Beschlussvorlage - B/17/1075-01
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2021
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bürgerservice und öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Ohletz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.
2. Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „3. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2021“.
Sachverhalt
Begründung
Der Rat wird gebeten, auf die Vorberatung durch Ausschüsse zu verzichten, um die Öffnung der Ladenlokale am 24.10.2021 in Alt-Oberhausen zu ermöglichen. Eine Vorberatung im Umweltausschuss und im Haupt-und Finanzausschuss ist zeitlich nicht mehr möglich. Da die nächste Ratssitzung erst am 15.11.2021 stattfindet, ist ein Beschluss in der Ratssitzung am 20.09.2021 gleichwohl erforderlich.
Antrag
Der Verein „CityO.-Management e. V.“ hat am 12.08.2021 einen Antrag auf Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 1 in Zusammenhang mit dem „Cityfest“ gem. § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) gestellt (Anlage 2). Durch die „3. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2021“ soll nunmehr am 24.10.2021 ein Verkaufssonntag in der Innenstadt Alt-Oberhausen freigegeben werden. Dem Rat der Stadt Oberhausen werden noch weitere Einzelverordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Schmachtendorf und in der Neuen Mitte zur Beschlussfassung vorgelegt werden; zudem hat der Oberbürgermeister mit dem Ratsmitglied Frau Sonja Bongers im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung bereits eine Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2021 beschlossen, die die Freigabe des Verkaufssonntags am 12.09.2021 im Zusammenhang mit der Krööskärmes in Schmachtendorf zum Gegenstand hat. Diese Dringlichkeitsentscheidung wird dem Rat in dieser Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
Gesetzliche Grundlagen für verkaufsoffene Sonntage
Gemäß § 6 Abs. 1 LÖG NRW dürfen an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13:00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Eine Sonntagsfreigabe nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW setzt stets ein öffentliches Interesse voraus. Eine ausnahmsweise Verkaufsstellenöffnung an einem Sonntag liegt nach dieser Vorschrift u. a. dann im öffentlichen Interesse, wenn sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen erfolgt (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW). Nach der Vermutungsregelung des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW wird ein Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tage erfolgt. Vorgegeben ist in § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW außerdem, dass bei Werbemaßnahmen für die Veranstaltung diese im Verhältnis zur Geschäftsöffnung im Vordergrund stehen muss.
Darüber hinaus kann gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW ein öffentliches Interesse an einer Sonntagsöffnung angenommen werden, wenn sie
*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebotes dient (Nr. 2),
*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient (Nr.3),
*der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient (Nr. 4) oder
*die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert (Nr. 5).
City Fest vom 21.10.2021 bis 24.10.2021
Der CityO.-Management e. V. hat die Öffnung der Verkaufsstellen in der Oberhausener Innenstadt am Sonntag, 24.10.2021 anlässlich des Cityfestes in der Zeit vom 22.10. bis zum 24.10.2021 beantragt. Bei dem Cityfest handelt es sich um eine traditionelle Veranstaltung, die seit 1986, also zum 34. Male, in der Oberhausener Innenstadt im Stadtteil Alt-Oberhausen, durchgeführt wird.
Bei dem traditionellen Cityfest handelt es sich um ein Jahrmarkt/Stadtfest in der Oberhausener Innenstadt. Alljährlich wird das Fest seit 1986 vom CityO.-Management e.V. in Kooperation mit der Agentur Sportmanagement MZ durchgeführt. Das Programm dreht sich rund um die Familie. Dazu verwandeln der Verein und weitere Oberhausener Institutionen die Fußgängerzone und Plätze in unterschiedliche Aktionsflächen.
