Beschlussvorlage - B/17/0993-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von fünf Stellen beim Bereich 6-1 / Feuerwehr auf Grundlage zusätzlicher Hygienemaßnahmen bei und nach Brandeinsätzen.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Cagla Özkan
- Verantwortung:
- Herr Nößler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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31.08.2021
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.09.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von fünf Vollzeitplanstellen A9 LBesG im Fachbereich 6-1-80/Einsatz zur Besetzung des Gerätewagens-Hygiene.
Die Stellen sollen - im Rahmen von Versetzungsketten - durch fünf zusätzliche Ausbildungsplätze im Jahr 2022 für Brandmeisteranwärter*innen besetzt werden.
Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 364.000,- EUR sollen im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2022 im Deckungsring Personal (D00000001) geplant werden. Von diesem Betrag sind 127.400,- EUR refinanziert.
Sachverhalt
Begründung
Im Rahmen der zurückliegenden Brandschutzbedarfsplanung des Jahres 2019 wurde gutachterlich festgestellt, dass die bauliche Struktur der Oberhausener Feuerwachen nicht ausreichend ist und eine grundsätzliche Sanierung bzw. Neubauten in Anlehnung an die DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“ – unter anderem wegen der notwendigen Trennung potenziell kontaminierter Bereiche auf den Feuerwachen (sog. Schwarzbereich) vom sauberen Weißbereich - erforderlich sind.
Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Arbeit als Feuerwehreinsatzkraft als möglicherweise krebserregend eingestuft (siehe Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) der Ruhr-Universität Bochum – „Krebsrisiko im Feuerwehrdienst“). Begründet wird diese Einstufung vor allem durch epidemiologische Studien, die im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung ein erhöhtes Risiko für Feuerwehreinsatzkräfte zeigten, an Prostatakrebs, Hodenkrebs oder am Non-Hodgkin Lymphom zu erkranken. Zudem scheint es einen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Feuerwehreinsatzkraft und dem Auftreten von Hautkrebs sowie bösartigen Tumoren des Brustfells zu geben. Das erhöhte Krebsrisiko wird auf kurzzeitig hohe und wiederholte Expositionen gegenüber krebserregenden Stoffen wie Brandrauch, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) oder Asbest zurückgeführt.
Im Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetzt – ArbSchG) wird der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
Um den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes bei der Feuerwehr zukünftig gerecht zu werden, wurde zur Vorbereitung eines Baulastenhefts für die notwendigen baulichen Veränderungen bei der Feuerwehr Oberhausen eine Projektgruppe installiert. Neben baulich spezifischen Anforderungen an die Feuerwachen, müssen bereits erste Hygienemaßnahmen an der Einsatzstelle getroffen werden. Um eine Verteilung etwaiger Schadstoffe (sog. Kontaminationsverschleppung) in die Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwachen zu verhindern, müssen sich demnach alle kontaminierten Einsatzkräfte noch an der Einsatzstelle reinigen und mit sauberer Ersatzkleidung ausstatten können. Darüber hinaus müssen kontaminierte Einsatzgeräte gesondert abtransportiert werden. Zu diesem Zweck hält beispielsweise die Feuerwehr Mannheim einen speziellen „Gerätewagen-Hygiene“ bereit, der zu allen Brandeinsätzen, bei denen Einsatzkräfte giftigen Brandfolgeprodukten ausgesetzt sein könnten, ausrückt.
Die Feuerwehr Oberhausen wird jährlich zu etwa 800 Brandeinsätzen gerufen. Daher wurde bereits ein altes Einsatzfahrzeug der Feuerwehr zu einem „Gerätewagen-Hygiene“ umgebaut. Für die Besetzung dieses Gerätewagens benötigt die Feuerwehr Oberhausen eine Funktion. Ein neuer Gerätewagen-Hygiene befindet sich derzeit im Ausschreibungsverfahren.
Die Feuerwehr Essen hat wie die FW Oberhausen zuerst einen alten Gerätewagen provisorisch umgebaut zum GW-Hygiene. Dieser wird bei Tag von einer „Poolfunktion-Sonderfahrzeuge“ und einem Tagesdienstbeamten besetzt. In der Nacht erfolgt die Besetzung durch die „Poolfunktion-Sonderfahrzeuge“ und dem Beamten des ständig besetzten Empfangs.
Die Stadt Mülheim wird voraussichtlich noch in diesem Jahr den neuen BSBP verabschieden. Die Feuerwehr Mülheim plant allein im Bereich der Besetzung von Sonderfahrzeugen und Sonderaufgaben zusätzlich zum bestehenden Personal 4 Funktionsstellen (20 Einsatzbeamte). Hiermit soll, wie bei der Feuerwehr Essen, das Aufgabengebiet der Einsatzstellenhygiene abgedeckt werden.
Bei der Feuerwehr Duisburg existiert zurzeit kein eigenständiges Hygienefahrzeug. Ein entsprechender Gerätewagen für die Einsatzstellenhygiene ist in Planung. Jeder Einsatzbeamte im Angriffstrupp nimmt zurzeit ein persönliches Paket an Wechselsachen auf dem Löschfahrzeug mit. Bei größeren Einsatzstellen kommen Einsatzkräfte aus dem rückwärtigen Bereich mit Gerätewagen bzw. LKW mit Pritsche zur Einsatzstelle um die kontaminierte Einsatzkleidung der Angriffstrupps aufzunehmen, zur Wache zu transportieren und anschließend dem Reinigungsprozess zuzuführen.
