Beschlussvorlage - B/17/1025-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt nimmt von dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2020 – versehen mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes – und dem Lagebericht der Stadtsparkasse Oberhausen für 2020 Kenntnis.
  2. Den Organen der Stadtsparkasse Oberhausen wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
  3. Der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 2.061.596,74 EUR wird gemäß dem Vorschlag des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen vom 23.06.2021 in die Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Oberhausen eingestellt.

 

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache B/16/5926-01 vom 14.09.2020

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 / Entlastung der Organe

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X ], siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

1.      Ausgangslage

Nach § 24 (4) des Sparkassengesetzes NRW (SpkG) sind der Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes nach Feststellung und der Lagebericht nach Billigung durch den Verwaltungsrat, dem Rat der Stadt vorzulegen. Der Rat der Stadt beschließt aufgrund dieser Unterlagen gemäß § 8 (2) f SpkG über die Entlastung der Organe der Gesellschaft und gemäß § 8 (2) g über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG.

2.      Jahresabschluss 2020 der Stadtsparkasse Oberhausen

  • Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die in Anlage 1 dieser Vorlage dargestellte Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtsparkasse Oberhausen zum 31.12.2020 wird verwiesen.


Zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung

Mit einem Bilanzgewinn im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 2,062 Mio. EUR wurde das Vorjahresergebnis (4,501 Mio. EUR) deutlich unterschritten. Das Ergebnis der Stadtsparkasse Oberhausen im Geschäftsjahr 2020 hat sich wie folgt entwickelt:

Insgesamt sind die Erträge laut Gewinn- und Verlustrechnung um 1.743 TEUR oder 2,75 % auf 65,1 Mio. EUR (Vorjahr: 63,3 Mio. EUR) gestiegen. Das zinstragende Geschäft stellt weiterhin die bedeutendste Ertragsquelle dar. In Zeiten des anhaltend niedrigen Zinsniveaus ist der Zinsertrag zwar weiter spürbar gesunken. Allerdings ergab sich beim Zinsaufwand ein noch deutlicherer Rückgang aufgrund der im Vorjahr deutlich erhöhten Aufwendungen aus der vorzeitigen Schließung von Swapgeschäften. Swaps sind Finanzderivate, bei denen zwei Vertragspartner vereinbaren, zukünftige Zahlungsströme wie z.B. jährliche Zinszahlungen (Zinsswap) zu tauschen (Festzins gegen variablen Zins), um sich gegen künftige Zinsänderungsrisiken abzusichern. Auch positiv auf den Zinsüberschuss wirkten sich im Bereich der Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr erhöhte Ausschüttungen aus Fondspositionen aus, sodass sich im Geschäftsjahr 2020 der Zinsüberschuss (35,9 Mio. EUR, Vorjahr 34,1 Mio. EUR) insgesamt um 1,8 Mio. EUR erhöhte.

Der Provisionsüberschuss (24,2 Mio. EUR) erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,2 Mio. EUR (+ 1,0 %). Die Provisionserträge konnten die ebenfalls gestiegenen Provisionsaufwendungen überkompensieren. Ursächlich hierfür sind in erster Linie Steigerungen des Provisionsertrages aus dem Giroverkehr (z.B. Entgelte für Kontoführung) und der Vermittlung von Versicherungen.

Im Bereich der sonstigen betrieblichen Erträge ist ein Rückgang um 0,3 Mio. EUR zu verzeichnen (4,9 Mio. EUR, Vorjahr 5,2 Mio. EUR). In Zusammenhang mit der Gestellung von Personal an Tochtergesellschaften der Sparkasse werden Erstattungen aus der Personalgestellung in Höhe von 2,7 Mio. € bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Beim Aufwand sind die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen (Personal- und Sachaufwand) gegenüber dem Vorjahreswert um 1,8 Mio. EUR gefallen. Hierbei reduzierte sich der Personalaufwand um 0,6 Mio. EUR bzw. 1,8 %. Ursächlich hierfür waren insbesondere um 0,4 Mio. EUR reduzierte Aufwendungen für Altersversorgung. Der Sachaufwand reduzierte sich deutlich um 1,2 Mio. EUR bzw. 6,0 %. Haupttreiber für den Rückgang waren zum einen ein rückläufiger Aufwand für Gebäuderenovierungen sowie zum anderen der bis Ende 2019 ausgelagerte Bereich der IT-Organisation, so dass es hierbei zu einer Reduzierung sowohl beim Sachaufwand als auch bei den sonstigen betrieblichen Erträgen aus Personalgestellungen kam. Vom Sachaufwand entfielen rd. 0,1 Mio. EUR auf die notwendigen räumlichen und sonstigen Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich u. a. infolge reduzierter Aufwendungen für abgeschlossene Aktienabsicherungen um 975 TEUR.

