Beschlussvorlage - B/17/1013-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt stimmt der Planung der L215n von Weseler Straße bis Weierstraße zu.
  2. Der Rat der Stadt stimmt dem Abschluss der als Anlage 3 beigefügten Kreuzungs­vereinbarung mit der DB Netz AG zu.

 

Entsprechendes Ein- und Auszahlungsbudget wurde unter der Finanzstelle 560212010108000 – Neubau der L 215 n -, Finanzposition 681100 – Investitionszuweisungen vom Land -, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen und Finanzposition 785240 – AiB Tiefbaumaßnahmen Ingenieurleistungen WBO berücksichtigt.

 

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

B/15/0749-01

B/16/0533-01

M/16/0774-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Seit dem Jahr 2014 betreibt die DB Netz AG das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Bahnstrecke Emmerich - Oberhausen als Teilstück des wichtigen europäischen Güterverkehrskorridors von Rotterdam nach Genua („BETUWE-Linie“). Bestandteil der BETUWE-Linie ist unter anderem das Gleisnetz zwischen dem Bahnhof Oberhausen-Holten und dem Bahnhof Oberhausen-Sterkrade.

 

Mit der Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges (BÜ) an der Weseler Straße im Zuge der Planungen zur Bahnstrecke geht die Hauptverbindung, die den Oberhausener Norden (z. B. die Stadtteile Schmachtendorf und Barmingholten) an Oberhausen-Sterkrade sowie Alt-Oberhausen anbindet, verloren.

 

Der Neubau der L215n zwischen Weseler Straße und Weierstraße stellt die Ersatzmaßnahme für diesen Bahnübergang dar, mit ihm soll ein Teilstück der gesamten Nord-Süd-Verbindung (L215), die Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplanes der Stadt Oberhausen aus dem Jahr 1993 ist, realisiert werden. Gleichzeitig soll die L215n den vorhandenen Verkehr der Ost-West-Verbindung (L155), aber auch einen Teil des Verkehrs des geplanten Gewerbegebietes Weierheide übernehmen.

 

Straßenplanung:

Der aktuelle Planungsentwurf erstreckt sich von der Einmündung Sternstraße im Westen zwischen der Bahnstrecke und der HOAG-Trasse über knapp 1.400m bis zur Weierstraße im Osten.

 

Die Lage ist durch das Überführungsbauwerk der Bundesautobahn A3, das Sicherungsbauwerk der RAG (ehemaliges Teerklärbecken) und den Anschluss an die Weierstraße als Zwangspunkte in großen Teilen vorgegeben.

 

Die Weseler Straße nördlich der Eisenbahnstrecke wird in Form einer Wendeanlage abgebunden. Der südlich der Bahnstrecke liegende Abschnitt wird ab der Einmündung Sternstraße rückgebaut und rekultiviert. Das Pumpwerk der Emschergenossenschaft erhält eine neue Zufahrt, die im Notfall den Rettungskräften den Zugang zur Bahnstrecke gewährt.

 

Der Anschluss der Neubaustrecke an die Weierstraße erfolgt über einen Kreisverkehrsplatz mit einem Außendurchmesser von etwa 35m.

 

Die Straße ist weitestgehend anbaufrei, Parkflächen oder Grünstreifen sind nicht vorgesehen.

Da wegen des anstehenden Bodens und der ungünstigen Grundwasserverhältnisse eine Kanalentwässerung nicht infrage kommt, erfolgt die Entwässerung der Straße über zumeist beidseitig angelegte Entwässerungsgräben.

 

Der gesamte Bereich soll mit einer Straßenbeleuchtung ausgestattet werden.

 

Die L215n erhält pro Richtung jeweils einen Fahrstreifen mit 3,25m Breite aber nur einen Gehweg mit 2,50m Breite, der separat auf der nördlichen Seite der L215n geführt wird.

 

Auf der Fahrbahn werden jeweils 2,00m breite Radfahrstreifen markiert, die gesamte asphaltierte Fahrbahnbreite beträgt somit 10,50m.

 

Die Breite des gesamten Straßenraums inklusive der Bankette, Entwässerungsgräben und des Gehweges beträgt zwischen 18,50m und 22,00m.

 

Im Bereich der Sternstraße wird eine Querungsstelle für den Fußverkehr eingerichtet, da hier der südliche Gehweg endet.

 

Kurz vor dem Kreisverkehr wird eine weitere Querungsstelle zur Anbindung an den Rad- und Wanderweg der HOAG-Trasse hergestellt.

 

Lichtsignalanlagen sind in diesem Abschnitt der L215n nicht vorgesehen.

 

Das Brückenbauwerk über die Betuwe-Strecke (BW Weierstraße-Nord) wird im Zuge des Ausbaus der Betuwe-Linie erneuert. Das Brückenbauwerk über die HOAG-Trasse (BW Weierstraße-Süd) ist altersbedingt abgängig und wird zeitgleich mit dem nördlichen Bauwerk durch einen Neubau ersetzt. Der Abriss und Neubau beider Brückenbauwerke werden durch die DB Netz AG durchgeführt.

