Beschlussvorlage - B/17/1071-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Vollzeitstelle innerhalb des Bereiches 2-4/Bürgerservice und öffentliche Ordnung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Marc Cziuraj
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.09.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Einrichtung einer Vollzeitstelle (A12 LBesG tg. EG 11 TVöD) innerhalb des Bereiches 2-4/ Bürgerservice und öffentliche Ordnung im Aufgabengebiet Prostituiertenschutzgesetz.
- Die Personalkosten für die o.g. Maßnahme wurden bereits im Deckungsring Personal (D00000001) für das Jahr 2021 berücksichtigt.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Innerhalb des Bereiches 2-4/Bürgerservice und öffentliche Ordnung ergibt sich auf Grundlage des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) ein Aufgabenschwerpunkt, der eine gesetzliche Pflichtaufgabe ist und zwingend wahrgenommen und gewährleistet werden muss.
Vor dem Hintergrund der Umsetzung des seit 01.07.2017 geltenden Prostituiertenschutzgesetztes (ProstSchG) ergeben sich für den Bereich 2-4/ Bürgerservice und öffentliche Ordnung gesetzliche Pflichtaufgaben.
Neben der gesundheitlichen Beratung von Prostituierten durch den Bereich 3-4/Gesundheitswesen sind ordnungsbehördliche Aufgabenschwerpunkte durch den Bereich 2-4/Bürgerservice und öffentliche Ordnung als örtliche Genehmigungsbehörde sicher zu stellen.
Der zusätzliche Stellenbedarf für diese neue Aufgabe wurde zum damaligen Zeitpunkt - im Jahr 2017 - in einem ersten Schritt durch einen außerplanmäßigen Einsatz einer Mitarbeiterin des Bereiches 2-4 sichergestellt. Die eingesetzte Mitarbeiterin hat nun gegenüber der Bereichsleitung und dem Bereich 4-1/Personal und Organisation erklärt, dass sie mit Ablauf des Jahres 2021 aus dem Dienst bei der Stadt Oberhausen austreten wird. Die Fortführung der genannten Aufgabe durch einen weiteren außerplanmäßigen Einsatz einer Mitarbeiterin/ eines Mitarbeiters kann nicht erfolgen. Des Weiteren handelt es sich bei den nachfolgend beschriebenen Aufgabenfeldern um Daueraufgaben, die stellenplantechnisch abgesichert werden sollten. Die Personalkosten, die sich aus der Besetzung bzw. Nachbesetzung der Stelle ergeben sind bereits im Personalkostenetat für das Jahr 2021 berücksichtigt worden.
Zu dem umfangreichen Tätigkeitskatalog und ordnungsbehördlichen Aufgabenschwerpunkten nach dem Prostituiertenschutzgesetz gehören u.a.:
- die Prüfung der Betriebskonzepte,
- die Prüfung der Hygienekonzepte,
- das Anmeldeverfahren für Prostituierte mit vorherigem Beratungs- und Informationsgespräch,
- die Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiber*innen und deren Angestellten,
- die Durchführung von Anhörungen,
- die Fertigung von Bescheiden bzw. Ablehnungsbescheiden,
- die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren,
- die Untersagung sowie die vorherige Anhörung bei möglichen Verstößen,
- die Vorortkontrollen mit entsprechender Erlaubnisüberprüfung sowohl für die Gewerbestätte als auch für die angemeldeten Prostituierten, die Recherche sowie die Untersagung nicht genehmigten Prostitutionsgewerbes (z.B. Massagegewerbe und Wohnungsgewerbe).
Finanzielle Auswirkungen:
Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten, den Sachkosten und Gemeinkosten (Sachkosten 9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt) Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 7/2020):
Personalkosten (A12 LBesG tg. EG 11 TVöD, Vollzeit)
Beamter*in = 124.540 EUR (95.700 EUR Personalkosten + 9.700 EUR Sachkosten + 19.140 EUR Gemeinkosten),
Tarifbeschäftigte*r = 106.540 EUR (80.700 EUR Personalkosten + 9.700 EUR Sachkosten + 16.140 EUR Gemeinkosten).
Die Stelle soll mit der derzeitig außerplanmäßig eingesetzten Mitarbeiterin besetzt werden bzw. intern ausgeschrieben und mit einer Vollzeitkraft des gehobenen Dienstes besetzt werden. Bei erfolgloser interner Ausschreibung soll die Stelle extern ausgeschrieben werden.
Die entstehenden Personalkosten, die sich aus der Besetzung der Stelle A12 LBesG tg. Entgeltgruppe 11 TVöD ergeben sind bereits im Personalkostenetat für das Jahr 2021 und in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Somit entstehen keine zusätzlichen Mehraufwendungen bei den Personalkosten.
Kurzfassung
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer Vollzeitstelle „Prostituiertenschutzgesetz“ mit sofortiger Wirkung (A12 LBesG tg. EG TVöD, vorbeh. BWK) innerhalb des Bereiches 2-4/Bürgerservice und öffentliche Ordnung