Das aggregierte Bewertungsergebnis aus dem Kredit-, Wertpapier- und Beteiligungsbereich lieferte ein negatives Ergebnis von 5,3 Mio. EUR, nach einem Ertrag von 2,4 Mio. EUR im Jahr 2019. Das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen stellte sich aufgrund der Entwicklungen an den Kapitalmärkten zu Beginn der Corona-Pandemie und den seitens der Sparkasse daraufhin erfolgten Absicherungsmaßnahmen deutlich negativ dar. Kursrückgänge an den Kapitalmärkten haben die Bewertung der Spezialfonds belastet. Es wurden Verluste im Fonds realisiert. Jedoch war die Risikotragfähigkeit der Stadtsparkasse Oberhausen zum Bilanzstichtag gegeben. Auch im Kreditgeschäft ergab sich ein negatives Bewertungsergebnis, wobei die Belastung allerdings moderat ausfiel.

Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB wurde nochmals um 1,2 Mio. EUR aufgestockt und beträgt zum Bilanzstichtag nunmehr 48,9 Mio. EUR.

Nach einem steuerlichen Aufwand in Höhe von 2,7 Mio. EUR im Vorjahr, besteht im Jahr 2020 ein Steueraufwand in Höhe von 3,6 Mio. EUR. Hierin enthalten ist auch ein Aufwand von 0,3 Mio. EUR aus der Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB (latente Steuern).

  • Bilanz

Auf die in Anlage 2 dieser Vorlage dargestellte Bilanz der Stadtsparkasse Oberhausen zum 31.12.2020 wird verwiesen.

Der Jahresabschluss 2020 der Stadtsparkasse Oberhausen schließt

  • mit der Bilanzsumme von 2.716.605.140,07 EUR, sowie
  • einem Bilanzgewinn von 2.061.596,74 EUR ab.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Bilanzsumme deutlich um 201,8 Mio. EUR (+ 8,0 %) erhöht. Der Hauptgrund für diese Entwicklung ist der Zufluss an bilanziellen Einlagen der Kunden sowie Zuwächse im Kundenkreditgeschäft.

Die Forderungen an Kunden (bilanzielles Kundenkreditgeschäft) in Höhe von 1.979,8 Mio. EUR erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 118,5 Mio. EUR (+ 6,4 %). Ursächlich hierbei waren die Geschäftsausweitungen im gewerblichen Kundenkreditgeschäft als auch im Bereich der privaten Wohnungsbaufinanzierungen. Das Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich im Wesentlichen im langfristigen Bereich. Hierbei nutzten die Kunden die im historischen Vergleich nach wie vor günstigen Konditionen und bevorzugten langfristige Kreditlaufzeiten für Baufinanzierungen. Zusätzlich kam es zu einer Ausweitung der Treuhandkredite um 4,7 Mio. EUR. Hierbei handelt es sich um im Rahmen der Covid-19 Pandemie vergebene Kredite mit einer vollständigen Haftungsfreistellung der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Im Gegenzug reduzierten sich die Forderungen an Kreditinstitute um 15,8 Mio. EUR (- 19,5 %).

Aufgrund des stärkeren Einlagen- als Kreditwachstums hat sich die Barreserve zum Bilanzstichtag deutlich um 94,6 Mio. EUR (+ 46,5 %) gegenüber dem Vorjahr erhöht, während der Bestand an Wertpapieranlagen im gleichen Zeitraum nur geringfügig um 3,2 Mio. EUR (+ 1,1 %) gestiegen ist. Hierunter sind v.a. die Spezialfonds „Glück Auf-Fonds (Buchwert 68,0 Mio. EUR) und „HI-Gasometer-Fonds“ (Buchwert 48,3 Mio. EUR) zu nennen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Einlagengeschäft) haben sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 189,5 Mio. EUR auf 2.036,3 Mio. EUR. erhöht (2019: 1.846,8 Mio. EUR; 2018: 1.786,1 Mio. EUR). Die Zunahme des Mittelaufkommens von Kunden resultiert weitgehend aus der Entwicklung der täglich fälligen Anlagen. Somit spiegelt sich der im Zuge der Covid-19 Pandemie zu beobachtende deutliche Anstieg der Sparquote (deutschlandweit von 10,9 % im Jahr 2019 auf 16,2 % im Jahr 2020) auch in der Bilanz der Stadtsparkasse Oberhausen wider.

