Beschlussvorlage - B/17/1065-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „2. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2021“.

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Oberbürgermeister hat mit dem Ratsmitglied Bongers im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung am 18.08.2021 bereits die 1. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2021 beschlossen, die die Freigabe des Verkaufssonntags am 12.09.2021, in Zusammenhang mit der Krööskärmes in Schmachtendorf zum Gegenstand hat. Dem Rat wird in dieser Sitzung die Dringlichkeitsentscheidung zur Genehmigung vorgelegt. Anlage 1a benennt alle beantragten verkaufsoffenen Sonntage.

 

Antragstellung

 

Die Centro Management GmbH/Centro Werbegemeinschaft hat am 16.07.2021 einen Antrag auf Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 10.10.2021 in Zusammenhang mit dem Centro Familienfest „Neue Mitte“ gem. § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) gestellt (Anlage 2). Durch die „2. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2021“ soll nunmehr am 10.10.2021 ein Verkaufssonntag in der Neuen Mitte“ Oberhausen freigegeben werden. Dem Rat der Stadt Oberhausen werden noch weitere Einzelverordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Alt-Oberhausen, Schmachtendorf und im Centro zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Gesetzliche Grundlagen für verkaufsoffene Sonntage

 

Gemäß § 6 Abs. 1 LÖG NRW dürfen an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13:00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Eine Sonntagsfreigabe nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW setzt stets ein öffentliches Interesse voraus. Eine ausnahmsweise Verkaufsstellenöffnung an einem Sonntag liegt nach dieser Vorschrift u. a. dann im öffentlichen Interesse, wenn sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen erfolgt (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW). Nach der Vermutungsregelung des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW wird ein Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tage erfolgt. Vorgegeben ist in § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW außerdem, dass bei Werbemaßnahmen für die Veranstaltung diese im Verhältnis zur Geschäftsöffnung im Vordergrund stehen muss.

Darüber hinaus kann gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW ein öffentliches Interesse an einer Sonntagsöffnung angenommen werden, wenn sie

*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient (Nr. 2),

*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient (Nr.3),

*der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient (Nr. 4) oder

*die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert (Nr. 5).

 

Die maßgeblichen Kriterien für die Freigabe dieses Verkaufssonntags aufgrund eines öffentlichen Interesses in Zusammenhang mit einer Veranstaltung gem. § 6 LÖG NRW werden durch das Centro Familienfest „Neue Mitte“ erfüllt.

 

Familienfest „Neue Mitte“ am 10.10.2021

 

Die Centro-Management GmbH/Centro Werbegemeinschaft hat die Öffnung der Verkaufsstellen des Centro im Stadtteil Neue Mitte Oberhausen (Centroallee) am Sonntag, 10.10.2021, anlässlich des Centro Familienfestes „Neue Mitte“ beantragt. Bei der Veranstaltung handelt es sich um ein Familien- und Spielfest, das seit 2002, also zum 19. Male im Centro stattfindet. In diesem Jahr wird das Familienfest „Neue Mitte“ am 09.10. und 10.10.2021 jeweils in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden. Es werden den kleinen und großen Besuchern zahlreiche Spielmöglichkeiten kostenfrei angeboten. Aufgrund der Covid 19 Pandemie wird aber der Spielcharakter reduziert, da noch nicht abzusehen ist, welche Aktivitäten pandemiebedingt möglich sind. Demzufolge wird in diesem Jahr mehr Wert auf Konzerte und Bühnendarbietungen gelegt. Gleichzeitig wird die Veranstaltung mit der Umbenennung des Centro in Westfield Centro, die am 30.09.2021 erfolgen wird, verbunden.    

Auf der Veranstaltungsbühne wird hauptsächlich ein Programm von lokalen Künstlern und Vereinen vorgestellt. Wie in den Vorjahren wird der TV Sender Sonnenklar TV das Bühnenprogramm präsentieren. Das Familienfest ist eine traditionelle Veranstaltung, die aber auch dazu dient, das Centro und seine touristischen Nachbarn, also die Anrainer der Neuen Mitte wie Sealife, Legoland, Aquapark, König-Pilsener Arena und Radio Oberhausen als ganzes touristisches Tagesausflugsziel zu präsentieren. Geplant sind weiterhin Aktionsstände der EVO und einen Auftritt und eine Autogrammstunde von Rot Weiß Oberhausen. Radio Oberhausen präsentiert das gläserne Studio mit Live Übertragungen und Aktionen vom Familienfest. Ein Würstchen-, Getränke- und Süßwarenstand runden das Angebot ab. Der genaue Umfang der Veranstaltung ergibt sich aus den durch das Centro Management/ die Centro Werbegemeinschaft eingereichten Unterlagen (Anlage 2).

