Berichtsvorlage - M/17/1072-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates auf Sachstandsbericht:Terminstau in der Ausländerbehörde
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Bürgerservice und öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Ohletz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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02.09.2021
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Sachverhalt
Sachdarstellung
1. Darstellung der aktuellen Situation:
a) Anzahl der anstehenden Fälle der jeweiligen Sachgebiete und die jeweiligen durchschnittlichen Wartezeiten?
Innerhalb des Bereiches 2-4/Bürgerservice und öffentliche Ordnung, Fachbereich 2-4-30/Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im Aufgabengebiet der allgemeinen Ausländerangelegenheiten erfolgt die Zuordnung zu den verschiedenen Sachbearbeiter*innen nach Buchstaben bzw. Namen des zu betreuenden Personenkreises. Somit werden im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung alle vom Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vorgesehenen Aufenthaltszwecke – mit Ausnahmen der Asylbewerber*innen/Schutz-berechtigten, welche im Aufgabengebiet durch die Arbeitsgruppe Asyl-angelegenheiten bearbeitet werden – geprüft. Durch die bestehende Corona-Pandemie und der deshalb geltenden Hygiene- und Schutzkonzepte für den Bereich 2-4 wurde zur Steuerung der Besucher*innen-Ströme im Gebäude und in den Gängen eine Terminvergabe eingeführt. Termine sind zur Zeit ca. 4 Wochen im Voraus ausgebucht. Jeder Sachbearbeiter*in verwaltet ca. 2500 Aktenvorgänge. Bei der Beantwortung der Bürgerkorrespondenz sind die Mitarbeiter*innen bemüht, die eingehenden Emails und Schreiben zeitnah zu bearbeiten. Aufgrund der Vielzahl des Schriftverkehrs kommt es hier bedauerlicherweise zu Verzögerungen.
b) Anzahl der genehmigten Planstellen und deren aktuelle Besetzung
Im Aufgabengebiet allgemeine Ausländerangelegenheiten sind 11,5 Stellen angesiedelt. 10 Stellen sind hiervon besetzt. Die noch vakanten Stellen sind im Stellenbesetzungsverfahren.
c) Eine mögliche schematische Präsentation des Ablaufs von der Anfrage über die Terminvergabe bis zum Abschluss der wichtigsten Vorfälle
Eine pauschale schematische Darstellung von Verwaltungsvorgängen im Aufgabengebiet ist aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Anspruchs-grundlagen und unterschiedlicher Lebenssachverhalte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger schwer möglich. Die Bearbeitungszeit kann, je nach Fallgestaltung und Sachverhalt zwischen 1 Stunde und in der Gesamtbe-trachtung von mehreren Monaten liegen.
2. Vorgenommene bzw. zukünftig geplante Verbesserungen des derzeitigen Zustandes:
a) Einstellung zur Stellenbesetzung
Mit zeitlichen Versatz wurden insgesamt 9 Mitarbeiterinnen u. Mitarbeiter zur Unterstützung der Frontoffice-Tätigkeiten eingesetzt, damit schnell abzu-arbeitende Vorgänge zügig bearbeitet werden können.
Der zusätzliche Personaleinsatz hat dazu geführt, dass insbesondere die Ausstellung von Aufenthaltstiteln stark beschleunigt werden konnte und Rückstände vollständig abgebaut wurden.
Da es sich bei dem Aufgabenbereich „Allgemeine Ausländerangelegenheiten“ nicht nur um die Abwicklung von Serviceleistungen (wie z.B. Übertragung von Niederlassungserlaubnissen/ unbefristete Aufenthaltstitel) handelt, sondern auch häufig um Fragestellungen und Lebenssachverhaltsklärungen der betroffenen Personen, können Synergieeffekte durch Digitalisierung den erforderlichen direkten Bürger*innen-Kontakt derzeit nicht ersetzen. Die beschriebenen Einschränkungen im Publikumsbereich erschweren dies. Gleichzeitig gilt im Ausländerrecht der Grundsatz der individuellen Einzelfall-prüfung, auf dessen Einhaltung insbesondere die Verwaltungsgerichtsbarkeit ein besonderes Augenmerk legt.
b) Erweiterung der Planstellen
Mit den Mitarbeitern*innen, Personalrat und dem Bereich 4-1/Personal- und Organisation wurde ein erstes Abstimmungsgespräch zur Durchführung einer organisatorischen Untersuchung, mit dem Ziel der Optimierung der Aufgaben-wahrnehmung, geführt.
c) Planung einer softwaregesteuerten „“Wiedervorlage“, durch die bei
Ablauf eines Aufenthaltstitels eine direkte Terminvergabe mit entsprechender Benachrichtigung der Betroffenen erfolgt
Im Zuge der Realisierung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen werden die nachfolgenden Einzelleistungen in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen entwickelt:
- Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen
- Beschäftigungserlaubnisse
- Einbürgerungen
- Einbürgerungstests
- Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der
deutschen Staatsangehörigkeit
- Grenzgängerkarten
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose
- Verpflichtungserklärungen
- Visaerteilungen
- Datenauskunft und Akteneinsicht
Neben der Realisierung dieser OZG-Leistungen ist für einzelne Lebenssachverhalte auch die Einführung einer Online-Terminvergabe geplant.
Die Nutzung von TeVis-Web zur Online-Terminvereinbarung, wie z.B. in den Meldestellen genutzt, ist aufgrund der Vielfältigkeit und Bandbreite der unterschiedlichen Anliegen der Antragsteller*innen jedoch nur bedingt einsetzbar. Ferner ist die Einführung der eAkte bereits in der Verwaltung pilotiert, so dass ebenfalls im Rahmen der Digitalisierung Synergien erwartet werden.
d) Einrichtung einer telefonischen Vorzugsleitung/Sondernummer zur Klärung dringender Fälle mit Beratungsstellen (ZAQ/AWO, Caritas, DRK, Diakonie)
Die Telefonnummern der Arbeitsgruppenleitungen und Sachgebietsleitungen sind bei den Beratungsstellen bekannt und werden auch genutzt. Schwierigkeiten der Erreichbarkeit der Ausländerbehörde sind nicht an den Bereich 2-4/Bürgerservice/Öffentliche Ordnung herangetragen worden.
e) Prüfung der rechtlichen Grundlage zur möglichen Anhebung des Duldungszeitraums auf 12 Monate
Die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung regelt § 60 a Aufenthalts-gesetz. Hiernach kann die oberste Landesbehörde aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessender Bundes-republik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise von bestimmten Ausländer-gruppen allgemein oder in bestimmten Staaten für längstens 3 Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als 6 Monate gilt § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz.
Eine hiernach von der obersten Landesbehörde getroffenen Anordnung bedarf zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit das Einvernehmen mit dem Bundes-ministerium des Innern, für Bau und Heimat.
