Beschlussvorlage - B/17/1027-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer Vollzeitplanstelle (A9 g.D. LBesG tg. EG 9a TVöD - vorbehaltlich BWK -) im Aufgabengebiet „Werbeanlagen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen; Verwaltungsangelegenheiten Sonderbau" des Fachbereiches 5-3-10/Bautechnik.

Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 97.060,- EUR (bei Beamten/innen) bzw. 83.860,- EUR (bei Tariflich Beschäftigten) sollen im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2022 im Deckungsring Personal (D00000001) geplant werden. Die Personalkosten sind durch Gebühreneinnahmen refinanziert (siehe Ausführungen zu Pkt. „Kosten / Refinanzierung“).

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ] siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Sachverhalt:

 

Das innerhalb des Sachgebietes Sonderbau des Fachbereiches 5-3-10/Bautechnik angesiedelte Aufgabengebiet „Werbeanlagen, Abschlossenheitsbescheinigungen, Verwaltungsangelegenheiten Sonderbau" wird derzeit durch 1,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) abgedeckt. In dem Aufgabengebiet werden Bauanträge für Werbeanlagen geprüft und genehmigt, ordnungsbehördliche Verfahren betreffend Werbeanlagen eingeleitet und geführt, Anträge auf Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen geprüft sowie sonstige Verwaltungsangelegenheiten des Sachgebietes Sonderbau bearbeitet. Den wesentlichen Arbeitsschwerpunkt bilden dabei die Werbeanlagen.

 

In diesem vorgenannten Aufgabengebiet ist in den letzten Jahren ein erheblicher Anstieg der Fallzahlen, des Gebührenaufkommens sowie der festgesetzten Zwangsgelder - und damit im Ergebnis eine erhebliche Zunahme des anfallenden Arbeitsvolumens - zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass dem Aufgabengebiet bis zum Jahr 2016 insgesamt 3 VZÄ zugeordnet waren.

 

Im Rahmen der Umorganisation des Bereiches 5-3 im Jahr 2017/2018 sowie der Einrichtung von Dipl.-Ing.-Planstellen für die Ermittlung und Überprüfung von nicht genehmigten baulichen Anlagen wurden aus dem o.g. Sachgebiet 1,5 VZÄ umgewandelt bzw. als Kompensation eingespart.

 

Die Fallzahlen haben sich in den vergangenen sechs Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

Abb. 1: Entwicklung der Fallzahlen (Quelle: Bereich 5-3)

 

Im gleichen Zeitraum stellt sich die Entwicklung des Gebührenaufkommens und der festsetzten Zwangsgelder wie folgt dar:

 

 

Abb. 2: Entwicklung Gebührenaufkommen und Zwangsgelder (Quelle: Bereich 5-3)

 

Bei den Zwangsgeldern ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den genannten Zahlen um die vom gesamten Bereich 5-3 festgesetzten Zwangsgelder handelt (also nicht nur Werbeanlagen). Aber der überwiegende Teil der festgesetzten Zwangsgelder dürfte Werbeanlagen bzw. wiederkehrende Prüfungen (Verwaltungsangelegenheit des Sachgebietes Sonderbau) betreffen. Eine separate Auswertung ist bislang leider nicht möglich.

 

Um die in dem Aufgabengebiet anfallenden Arbeiten, insbesondere die Erteilung von Baugenehmigungen für Werbeanlagen, sachgerecht und in dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmen erledigen zu können, ist aus fachlicher Sicht die Einrichtung einer weiteren Vollzeitstelle zwingend notwendig. Folgende Aufgabeninhalte sollten Bestandteil dieser Stelle sein:

 

• Außendiensttätigkeit (insbesondere Aufgreifen ungenehmigter Werbeanlagen)

• Recherche bestehende Genehmigungen

• Vorgangsanlegung

• Überwachung und Kontrolle der Eingänge

• Vollständigkeitsprüfung von Bauanträgen

• Durchführung des Behördenbeteiligungsverfahrens•

• Vorbereitung Antragskonferenzen („round table")

• Einholung notwendiger Stellungnahmen und Bauvorlagen

• Verwaltungsmäßige Abarbeitung der Wiederkehrenden Prüfungen

• Gebührenveranlagung

• Bearbeitung/Einleitung ordnungsbehördlicher Verfahren

 

Mit der Umsetzung der Maßnahme ist beabsichtigt, die beiden anderen Stelleninhaberinnen von diesen Arbeiten zu entlasten, die Bearbeitungszeiten zu reduzieren und das Gebührenaufkommen zu steigern. Denn durch das sodann mögliche vermehrte Aufgreifen ungenehmigter Werbeanlagen könnte die Anzahl der (nachträglich gestellten) Bauanträge und damit das Gebührenaufkommen weiter gesteigert werden.

 

Kosten / Refinanzierung

 

Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz neben den klassischen Personalkosten aus den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt.) und den Gemeinkosten, welche mit 20 % der Personalkosten veranschlagt werden. Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 07/2020):

 

 

Kostenarten

A 9 m.D. LBesG

EG 9A TVöD

Personalkosten

72.800,-

61.800,-

Sachkosten

9.700,-

9.700,-

Gemeinkosten

14.560,-

12.360,-

Gesamt

97.060,-

83.860,-

Eine stellenplantechnische Kompensation ist im Bereich 5-3/Bauordnung nicht vorhanden. Allerdings bleibt festzuhalten, dass - wie aus der Abb. 2 ersichtlich - in den letzten Jahren deutlich höhere Einnahmen erzielt wurden (2017 zu 2018 = +115.346 Euro und 2017 zu 2019 = +70.247 Euro). Durch die zusätzlichen Einnahmen hat sich der Kostendeckungsgrad des Personaleinsatzes im o.g. Aufgabenfeld von rd. 72% in 2017 auf rd. 141% in 2018, 114% in 2019 und rd. 134% in 2020 erhöht.

 

Ein gleichbleibendes Gebührenaufkommen wie im letzten Jahr, sowie eine durch die Stelleneinrichtung zu erzielende Gebührensteigerung durch das vermehrte Aufgreifen ungenehmigte Werbeanlagen vorausgesetzt, ist die Stelleneinrichtung zu 100% durch Gebühren refinanziert.

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