 

Das Centro Familienfest „Neue Mitte“ findet auf dem Platz der Guten Hoffnung, dem Luise-Albertz-Platz und im Mitteldom des Centro. statt.

Die Gesamtfläche der Veranstaltung beträgt 22.250 m², die Fläche der Ladenlokale beträgt ca. 95.000 m². Bei der Veranstaltung werden Sonntag ca. 30.000 – 40.000 Besucher erwartet; in der Shopping-Mall zwischen 25.000 und 30.000 Besucher.

Diese Prognose der durchschnittlichen Zahlen wurden lt. vorliegendem Antrag durch das CentrO Besucherzählsystem in den letzten Jahren ermittelt. Allerdings wird aufgrund der Covid 19 Pandemie mit weniger Besuchern gerechnet.

 

Rechtliche Bewertung des verkaufoffenen Sonntags

 

Das Familienfest hat damit für sich genommen eine Größe und einen Zuschnitt, die eine ausnahmsweise Ladenöffnung am Sonntag zu rechtfertigen vermögen. Angesichts der räumlichen Gegebenheiten ist zudem eine Öffnung der gesamten Verkaufsfläche des Centro gerechtfertigt. Zwar ist die Ladenfläche um ein Vielfaches größer als die Veranstaltungsfläche; dies resultiert jedoch aus der Mehrgeschossigkeit der Shopping Mall. Anders als z.B. in einer typischen Innenstadtsituation geht die große Verkaufsfläche gerade nicht mit einer räumlichen Distanz einzelner Verkaufsflächen zur Veranstaltungsfläche einher. Angesichts des Umfangs und Angebots des Centro Familienfestes „Neue Mitte“ steht die Ladenöffnung in dem konkret bestimmten Umfang in einem so angemessenen Verhältnis zu dieser Veranstaltung, dass eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gerechtfertigt ist. Da die Öffnung der Ladenlokale am 10.10.2021 in der Zeit von 13:00 - 18:00 Uhr, also während (zeitgleich) des CentrO Familienfestes „Neue Mitte“ erfolgen soll und auf die Ladenlokale im Centro. beschränkt wird, liegt ein öffentliches Interesse gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW an einem verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit dem Centro Familienfest „Neue Mitte“ vor. Dass vorliegend entgegen der Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW trotz Vorliegens der räumlichen und zeitlichen Nähe es an dem erforderlichen Zusammenhang zwischen den Veranstaltungen und der Sonntagsöffnung fehlen könnte, ist nicht ersichtlich. Gem. § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW müssen bei Werbemaßnahmen des Veranstalters die jeweiligen Veranstaltungen gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW im Vordergrund stehen. Dies ist bei dem Familienfest Neue Mitte ausweislich des geplanten Plakats für 2021 (Anlage 2) der Fall. Das Motiv und die Texte möglicher Werbespots können leider noch nicht präsentiert werden, da zurzeit noch eine neue Kampagne für das Westfield Centro ausgearbeitet wird. 

Die CentrO.- Management GmbH begründet ihren Antrag weiter damit, dass die Öffnung der Verkaufsstellen im CentrO. am 10.10.2021 auch deshalb im öffentlichen Interesse liegt, weil diese traditionelle Veranstaltung auch dazu dient, das CentrO. und seine touristischen Nachbarn, also die Anrainer der „Neuen Mitte Oberhausen“ als Ganzes als touristisches Tagesausflugziel zu präsentieren. Es wird damit auf das Vorliegen des Sachgrundes gem. § 6 Abs. 1 S 2 Nr. 5 LÖG NRW hingewiesen. Auf die eingereichten umfangreichen Antragsunterlagen der CentrO.- Management GmbH (Anlage 2) wird diesbezüglich verwiesen.

