Antragsvorlage - A/17/0822-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der AfD-Fraktion im Stadtrat gemäß § 2 der Geschäftsordnung: Sicherung demokratischer Praxis bei Projektdurchführungen: Einführung einer Demokratieklausel
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- AfD-Ratsfraktion Oberhausen/Rhld.
- Bearbeitung:
- Erich Friedrich Noldus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Einführung einer Demokratieklausel, welche den Erhalt von städtischen Fördermitteln und anderen Unterstützungsleistungen an Vereine und sonstige Organisationen an die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung koppelt. Angelehnt an die bis 2014 auf Bundesebene bestehende Klausel soll diese wie folgt lauten:
- Hiermit bestätigen wir, daß wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit leisten.
- Wir werden keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung von Projekten beauftragen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigen.
- Wir erkennen an, daß Fördermaßnahmen eingestellt werden, wenn bekannt wird, daß gegen diese Zusagen verstoßen wird und das bei erheblichen Verstößen gegen die Rechtsordnung, die von diesen Personen oder Organisationen oder aus deren Umfeld begangen werden, geleistete Fördrmittel oder –maßnahmen zurückgefordert bzw. eingestellt werden.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Streitbare und wehrhafte Demokratie darf keinen Extremismus fördern. Die Motivation, eine Demokratieklausel abzulehnen, ist das Resultat einer taktischen und staatsfeindlichen Haltung. Das Gefahrenpotential des real existierenden politisch oder religiös begründeten Extremismus auch innerhalb der Oberhausener Stadtgesellschaft rechtfertigt eine Beweislastumkehr.