Der traditionelle Jahrmarkt inklusive Gastromeile beginnt bereits am Donnerstag, den 21. Oktober mit zahlreichen Schaustellern und Händlern und endet am Sonntag, den 24. Oktober. Das Cityfest öffnet Donnerstag und Freitag von 10 -19 Uhr, Samstag von 10 -18 Uhr und Sonntag von 11- 18 Uhr seine Tore. Spaß und gute Laune garantiert das jährlich stattfindende Stadtfest für die ganze Familie. Während sich die Erwachsenen an den verschiedenen Ständen mit Bratwurst, Reibekuchen oder Crêpe stärken, können sich die kleinen Besucher auf den zahlreichen Karussells nach Herzenslust austoben. Maßgeblich beteiligen sich auch die Alt-Oberhausener Kaufleute an diesem Fest, so dass dieses Fest durch einen verkaufsoffenen Sonntag begleitet wird.
Am 23.10. u. 24.10.2021 bieten moderne Handwerks- und Kreativstände auf der Marktstraße ein breites Angebot für die Besucher/innen an. Auf der oberen Marktstraße sind weitere Aktionen geplant. So präsentieren führende Autohäuser ihre neuen Fahrzeugmodelle. Dazu kommen E-Bikes, Motorräder und behindertengerechte Umbauten für div. Fahrzeuge und Motorboote. Des Weiteren wird ein Bettenrennen veranstaltet bei dem insgesamt 12 Mannschaften mit je fünf Teilnehmern versuchen werden ein Krankenhausbett auf Rollen über eine 300 m lange Strecke auf der oberen Marktstraße zu bewegen. Damit es für die Teams nicht zu einfach wird, müsse noch vier Spezialaufgaben erfüllt werden. Das große Finale startet am Sonntag.
Auf dem Saporoshje-Platz gastiert am 24.10. der beliebte Stoffmarkt Holland der seine bunte Herbstkollektion an Stoffen vorstellt. Auf dem Altmarkt ist das deutsche Fahrrad Museum im Rahmen einer Fahrradbörse zu Gast.
Ein krönender Abschluss: am Sonntag wird bei Eintritt der Dämmerung feierlich das Winterlicht, das die Innenstadt in der dunklen Jahreszeit erleuchtet und erwärmt, angeschaltet. Mit großem Engagement sorgt der CityO.-Management e.V. mit Unterstützung zahlreicher Einzelhändler, Gastronomen, Dienstleister und Eigentümer seit Jahren dafür, dass die Oberhausener Bürger und Gäste mit einem festlichen Lichterschmuck empfangen und in einer gemütlichen Atmosphäre zum Verweilen eingeladen werden.
Die Gesamtveranstaltungsfläche beträgt für die Veranstaltung am 24.10.2020 ca. 28.000 m² und umfasst den Bereich der Marktstraße zwischen der Mülheimer Straße und der Friedrich-Karl-Straße, den Altmarkt, die Elsässer Straße, den Friedensplatz, die Langemarkstraße und den Saporoshje-Platz. Die Fläche der Verkaufsstellen beträgt ca. 15.000 m². Bei der Veranstaltung werden ca. 17.000 Besucher erwartet, in den Ladenlokalen rechnet man mit durchschnittlich 10580 Besuchern. Die Prognose für die Veranstaltung basiert auf Besucherfrequenzmessungen aus dem Jahre 2019 und langjährigen Erfahrungen. Der voraussichtliche Kundenstrom in den Ladenlokalen wurde vom CityO.- Management e. V. aufgrund einer nachvollziehbaren Prognoseberechnung ermittelt.
Die Öffnung der Ladenlokale soll auf folgende Straßen beschränkt werden, die im unmittelbaren Umfeld des Veranstaltungsbereichs liegen:
Elsässer Straße, Gewerkschaftsstr. 47 - 100, Goebenstr. 15 - 113, Havensteinstr. 27 - 54, Helmholtzstr. 13 - 173, Hermann-Albertz-Str. 54 - 206, Langemarkstraße, Lothringer Str. 2 - 37, Marktstr. 24 - 197, Nohlstr. 40 - 97, Paul-Reusch-Str. 4 - 81, Saarstr. 36 - 89, Stöckmannstr. 26 - 110 und Wörthstr. 3 – 19. Hierbei handelt es sich insgesamt um Straßenzüge, in denen das Cityfest stattfindet, bzw. um Verbindungs- und Nebenstraßen, die die einzelnen Veranstaltungsorte miteinander verbinden, jedenfalls aber der Zuführung von Besuchern zum Veranstaltungsbereich Marktstraße dienen. Dies entspricht dem Charakter des Cityfestes, das als Gesamtveranstaltung darauf angelegt ist, dass die Besucher verschiedene Veranstaltungsorte aufsuchen.
