Berichtsvorlage - M/17/0946-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnisse der Prüfung von digitalen Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Stadtkanzlei
- Bearbeitung:
- Hendrik Detmers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss
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Kenntnisnahme
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26.08.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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20.09.2021
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Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
1. Auftrag des Haupt- und Finanzausschusses anstelle des Rates (A/17/0311-01)
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 22.03.2021 auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt beschlossen, die Verwaltung prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten und Vorteile die digitale Open-Source-Plattform CONSUL (consulproject.org) für die Bürgerbeteiligung in Oberhausen vorhält. Dabei sind die Erfahrungen der Städte Detmold und München, die CONSUL eingeführt haben, zu beachten und auszuwerten. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Rat spätestens im zweiten Halbjahr 2021 schriftlich vorzulegen.
2. Ergebnisse der Prüfung
Grundsätzlich können zunächst die im Antrag vorgebrachten Ansichten auch von Verwaltungsseite bestätigt werden. Der Partizipationsanspruch im Digitalen ist gestiegen und steigt weiterhin. Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung noch einmal beschleunigt und Nachholbedarf in den Kommunen verdeutlicht. Gleichzeitig unbestritten und wissenschaftlich bestätigt ist aber, dass digitale Beteiligungsformate auch zukünftig lediglich als Ergänzung zu analogen Formaten gelten können (vergleiche auch B/16/5859-01 oder B/17/0267-01).
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde, insbesondere im Stadtplanungsbereich, schnell nach Möglichkeiten der digitalen Beteiligung gesucht, um die gesetzlich pflichtigen Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen sicherzustellen. Daher wurde ein externer Dienstleister mit der Durchführung von Online-Beteiligungsveranstaltungen beauftragt, die via Webex durchgeführt wurden. Diese Möglichkeit zeigte sich als vielversprechend, wurden mit Stand der Erstellung dieser Vorlage bereits vier Verfahren durchgeführt. Eine weitere Veranstaltung ist Ende August geplant. Die Resonanz der Bürgerinnen und Bürger war durchweg positiv, wie die Bewertung gemäß Evaluationskonzept der Bürgerbeteiligung (B/16/5363-01) zeigte. Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer war wie bei analogen Veranstaltungen auch hier abhängig von der städtebaulichen Relevanz und der Betroffenheit. Zudem konnte aber auch festgestellt werden, dass durch die digitale Bürgerversammlung auch Bürgerinnen und Bürger erreicht werden konnten, die durch häusliche Bindung aufgrund von Pflege- oder Aufsichtsverpflichtungen an Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen könnten. Eine analoge Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtplanung wurde selbstverständlich ebenfalls durchgeführt. Grundsätzlich zeigt die bisherige Erfahrung jedoch, dass das Programm „Webex“ in Verbindung mit einem weiteren Online-Tool zur kollaborativen Arbeit für eine derartige digitale Beteiligung gut geeignet ist. Das Programm wird ebenfalls für Videokonferenzen im verwaltungsinternen sowie politischen Raum eingesetzt. Diese Form der digitalen Beteiligung gilt es aus hiesiger Sicht zu intensivieren und weiterzuentwickeln.
Ebenfalls wird in der digitalen Beteiligung das Bürgerbeteiligungsportal (www.oberhausen.de/buergerbeteiligung) eingesetzt. Hier beschränken sich jedoch die Möglichkeiten auf Informationen und Verlinkungen auf Umfragen, die vom Bereich Statistik im Auftrag der Fachabteilungen durchgeführt werden. Das „Face-Lift“ der Internetseite der Stadt Oberhausen wird hier weitere Möglichkeiten mit sich bringen.
