Beschlussvorlage - B/17/1087-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der Projekte

 

a)   „Umwandlung der Kirche St. Josef Heide in Oberhausen Osterfeld in eine Sportkirche“ und

b)   „Kindgerechte Sport- und Bewegungsinsel Volksgartenweg“

 

aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ unter Gewährleistung des 10%igen Eigenanteils

 

zu a) in Höhe von 333.333,00 Euro/brutto (Gesamtkosten 3.333.333,00 Euro/brutto)

 

zu b) in Höhe von 24.400,00 Euro/brutto (Gesamtkosten 244.000,00 Euro/brutto)

 

vorbehaltlich möglicher Kostensteigerungen im Laufe der Projektumsetzung. Entsprechende Haushaltsmittel sind unter

 

Auftrag 250008010302 (Freizeitsportanlagen)

Sachkonto 523500

 

für die Jahre 2021 ff. eingestellt. Die baufachliche Projektsteuerung obliegt den Servicebetrieben Oberhausen (SBO).

 

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Konsequenzen

Bezug

B/16/5975-01 (Sitzung des Rates der Stadt am 05.10.2020)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

In seiner Sitzung am 05.10.2020 (B/16/5975-01) hat der Rat der Stadt die Teilnahme der Stadt Oberhausen am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beschlossen.

 

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat auf Basis der von der Sportverwaltung eingereichten Projektskizzen die Stadt Oberhausen mit den vorgestellten Projekten in das Bundesprogramm aufgenommen.

Im Rahmen des mehrstufigen Genehmigungsverfahrens fanden zwischenzeitlich sog. Koordinierungsgespräche mit dem vom Fördergeber beauftragten „Projektträger Jülich (PTJ)“ statt, in deren Rahmen entsprechende Vorentwurfsplanungen der Projekte vorgestellt wurden. Auf der Grundlage dieser Koordinierungsgespräche wurden bzw. werden Antragsunterlagen zusammengestellt (sog. Paket I) und dem Fördergeber zugeleitet, deren Prüfung im positiven Fall in einen vorläufigen Bewilligungsbescheid mündet. Im Zuge dieses Prüfverfahrens wurde seitens des PTJ deutlich gemacht, dass ein die Beschlusslage gemäß o.g. Drucksache konkretisierender Ratsbeschluss erforderlich ist, aus welchem die Bereitschaft zur Umsetzung der beantragten Projekte und zur Übernahme des genau bezifferten Eigenanteils durch die zuwendungsberechtigte Gemeinde deutlicher hervorgeht. Mit dem PTJ Jülich wurde vereinbart diesen konkretisierenden Ratsbeschluss schnellstmöglich nachzureichen. Vor diesem Hintergrund wird eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 20.09.2021 angestrebt. Eine Vorberatung im Hauptausschuss am 13.09.2021, sowie eine Anhörung in der Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld am 07.09.2021 war insofern aufgrund der Kurzfristigkeit leider nicht zu gewährleisten.

 

 

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Anlagen

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