Im Hinblick auf diese räumliche Nähe zur Gesamtveranstaltung einerseits und die Größe des Cityfestes andererseits wird im Rahmen der Sonntagsöffnung auf eine Spartenbeschränkung verzichtet.
Rechtliche Bewertung des verkaufsoffenen Sonntags
Angesichts dieses Umfangs und Angebots des Cityfestes steht die Ladenöffnung in dem konkret bestimmten Umfang in einem so angemessenen Verhältnis zu der Veranstaltung, dass eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gerechtfertigt ist.
Aufgrund des vorstehend Ausgeführten kann das Bestehen eines öffentlichen Interesses im Sinne des § 6 Abs. 1 S.2 Nr. 1 LÖG NRW an einem verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit dem Cityfest in Alt-Oberhausen bejaht werden. Die Ladenöffnung erfolgt am 24.10.2021 in der Zeit von 13:00 - 18:00 Uhr, also während (zeitgleich) des Cityfestes. Die Ladenöffnung ist zudem auf das Umfeld dieser Veranstaltung beschränkt, sodass die gesetzliche Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW (s. oben) greift.
Dass vorliegend entgegen dieser Vermutungsregel trotz Vorliegens der räumlichen und zeitlichen Nähe es an dem erforderlichen Zusammenhang zwischen den Veranstaltungen und der Sonntagsöffnung fehlen könnte, ist nicht ersichtlich.
Gem. § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW müssen bei Werbemaßnahmen des Veranstalters die jeweiligen Veranstaltungen gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW im Vordergrund stehen. Die gesamte Werbung des Cityfestes befindet sich nach Auskunft der verantwortlichen Organisatoren noch in der Planung.
Muster der bisherigen Werbung aus dem/den vergangenen Jahr/en sind dem Antrag des CityO. – Management e. V. als Anlage/n beigefügt. Die aktuelle Werbung wird sich daran orientieren, ähnlich oder identisch sein.
Der CityO.- Management e. V. hat seinen Antrag zudem damit begründet, dass die Öffnung der Verkaufsstellen in Alt-Oberhausen am 24.10.2021 auch im öffentlichen Interesse liege, da sie dem Erhalt und der Stärkung der Oberhausener Innenstadt diene, ebenfalls für eine Belebung der Innenstadt sorge und den u.a. alteingesessenen und inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistern eine Möglichkeit biete, ihre Waren und Dienstleistungen auch nicht ortsansässigen Besuchern zu präsentieren. Durch das bereits über die Stadtgrenzen hinaus bekannte Cityfest würden viele Besucher aus den umliegenden Städten in die Oberhausener Innenstadt kommen. Auf die eingereichten umfangreichen Antragsunterlagen des CityO.- Management e. V. (Anlage 2) wird verwiesen.
Durch den CityO.-Management e. V. wird damit der Sachgrund des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 LÖG NRW in Bezug genommen. Dieser ist grundsätzlich geeignet, ein öffentliches Interesse an der Sonntagsöffnung zusätzlich zu begründen. Da vorliegend die Sonntagsöffnung bereits aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW im beschriebenen Rahmen gerechtfertigt ist, bedarf es keines zusätzlichen Grundes, sodass auf eine vertiefte Prüfung dieses zusätzlichen Grundes verzichtet werden kann.