 

Die L215n zerschneidet ein schützenswertes Kreuzkrötenhabitat, daher sind umfangreiche Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Entlang fast der gesamten Strecke werden beidseitig Amphibienleiteinrichtungen hergestellt. Damit die Tiere die L215n gefahrlos queren können, werden insgesamt vier Amphibientunnel eingebaut.

 

Baudurchführung:

Das seit 2014 laufende Planfeststellungsverfahren der DB Netz AG für diesen Streckenabschnitt der Betuwe-Linie (PFA 1.2) sieht vor, die L215n zur Andienung der Baustellen an der Weierstraße zu nutzen. Aus bahntechnischen Gründen muss der BÜ Weseler Straße bereits vorzeitig vor Inbetriebnahme der L215n als Ersatzstrecke rückgebaut werden. Die Bahn hat hierzu den Vorschlag unterbreitet, zwischen der Sternstraße und der Weseler Straße eine bauzeitliche Verbindung für die Umleitungsverkehre herzustellen.

 

Im Zuge der Baumaßnahme wird es zeitweise zu Vollsperrungen auf der Weierstraße kommen, die Umleitungen erforderlich machen werden.

 

Aktuell führt die Bahn eine Machbarkeitsuntersuchung durch, um die Planungen für die bauzeitliche Verbindung und eine vorübergehende Verbreiterung des Bahnübergangs Sternstraße vorzubereiten.

 

Derzeit stellt sich der Bauablauf folgendermaßen vor: Sobald Baurecht vorliegt (Entlassung aus der Bergaufsicht nach Fertigstellung des Sicherungsbauwerks und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 652), kann mit den Bauarbeiten an der Straße begonnen werden. Voraussichtlich wird das Anfang 2023 der Fall sein.

 

Ab Februar 2025 erfolgt der Rückbau der Bauwerke Weierstaße-Nord (Betuwe) und Weierstraße-Süd (HOAG-Trasse), die Fertigstellung der Bauwerke ist für Dezember 2026 geplant.

 

Da in der Zwischenzeit der BÜ Weseler Straße rückgebaut werden soll (voraussichtlich ab Februar 2026) ist als Ausweichstrecke die bauzeitliche Verbindung zwischen Sternstraße und Weseler Straße herzurichten. Diese Verbindung bleibt bis zum Abschluss der Arbeiten an der L215n und der Weierstraße bestehen, sodass eine dauerhafte Umleitungsstrecke zur Verfügung steht.

 

Nach der Fertigstellung der oben genannten Brückenbauwerke im Dezember 2026 erfolgen die Abschlussarbeiten an der L215n und die Errichtung des Kreisverkehres mit der Weierstraße. Die Beendigung der Gesamtmaßnahme wird Mitte 2028 erwartet.

 

Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG:

Im Jahr 2015 wurde auf Grundlage der damals erstellten Kostenschätzungen eine Eisenbahnkreuzungsvereinbarung abgeschlossen (B/16/0533-01), die im darauffolgenden Jahr geändert werden musste (M/16/0774-01).

 

Aufgrund der zahlreichen Änderungen an der Planung, der Kosten und der Gesetzeslage muss eine grundlegend neue Vereinbarung erstellt werden. Der Abschluss der Kreuzungsvereinbarung ist zudem erforderlich, um den Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf stellen zu können.

 

Bebauungsplan Nr. 652 – L215n (Weierstraße / Weseler Straße) –

Im September 2010 hat der Rat der Stadt Oberhausen den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst (siehe Drucksache Nr. B/15/0749-01 vom 20.09.2010).

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 652 werden folgende Hauptplanungsziele verfolgt:

 

• Festsetzung von Straßenverkehrsflächen und

• Regelung der Kompensationsmaßnahmen.

 

Vom 10.06.-24.06.2015 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mitsamt einer Bürgerversammlung am 10.06.2015 durchgeführt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte ab dem 15.06.2015. Diese wurde am 01.09.2020 erneut durchgeführt, um den aktuellen Sachstand zu Planungen und Vorhaben für die Erarbeitung des Entwurfs zum Bebauungsplan berücksichtigen zu können.

 

Angestrebt wird der Offenlagebeschluss in der Gremienfolge mit Ratssitzung am 13.12.2021. Im I. Quartal 2022 ist dementsprechend die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB geplant.

 

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan und dessen anschließende Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Oberhausen sind für die 2. Jahreshälfte 2022 vorgesehen.

 

Kosten:

Die Kreuzungsvereinbarung wird die aktuelle Kostenschätzung der Planung (15,088 Mio. EUR) berücksichtigen.

 

Die Summe setzt sich aus den Kostenanteilen für den Straßenbau, einschließlich Kreisverkehr und Grunderwerb, in Höhe von ca. 14,540 Mio. EUR sowie den Kosten für den Rückbau des Bahnübergangs und der Weseler Straße in Höhe von ca. 0,548 Mio. EUR zusammen.

