein Projekt gefördert, das im jeweiligen Förderjahr im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember durchgeführt werden muss. Förderungsfähige Projekte für das Jahr 2021 müssen also bis zum 31. Dezember 2021 durchgeführt werden. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, vor der Förderzusage (Bewilligung) noch nicht begonnen werden darf. Des Weiteren ist eine Doppelförderung ausgeschlossen.
Welche Ausgaben werden gefördert?
Jedes geförderte Projekt erhält einen Festbetrag von 1.000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dabei dürfen die gesamten förderfähigen Ausgaben der Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten. Förderfähig sind hierbei alle entstandenen Kosten der Maßnahme wie beispielsweise Ausgaben für Material oder Öffentlichkeitsarbeit. Zusätzlich können die im Rahmen des Engagements erbrachten Arbeitsstunden geltend machen. Diese Kostenposition darf jedoch nicht mehr als 20 Prozent der gesamten förderfähigen Ausgaben ausmachen. Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden. Dazu zählen z.B. Büromiete, Kosten für einen Internetvertrag, Kontoführungsgebühren u.a., die nicht unmittelbar durch das Projekt verursacht werden und auch ohne das Projekt entstehen und daher vom Zuwendungsempfänger selber zu tragen sind (sog. »eh-da-Kosten«).
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter www.engagementfoerderung.nrw. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dazu die Software „engagementfoerderung.nrw“ aus der Produktfamilie Förderplan.web zur Digitalisierung des Fördermanagements (Online-Antrag, Zuwendungsbescheid, Online-Verwendungsnachweis) kostenfrei zur Verfügung. Die Bearbeitung erfolgt durch die Kommunen, in Oberhausen durch die Mitarbeiterin des Themenfeldes Ehrenamt im Bereich Chancengleichheit.
Nicht verausgabte Mittel sind von der jeweiligen Bewilligungsbehörde an das Land Nordrhein-Westfalen jeweils bis zum 31. Januar des folgenden Jahres zurückzuzahlen. Mittel sind ebenfalls an das Land Nordrhein-Westfalen zurückzuzahlen, sollte Oberhausen keinen Nachweis über die Verwendung der Mittel erbracht haben oder eine Überprüfung des Landes oder des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Mittel nicht zweckentsprechend eingesetzt worden sind. Entsprechende Verwendungsnachweise sind von den Zuwendungsempfängern/innen bis zum 28. Februar des Folgejahres vorzulegen.
Ebenso gibt das Land Nordrhein-Westfalen jährlich sowohl die Antragsfrist als auch das Schwerpunktthema vor, wonach die Bewilligung der Förderprojekte erfolgen soll. In diesem Jahr wird die Antragstellung in der begrenzten Zeit vom 01.10. – 01.11.2021 möglich sein und es sollen Projekte zum Thema: „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“ gefördert werden. Auch wenn in diesem Jahr die Antragstellung nur kurzfristig und für einen Monat möglich ist, erfolgt die Berichterstattung in den politischen Gremien, damit über die Möglichkeit der Antragstellung im kommenden Jahr frühzeitig informiert wird. Das Motto für das kommende Jahr wird im Januar 2022 durch die Staatskanzlei bekannt gegeben.
Neben der politischen Information erfolgt eine breite Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über das Förderprogramm. Zudem werden Vereine und Organisationen über den Verteiler des Bereichs Chancengleichheit informiert.
Anlagen
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(wie Dokument)
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379,1 kB
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