Im Rahmen der Suche nach weiteren Digitalisierungsmöglichkeiten wurde auch CONSUL als ein Instrument in den Fokus genommen und auch auf Erfahrungen der Stadt Detmold zurückgegriffen. Hierzu wurde an einer von der Stadt Detmold und dem Verein „Mehr Demokratie e. V.“ durchgeführten Videokonferenz teilgenommen. Die grundsätzlichen Vorteile, die bereits auch in dem Antrag beschrieben sind, wurden hierbei bestätigt. Gleichwohl ist negativ aufgefallen, dass der technische Aufwand zur Einführung und Betrieb der Plattform relativ hoch ist. Nach Auskunft der Stabstelle Digitalisierung der Stadt Detmold hat die organisatorische und technische Konzeption, Einrichtung und Inbetriebnahme in Detmold etwa zehn Monate gedauert. Für die rein technische Installation kann von einem Aufwand von etwa fünf Personentage ausgegangen werden, für den laufenden Betrieb (ohne weitere Anpassungen) fallen ca. zehn Personentage pro Jahr an. Die Module der Plattform sind zudem zwar frei wählbar, aber nicht für individuelle Bedürfnisse anpassbar. Die Stadt Detmold hat beispielsweise ein Modul „zweckentfremdet“ und für eine andere Beteiligungsform umgesetzt.
In der Stadt München wurde die Plattform CONSUL noch nicht eingesetzt. Stattdessen wurde dort ein „Hearing“ für den Aufbau einer Online-Bürger*innenbeteiligungsplattform“ vollzogen. Dies beinhaltet die Erstellung eines Konzeptes für ein analoges und digitales Beteiligungskonzept in München. Dieses Konzept wird dem Stadtrat im Herbst 2021 als Grundsatzentscheidung vorgelegt. Ziel des Hearings ist es, Einblicke in Best-Practice-Beispiele und damit in bereits gelebte Prozesse und Strukturen im Kontext gesamtstädtischer Bürgerbeteiligung zu erhalten und daraus Schlüsse für das weitere Vorgehen in der Landeshauptstadt München zu ziehen (Quelle: Stadt München).
Die Ansicht, dass die Plattform CONSUL das einzige Instrument ist, dass alle Arten von partizipativen Prozessen unterstützt, kann von Verwaltungsseite nicht bestätigt werden. Eine weitere Möglichkeit für die Einführung eines Beteiligungsportals in Oberhausen ist die Nutzung des zentralen Beteiligungsportals des Landes NRW. Das Beteiligungsportal ist eine Initiative von Open.NRW und beruht auf einer Kooperation des Landes NRW mit dem Freistaat Sachsen, wo das Portal bereits produktiv eingesetzt wird (https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite). Das Beteiligungsportal befindet sich in NRW seit einigen Monaten im Testbetrieb (Link zum Testbetrieb: https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite, und soll im Laufe des zweiten Halbjahres 2021 in den Regelbetrieb überführt werden. Anschließend kann das Portal von allen Städten und Gemeinden in NRW kostenlos genutzt werden. IT.NRW übernimmt das Hosting der Systeme und unterstützt bei der Einrichtung der Mandanten und auf Wunsch bei der Anpassung an die lokalen Layouts. Nach Auskunft von IT.NRW soll das Portal über das Servicekonto.NRW in den geplanten landesweiten Portalverbund integriert werden, so dass interessierten Bürgerinnen und Bürgern mittelfristig mit nur einer Anmeldung landesweit der Zugriff auf alle im Portalverbund angebotenen Leistungen aus dem Onlinezugangsgesetz NRW und die Beteiligungen aller teilnehmenden Städte ermöglicht wird.
Technische Aufwände seitens der IT der Stadt Oberhausen fallen bei der Nutzung des Landesportals nach bisherigem Kenntnisstand nicht an, hier liegen alle Aufwände ausschließlich auf der organisatorischen Seite. Eine Integration der Plattform CONSUL in die Portalinfrastruktur des Landes wird nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich sein.
3. Fazit
Die Verwaltung empfiehlt, auf die Einführung der Plattform CONSUL aktuell zu verzichten und die Möglichkeiten der digitalen Beteiligung via Webex weiterzuentwickeln, das Beteiligungsportal der Stadt im Rahmen des „Face-Lift“ zu modernisieren sowie das landesseitig in Entwicklung befindliche Bürgerbeteiligungsportal zu nutzen, sobald dieses verfügbar ist.