Stellungnahmen der Sozialpartner
Gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW wurden die zuständigen Sozialpartner mit Email vom 12.08.2021 um Stellungnahme zu der beabsichtigten Freigabe des verkaufsoffenen Sonntags in Alt Oberhausen gebeten. Es wurden allen Sozialpartnern die bis dahin vorliegenden und kompletten Antragsunterlagen des CityO.-Management e.V. zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören die Angaben und Beschreibungen mit dem konkreten Ort (Stadtteil, Stadtbezirk etc.), das Datum des beantragten Sonntags, der Grund, Charakter, Größe und Zuschnitt der mit den Ladenöffnungen in Zusammenhang stehenden Veranstaltung wie Jahrmarkt, Markt, Ausstellung und Stadtfest mit entsprechenden Aussagen und Erklärungen (Traditionen, Aktivitäten, Programme usw.) sowie den geplanten Werbemaßnahmen, die Lage und Größen der Veranstaltungsflächen und der Flächen der Ladenöffnungen, Prognosen über Besucherströme der Veranstaltungen und der Ladenöffnung, die Basis der Besucherprognosen wie Erfahrungswerte, Schätzungen, Zählsysteme, Erhebungen und die jeweilige geplante räumliche und zeitliche Beschränkung der Verkaufsstellen.
Zusammenfassend wurden folgende Stellungnahmen (Anlage 3) abgegeben:
- Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. erhebt in seiner Stellungnahme vom 12.08.2021 keine Bedenken gegen die geplante Sonntagsöffnung in der Oberhausener City und unterstützt diese daher vollumfänglich.
- Die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) teilte am 16.08.2021 per Email mit, dass sie den verkaufsoffenen Sonntag ausdrücklich befürwortet.
- Die Kreishandwerkerschaft Mülheim an der Ruhr – Oberhausen hat keine Bedenken hinsichtlich der geplanten Sonntagsöffnung und begrüßt die Veranstaltung in der Oberhausener Innenstadt.
- Das Stadtdekanat der Katholischen Kirche Oberhausen erhebt in ihrer Email vom 30.08.2021 keine Bedenken gegen den verkaufsoffenen Sonntag.
- Der Evangelische Kirchenkreis Oberhausen teilte am 12.08.2021 per E-Mail mit, dass keine Bedenken gegen den verkaufsoffenen Sonntag bestehen.
- Die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft ver.di äußert mit Schreiben vom 18.08.2021 ihre Bedenken zur geplanten Sonntagsöffnung am 24.10.2021 in der Oberhausener City und teilt weiter mit, dass sie sich jederzeit vorbehält, gegen rechtswidrige Sonntagsöffnungen vorzugehen.
Insgesamt kann auch nach Würdigung der kritischen Anmerkungen der angehörten Sozialpartner an der Einschätzung festgehalten werden, dass ein öffentliches Interesse im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW an einem verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit dem Cityfest in Alt Oberhausen besteht.
Vorbehalt aufgrund der pandemischen Lage
Aufgrund der pandemischen Lage hat die Landesregierung die Möglichkeit zur Durchführung von Veranstaltungen stark eingeschränkt.
Nach § 4 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung in ihrer z Zt. geltenden Fassung dürfen Veranstaltungen im Freien mit gleichzeitig mehr als 2.500 aktiv Teilnehmenden, Besucherinnen und Besuchern oder Zuschauern bei denen voraussichtlich die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern sichergestellt ist nur noch von Immunisierten oder getesteten Personen besucht werden, sofern nach den Feststellungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen in Kreisen oder kreisfreien Städten oder landesweit an fünf hintereinander liegenden Tagen bei einen Wert von 35 oder darüber liegt.
Sowohl in Oberhausen als auch landesweit liegt die Inzidenz über dem Wert von 35. Demnach wäre die Durchführung des Familienfestes bei den aktuellen Inzidenzzahlen möglich. Eine Prognose, ob dies auch für den geplanten verkaufsoffenen Sonntag gilt lässt sich aktuell nicht vornehmen. Hier bleibt die weitere Entwicklung der Pandemie und die sich ggf. daran anschließende Rechtslage abzuwarten.
Sollte die Veranstaltung aus vorgenannten Gründen nicht stattfinden, würde damit auch der Rechtsgrund gem. § 6 LÖG NRW für den verkaufsoffenen Sonntag entfallen.
Anlagen
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