Berichtsvorlage - M/17/0963-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Bezug

 

Gewährung von Kapitalnachlässen auf städtische Wohnungsbaudarlehen, Ratsbeschluss vom 16.11.2015, Drucksache-Nr. B/16/1141-01 und Bericht vom 17.12.2018, Drucksache-Nr. B16/4147-01

 

 

 

Sachdarstellung

 

Am 31.12.2012 lief die seit dem 10.12.1973 vom Rat der Stadt beschlossene Regelung über die Gewährung eines 20%-igen Kapitalnachlasses bei vorzeitiger Rückzahlung städtischer nicht verzinslicher Wohnungsbaudarlehen aus. Nach den Berechnungen vom 04.10.2012 ergab sich für die Stadt Oberhausen bei Gewährung eines Kapitalnachlasses für diese Altdarlehen im Falle einer vorzeitigen Vollrückzahlung kein wirtschaftlicher Vorteil. Aus diesem Grunde wurde die Regelung mit Beschluss des Rates der Stadt vom 17.12.2012 für diese Darlehen nicht verlängert.

 

Am 31.12.2018 lief die vom Rat der Stadt am 16.11.2015 beschlossene Regelung über die Gewährung eines 10%-igen Kapitalnachlasses bei vorzeitiger Rückzahlung städtischer verzinslicher Wohnungsbaudarlehen aus. Da das letzte diesbezügliche Altdarlehen planmäßig am 01.02.2019 getilgt wurde, entfiel eine Verlängerung dieser Regelung. 

 

Die Stadt Oberhausen verzichtet in Höhe der Kapitalnachlässe auf Darlehensbeträge. Durch den verstärkten Kapitalrückfluss ermäßigt sich jedoch das Kreditvolumen im Jahr des Rückflusses und vermindert so die Gesamtbelastung der Stadt Oberhausen. Die konkreten finanziellen Verbesserungen für den städtischen Haushalt richten sich nach den jeweiligen Kreditkonditionen bei der Aufnahme der jeweiligen Kommunalkredite.

 

Zu Beginn des Haushaltsjahres 2022 werden sich voraussichtlich noch elf nicht verzinsliche Wohnungsbaudarlehen mit einem Gesamtrestkapital in Höhe von 53.650,00 EUR im städtischen Darlehensmodul befinden.

 

Aktuelle Berechnungen der Fachverwaltung kommen erneut zu folgenden Ergebnissen:

 

-          Aufgrund des derzeitig sehr niedrigen Zinsniveaus auf dem Kapitalmarkt ergibt die Gewährung eines 20%-igen Kapitalnachlasses bei vorzeitiger Vollrückzahlung nicht verzinslicher Wohnungsbaudarlehen weiterhin keinen wirtschaftlichen Vorteil für die Stadt Oberhausen.

 

-          Auch die Gewährung eines 10%-igen Kapitalnachlasses würde einen wirtschaftlichen Verlust für die Stadt Oberhausen darstellen.

 

Die Gewährung eines Kapitalnachlasses für diese Altdarlehen kann daher weiterhin nicht vorgeschlagen werden. Da sich gegenwärtig keine verzinslichen Wohnungsbaudarlehen im städtischen Darlehensmodul befinden, entfällt eine Verlängerung dafür.

 

Die finanziellen Auswirkungen einer Gewährung von Kaptalnachlässen bei vorzeitiger Vollrückzahlung auf städtische Wohnungsbaudarlehen wird weiterhin in einem Dreijahreszeitraum einer Prüfung unterzogen und dem Rat der Stadt vorgelegt.

          Drucksache Nr.: «VONAME» / Seite 1 von 2

 

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