Nach der Zuführung des Jahresüberschusses 2019 beträgt die Sicherheitsrücklage 128,6 Mio. EUR (Vorjahr: 124,0 Mio. EUR).

3. Beschlussvorschläge/Kenntnisnahmen

Stadtverordnete, die Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen sind, dürfen sich wegen möglicher Interessenkollisionen nicht an der Abstimmung zu 2. beteiligen.

zu 1.: Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2020

Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 21.05.2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat hat am 23.06.2021 daraufhin gemäß § 15 (2) SpkG den Jahresabschluss festgestellt und den Lagebericht gebilligt.

Der Jahresabschluss 2020 der Stadtsparkasse Oberhausen kann zur Kenntnis genommen werden.

zu 2.: Entlastung der Organe der Stadtsparkasse Oberhausen

Es liegen keine Gründe vor, den Organen der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu versagen.

zu 3.: Verwendung des Jahresüberschusses/Ausschüttung

Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Oberhausen hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 u.a. beschlossen, dem Rat vorzuschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 2.061.596,74 EUR gemäß aufsichtsrechtlicher Empfehlungen in die Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Oberhausen einzustellen.

4. Auswirkung auf die HSP-Maßnahme Nr. 139

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 25.06.2012 im Rahmen des Haushaltssanierungsplans 2012 die Maßnahme Nr.139 Gewinnausschüttung Stadtsparkasse beschlossen.

Mit Schreiben vom 24. Juni 2021 informierte der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (RSGV), dass die EZB und die BaFin ihre sehr restriktive Sichtweise zum Ausschüttungsverhalten der Institute weiterhin beibehalten und begründen dies mit der aktuell bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheit, die Auswirkung auf die Ertragslage und Eigenkapitalausstattung der Institute haben kann. Mit Verlautbarung vom 15. Dezember 2020 empfiehlt die EZB den unter ihrer Aufsicht stehenden Instituten weiterhin äußerste Zurückhaltung bei der Gewinnausschüttung.

Die Institute werden daher angehalten möglichst viel Kapital im System zu halten und dieses System nicht unnötig zu schwächen. Auch den weniger bedeutenden Instituten rät die BaFin weiterhin dringend Gewinne gar nicht oder nur sehr restriktiv auszuschütten.

Zudem ist bei beabsichtigter Ausschüttung vor gesellschaftsrechtlich bindender Beschlussfassung eine Anzeige an die BaFin und die Deutsche Bundesbank erforderlich. Auch der Risikomonitoringausschuss des RSGV hat das Thema beraten und festgelegt, dass für eine Ausschüttung von Gewinnen neben der Erfüllung spezieller Kriterien der Aufsicht, die Erfüllung zusätzlicher Kennzahlen des Risikomonitoring erforderlich ist.

Bei der Vorstellung des Jahresabschlusses verweist der Verbandsprüfer des RSGV auf die Entscheidungshoheit des Rates der Stadt. Die Erwartungshaltung der Aufsicht lässt sich aber an der deutlichen Bitte der BaFin ablesen, bei der Gewinnausschüttung zurückhaltend zu sein, wenn auch keine Ausschüttungssperre für die Stadtsparkasse Oberhausen besteht. Mit Blick auf die Risikotragfähigkeit und die Zukunftsaussichten hinsichtlich der Corona-Pandemie hält der Verbandsprüfer eine Zuführung zur Sicherheitsrücklage für vorzugswürdig.

Nach Auffassung der EZB, BaFin und des RSGV haben Banken eine zentrale Aufgabe bei der Bewältigung der Corona-Krise. Dieser Aufgabe können sie nur nachkommen, wenn sie ausreichend kapitalisiert seien. Es sprechen gegenwärtig keine durchgreifenden Argumente dagegen, den Empfehlungen der Aufsicht nicht zu folgen, von einer Gewinnausschüttung abzusehen. Somit kann die im Haushalt vorgesehene Bruttoausschüttung von 3,0 Mio. € nicht realisiert werden.

Kurzfassung

Auf eine Kurzfassung wird angesichts der jeweiligen kurzen Begründungen zu den einzelnen Beschlussgegenständen verzichtet.

 

 

 

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Anlagen

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