Auch die Feuerwehr Duisburg besitzt auf mehreren Wachen Funktionsstellen im rückwärtigen Bereich, die den Bereich der Besetzung von Sonderfahrzeugen und Sonderaufgaben abdecken.
Eine Besetzung des Gerätewagens-Hygiene in Zweitfunktion durch eine bereits vorhandene Funktion des Löschzuges ist nicht möglich, weil dies mit einer Reduktion der im politisch beschlossenen Schutzziel festgelegten Funktionsstärke (16 Funktionen nach 10 Minuten an jeder Einsatzstelle im Stadtgebiet) einhergehen müsste.
Der Aufbau von Poolstellen für Sonderaufgaben im rückwärtigen Bereich ist nicht geplant. Vielmehr ist es erforderlich, eine neue Funktion im 24h-Dienst zur Besetzung des Gerätewagen-Hygiene zu installieren, die nicht Bestandteil des aktuellen Brandschutzbedarfsplans ist. Ein bereits durchgeführter Probebetrieb hat darüber hinaus gezeigt, dass die Durchführung als Nebenfunktion nicht aufrechterhalten werden kann. Im Einsatzfall sind alle im Brandschutz befindlichen Beamten an der Einsatzstelle gebunden, dadurch steht kein weiteres Personal auf der Feuerwache 1 zur Verfügung. Die Zuführung des „Gerätewagen-Hygiene“ zur Einsatzstelle ist somit nicht gegeben. Erforderliches Equipment steht folglich nicht zeitnah zur Verfügung, sodass eine Kontaminationsverschleppung nicht zu verhindern ist. Der Gerätewagen-Hygiene soll eigenständig im gesamten Stadtgebiet eingesetzt werden.
Stellenbedarf
Um die zusätzliche Funktion zur Besetzung des Gerätewagen-Hygiene und um die Personalkosten anteilig gegenüber den Kostenträgern geltend machen zu können, ist die Einrichtung von entsprechenden Stellen erforderlich. Grundlage für die Berechnung ist der für den mittleren feuerwehrtechnischen Alarmdienst gültige Personalfaktor von derzeit 5,18, d. h. um eine Funktion 24,0 Stunden an 365 Tagen im Jahr sicherstellen zu können, sind fünf Vollzeitstellen bzw. Einsatzbeamte/innen notwendig.
Aufgabengebiet der Stellen
Die fünf Stellen im 24h-Dienst stellen sicher, dass die zuvor genannten Hygienemaßnahmen an der Einsatzstelle eingehalten werden können und so eine Kontaminationsverschleppung verhindert werden kann. Der Gerätewagen-Hygiene soll von einer Einsatzkraft besetzt werden, die über tiefgreifende Kenntnisse in der Organisation von Dekontaminationsmaßnahmen verfügt. Daher muss der Gerätewagen von Einsatzkräften besetzt werden, die die Führungslehrgänge „Gruppenführer“ und „Führen im ABC-Einsatz (ABC-II)“ am Institut der Feuerwehr absolviert haben.
Besetzung der Stellen
Um den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes unmittelbar gerecht zu werden, wird die Besetzung der fünf zusätzlichen Stellen auf den Wachabteilungen derzeit im Rahmen von Überstunden der Beamten/innen aus dem bestehenden Personalpool der drei Wachabteilungen sichergestellt. Im weiteren Verlauf sollen die Stellen im Rahmen einer internen Versetzungskette besetzt werden, sobald die Brandmeisteranwärter*innen ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Der entstehende zusätzliche Bedarf wird nachträglich in die Personalbedarfsplanung mit aufgenommen und über das Angebot zusätzlicher Ausbildungsplätze sichergestellt. Nach Anpassung der Personalbedarfsplanung entfällt die Kompensation durch Mehrarbeit im Rahmen von Überstunden. Diese Überstundenvergütungen entfallen, sobald ausreichendes Personal zur Verfügung steht.
Kosten / Refinanzierung
Die Personalkosten betragen gem. den KGST Richtwerten jährlich:
A9 LBesG = 72.800,- x 5 = 364.000,- EUR
Das Gesamtvolumen der insgesamt fünf Stellen beträgt jährlich 364.000,- EUR.
Eine Refinanzierung der fünf Stellen zur Besetzung des Gerätewagen-Hygiene, wird im Rahmen der Gebührenkalkulation durch die Krankenkassen zu 35% erfolgen.
Bei einem Gesamtvolumen von 364.000,- EUR und einer Refinanzierung von derzeit insgesamt 127.400,- EUR ergeben sich Restkosten für die o.g. sechs Stellen von 236.000,- EUR jährlich.
Neben der Refinanzierung von 127.400,- EUR besteht z.Zt. keine Möglichkeit einer Kompensation für die Einrichtung der fünf Planstellen. Daher müsste eine Ausweitung des Stellenplans erfolgen.