 

Stellungnahmen der Sozialpartner

 

Gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW wurden die zuständigen Sozialpartner mit E-Mails vom 20.07.2021 um Stellungnahme zu der beabsichtigten Freigabe des geplanten   verkaufsoffenen Sonntages gebeten. Es wurden allen Sozialpartnern die bis dahin vorliegenden und kompletten Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören die Angaben und Beschreibungen mit dem konkreten Ort (Stadtteil, Stadtbezirk etc.), das Datum des beantragten Sonntags, der Grund, Charakter, Größe und Zuschnitt der mit den Ladenöffnungen in Zusammenhang stehenden Veranstaltung wie Jahrmarkt, Markt, Ausstellung und Stadtfest mit entsprechenden Aussagen und Erklärungen (Traditionen, Aktivitäten, Programme usw.) sowie den geplanten Werbemaßnahmen, die Lage und Größen der Veranstaltungsflächen und der Flächen der Ladenöffnungen, Prognosen über Besucherströme der Veranstaltungen und der Ladenöffnung, die Basis der Besucherprognosen wie Erfahrungswerte, Schätzungen, Zählsysteme, Erhebungen und die jeweilige geplante räumliche und zeitliche Beschränkung der Verkaufsstellen.

 

Zusammenfassend wurden folgende Stellungnahmen (Anlage 3) abgegeben:

 

  • Die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) teilte am 20.07.2021 per Email mit, dass sie die verkaufsoffenen Sonntage in Oberhausen unterstützt und ausdrücklich begrüßt.
  • Die Kreishandwerkerschaft Mülheim an der Ruhr – Oberhausen teilte am 02.08.2021 per E-Mail mit, dass keine Einwände gegen den verkaufsoffenen Sonntag im Centro bestehen.
  • Das Stadtdekanat der Katholischen Kirche Oberhausen teilte mit E-Mail vom 22.07.2021 mit, dass aus Sicht der katholischen Kirche keine Bedenken gegen den verkaufsoffenen Sonntag bestehen.
  • Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. erhebt in seiner Stellungnahme vom 21.07.2021 keine Bedenken gegen die geplante Sonntagsöffnung in der Neuen Mitte und unterstützt diese daher vollumfänglich.
  • Der Evangelische Kirchenkreis Oberhausen hat wie immer grundsätzliche Bedenken gegen Sonntagsöffnungszeiten, erhebt aber keinen Widerspruch gegen den verkaufsoffenen Sonntag, da dieser gemeinsam mit den Sozialpartnern abgestimmt wurde. (siehe Email vom 02.08.2021)
  • Die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft ver.di äußert mit Mail vom 02.08.2021 ihre Bedenken zur geplanten Sonntagsöffnung am 10.10.2021 in der Neuen Mitte und teilt weiter mit, dass sie sich jederzeit vorbehält, gegen rechtswidrige Sonntagsöffnungen vorzugehen.

 

Insgesamt kann auch nach Würdigung der kritischen Anmerkungen der angehörten Sozialpartner an der Einschätzung festgehalten werden, dass ein öffentliches Interesse im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW an dem verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit dem Centro Familienfest „Neue Mitte“ besteht.

 

 

 Vorbehalt aufgrund der pandemischen Lage

 

Aufgrund der pandemischen Lage hat die Landesregierung die Möglichkeit zur Durchführung von Veranstaltungen stark eingeschränkt.

 

Nach § 4 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung in ihrer z Zt. geltenden Fassung dürfen Veranstaltungen im Freien mit gleichzeitig mehr als 2.500 aktiv Teilnehmenden, Besucherinnen und Besuchern oder Zuschauern bei denen voraussichtlich die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern sichergestellt ist nur noch von Immunisierten oder getesteten Personen besucht werden, sofern nach den Feststellungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen in Kreisen oder kreisfreien Städten oder landesweit an fünf hintereinander liegenden Tagen bei einen Wert von 35 oder darüber liegt.

 

Sowohl in Oberhausen als auch landesweit liegt die Inzidenz über dem Wert von 35. Demnach wäre die Durchführung des Familienfestes bei den aktuellen Inzidenzzahlen möglich. Eine Prognose, ob dies auch für den geplanten verkaufsoffenen Sonntag gilt lässt sich aktuell nicht vornehmen. Hier bleibt die weitere Entwicklung der Pandemie und die sich ggf. daran anschließende Rechtslage abzuwarten.

 

Sollte die Veranstaltung aus vorgenannten Gründen nicht stattfinden, würde damit auch der Rechtsgrund gem. § 6 LÖG NRW für den verkaufsoffenen Sonntag entfallen.

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Anlagen

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