Beschlussvorlage - B/17/0973-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass der Landeszuschuss in Höhe von 604.200,-- EUR, für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung, im Kindergartenjahr (KJ) 2021/22 gemäß § 48 Abs. 2 KiBiz um den 25 prozentigen Eigenanteil in Höhe von insgesamt 151.050,00 –EUR aus städtischen Mitteln erhöht wird.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, dass die Zuschüsse nach Antragsstellung für entsprechende Angebote an die Träger von Kinderbetreuungsangeboten weitergeleitet werden. Der in der Begründung dargestellten Verteilung der Fördergelder für die Bezuschussung flexibler Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung wird zugestimmt.

 

Im Rahmen der Haushaltsanmeldung wurden für die Flexibilisierung der Betreuungszeiten im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 201.810,-- EUR unter dem Auftrag „310006010195 – Flexibilisierung der Betreuungszeiten“, Kostenart: „531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ zur Weiterleitung an freie Träger veranschlagt.

 

Die an die freien Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden bei der Haushaltsplanung 2022 beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung, Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Kostenart: 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe von 302.710,-- EUR berücksichtigt.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

 

Kurzfassung

 

 

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Anlagen

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