Berichtsvorlage - M/17/1033-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Bezug

Drucksache-Nr. A/16/2361-01 vom 13.02.2017

Drucksache-Nr. M/16/4014-01 vom 07.09.2018

Drucksache-Nr. M/16/4943-01 vom 12.09.2019

Entwicklung Investitionshaushalt 2021

Mit Schreiben vom 21.05.2021 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Haushaltssatzung 2021 der Stadt Oberhausen genehmigt.

In Bezug auf den Investitionshaushalt 2021 wurden insgesamt 135.213.630 EUR investive Auszahlungen genehmigt bei gleichzeitig 74.551.040 EUR geplanten investiven Einzahlungen. Daraus ergibt sich ein (negativer) Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 60.662.590 EUR. Nach Abzug der geplanten ordentlichen Tilgung in Höhe von 23.601.700 EUR ergibt sich somit für das Haushaltsjahr 2021 eine von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigte Nettoneuverschuldung in Höhe von 37.060.890 EUR. Hierzu führt die Bezirksregierung in dem o.g. Schreiben folgendes aus:

„Der Finanzplan ist von einem hohen Ein- und Auszahlungsniveau in allen Bereichen gekennzeichnet. Zahlreiche Investitionen betreffen die Digitalisierung und sind zu begrüßen. Allerdings wird erneut planerisch eine hohe Netto-Neuverschuldung ausgewiesen. Auch wenn ich sie angesichts der Überschuldungssituation der Stadt Oberhausen kritisch sehe, toleriere ich sie weiterhin vor dem Hintergrund Ihrer Darlegung zur Unabweisbarkeit bzw. Wirtschaftlichkeit der Investitionen. Wie im vergangenen Jahr erwarte ich aber, dass alles unternommen wird, um die Ausschöpfung des in der Satzung ausgewiesenen Kreditrahmens so gering wie möglich zu halten; wenn sich abzeichnet, dass Projekte nicht oder verspätet umgesetzt werden können, scheidet eine Verwendung des Kreditrahmens für alternative Projekte aus.“

Somit ist und bleibt auch im Haushaltsjahr 2021 das Ziel, eine möglichst hohe Umsetzungsquote der originär abgebildeten planmäßigen Investitionsmaßnahmen zu realisieren. Ausnahmen werden nur akzeptiert für

-          Schlussrechnungen von in Vorjahren abgeschlossenen Maßnahmen

-          Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr

-          Fördermaßnahmen

-          Maßnahmen die bereits Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung 2021 ff. sind

-          Nachfinanzierung von laufenden Investitionsmaßnahmen und

-          gegebenenfalls für einzelne Maßnahmen nach direkter Rücksprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf.

Ein etwaiges, durch politische Gremien neu zu beschließendes investives Kompensationsbudget steht daher auch in diesem Jahr nicht zur Verfügung. Seitens der Verwaltung werden aus den genannten Gründen ebenfalls keine Ersatzmaßnahmen o.ä. geplant.

Bezüglich des Gesamt-Investitionshaushalts 2021 lauten die aktuellen Prognosen nach der letzten Investitionskonferenz vom 31.08.2021 wie folgt:

Gesamtauszahlungsbetrag: ca. 109,3 Mio. EUR (Gesamtinvestitionsbetrag)

Gesamteinzahlungsbetrag: ca. 60,1 Mio. EUR

Saldo aus Investitionstätigkeit: ca. -49,2 Mio. EUR

Die hohe Abweichung beim Gesamtinvestitionsbetrag ergibt sich im Wesentlichen durch die Verschiebungen von Förderprojekten in Folgejahre da sowohl Auszahlungen wie auch Einzahlungen verschoben werden.

Die tatsächliche Aufnahme von Investitionskrediten ist in diesem Jahr für Oktober geplant und wird sich an den dann aktuellen Kassenwirksamkeitsprognosen orientieren. Die Kassenwirksamkeitsprognosen werden von den Fachverwaltungen in Abstimmung mit dem Fachbereich 1-1-10 Finanzen, Controlling, Gebühren grundsätzlich laufend aktualisiert. Zudem finden auch in diesem Jahr wieder in regelmäßigem Abstand Investitionskonferenzen unter Leitung des Oberbürgermeisters statt, an der alle Bereiche teilnehmen, die hohe Investitionsbudgets verwalten, und dort über den Fortschritt und die Mittelabflussprognosen der Maßnahmen berichten. In diese Vorlage und die Anlage „Abweichungsliste“ sind bereits die Erkenntnisse aus der letzten Investitionskonferenz am 31.08.2021 eingeflossen.

Abweichungsliste (Anlage zur Berichtsvorlage) und Lesehinweise

Zur Information und aus Gründen der Transparenz ist in diesem Jahr erstmalig eine tabellarische Übersicht (Stand: 31.08.2021) über die wesentlichen Investitionsmaßnahmen (Gesamtauszahlungsvolumen bzw. Gesamteinzahlungsvolumen > 200.000 EUR), deren aktuelle Kassenwirksamkeitsprognose deutlich vom Plan abweicht (Abweichung von aktueller Kassenwirksamkeitsprognose zum Plan > 200.000 EUR), dieser Vorlage beigefügt.

Dieser Liste sind folgende Informationen zu entnehmen: Finanzstelle und Bezeichnung (Maßnahme), die Finanzpositionen sowie eine Kurzbeschreibung der jeweiligen Maßnahme, die (fortgeschriebenen) Aus- und Einzahlungsansätze, die jeweiligen Ist-Stände und schließlich die aktuelle Kassenwirksamkeitsprognose für jede Finanzposition der jeweiligen Maßnahme. Der Spalte „Abweichung Planbudget / Kassenwirksamkeitsprognose“ ist dann der aktuelle Abweichungsbetrag zu entnehmen, wobei Verringerungen des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit grün gekennzeichnet sind und Erhöhungen des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit rot gekennzeichnet sind. Dieser Abweichungsbetrag wird dann in der Spalte „Bemerkungen“ kurz erläutert.

Die Übersicht enthält keine außerplanmäßigen bzw. überplanmäßigen Mittelbereitstellungen, die unterjährig bereits vom Rat beschlossen wurden. Lediglich die jeweils zur konkreten Deckung beschlossenen (reduzierten) Auszahlungsbudgets sind bereits Bestandteil der Spalte „Planbudget (fortgeschr.) Auszahlungen“ und dort farblich gekennzeichnet (lila). Zudem ist zur besseren Lesbarkeit unter der Liste ein Verzeichnis der Finanzpositionen beigefügt. Auf eine Saldendarstellung wird verzichtet, da die Übersicht lediglich die wesentlichen Abweichungen im Investitionshaushalt – und somit immer noch nur einen Bruchteil des Gesamt-Investitionshaushalts – zeigt.

 

 

 

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Anlagen

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