Beschlussvorlage - B/17/1079-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über den Beschluss der 1. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2021
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bürgerservice und öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Ohletz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Frau Sonja Bongers am 18.08.2021 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Sonja Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „1.Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2021“ „
Sachverhalt
Begründung
Am 18.08.2021 haben Herr Oberbürgermeister Daniel Schranz und das Ratsmitglied Frau Sonja Bongers nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW die als Anlage dieser Drucksache beigefügte Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Inhaltlich ist die getroffene Dringlichkeitsentscheidung auf den Erlass der als Anlage 1 zur Drucksache Nr. B/17/0931-01 beigefügten 1. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2021gerichtet.
Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit wird auf die Zeilen 19 bis 32 der Anlage (Drucksache Nr. B/17/0931-01) Bezug genommen.
Gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW ist eine nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen; dem dient diese Drucksache.
Eine Aufhebung der Dringlichkeitsentscheidung in Anwendung von § 60 Abs. 1 S. 4 GO NRW kommt vorliegend bereits deshalb nicht in Betracht, weil das Datum des durch die 1. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2021 für eine Verkaufsöffnung im Stadtteil Schmachtendorf freigegebenen Sonntages (12.09.2021) bereits verstrichen ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,4 kB
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