 

Das Eisenbahnkreuzungsgesetz sieht für Maßnahmen an Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer kommunalen Straße eine festgelegte Kostenteilung vor.

 

Demnach trägt der Bund die Hälfte (7,544 Mio. EUR),

 

die Eisenbahn des Bundes ein Drittel (5,029 Mio. EUR) und

 

das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel (2,515 Mio. EUR) der Kosten.

 

Die Stadt Oberhausen als Baulastträger der kommunalen Straße hat keine Kosten zu übernehmen.

 

Die zur Umsetzung der Maßnahme aktuell benötigten Ein-/Auszahlungen wurden mit der Haushaltsanmeldung 2022ff bzw. der Finanzplanung 2023-2025 unter der Finanzstelle 560212010108000 – Neubau der L 215n -, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen, Finanzposition 785240 – AiB Tiefbaumaßnahmen Ingenieurleistungen WBO, Finanzposition 681100 – Investitionszuweisungen vom Land angemeldet. Etwaige Anpassungsbedarfe werden über die Veränderungsnachweisungen zum Entwurf des Haushaltes 2022ff gemeldet.

Auszahlungen für den Grunderwerb wurden bereits in Vorjahren (Finanzstelle 560212010108000, Finanzposition 782100 – Auszahlungen für den Grunderwerb –) geleistet.

Sobald konkrete Kosten oder finanzielle Änderungen bekannt werden, werden diese bei den jeweiligen Haushaltsanmeldungen angepasst.

 

Förderung:

Die Maßnahmen wurde 2005 zur Förderung bei der Bezirksregierung Düsseldorf angemeldet, die Antragstellung erfolgte 2012. Die Umsetzung der Maßnahme war damals für das Jahr 2013 vorgesehen.

 

Die Erneuerung des BW Weierstraße-Süd (HOAG-Trasse) war ebenfalls Bestandteil des Antrags.

 

Für die erneute Antragstellung ist auch der Abschluss einer neuen Kreuzungsvereinbarung erforderlich.

 

Durch das geänderte Eisenbahnkreuzungsgesetz und die aktuellen Kostenschätzungen entfällt der städtische Anteil.

 

Da im Bestand am BÜ Weseler Straße keine Nebenanlagen vorhanden sind, muss im Rahmen der Antragsbearbeitung durch den Fördermittelgeber geklärt werden, ob die Nebenanlagen zur Kostenmasse gemäß Eisenbahnkreuzungsverordnung zählen oder nicht. Sollte der Fördergeber zu dem Schluss kommen, dass die Nebenanlagen ganz oder teilweise nicht kreuzungsbedingt sind und nicht zur Kostenmasse gehören, wären diese Kosten durch die Stadt Oberhausen zu tragen.

 

Falls nur der Gehweg als kreuzungsbedingt anerkannt würde, betrüge der Eigenanteil der Stadt ca. 4 Mio. EUR. Sollten weder Gehweg noch Radfahrstreifen zur Kostenmasse gezählt werden, steigt der Eigenanteil auf ca. 6,4 Mio. EUR.

 

Ob für diese Kosten im Rahmen eines weiteren Förderantrags Zuwendungen beantragt werden können, ist noch zu klären.

 

Für die Erneuerung des BW Weierstraße-Süd (HOAG-Trasse) wird rechtzeitig ein separater Förderantrag gestellt.

 

Die Stadt Oberhausen geht davon aus, dass die Nebenanlagen (Geh- und Radwege) Bestandteil der Kostenmasse gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz sind. Sollte der Fördermittelgeber zu einem anderen Ergebnis kommen, würden Eigenanteile auf die Stadt Oberhausen zukommen, an denen sich die DB Netz AG nicht beteiligt.

 

Kurzfassung

 

Die Stadt Oberhausen plant den Neubau der L215n zwischen Weseler Straße und Weierstraße als Ersatz für den im Rahmen des Betuwe-Streckenausbaus rückzubauenden höhengleichen Bahnübergang Weseler Straße.

 

Am bestehenden Bahnübergang sind derzeit weder ein Gehweg noch Radwege vorhanden.

 

Die Planung der L215n erfolgte unter Berücksichtigung der üblichen Richtlinien (z.B. RASt, ERA) als sogenannte anerkannte Regeln der Technik sowie der absehbaren verkehrlichen Entwicklung und mit dem Anspruch, die L215n als sichere und attraktive Radverkehrsverbindung anbieten zu können.

 

Der Bau soll nach derzeitigem Verfahrensstand Anfang 2023 mit der Errichtung einer Baustraße beginnen. Diese Baustraße dient der Bahn als Zuwegung zu ihren Baumaßnahmen im Zuge des Betuwe-Streckenausbaus. Unter anderem wird dabei auch das Bauwerk Weierstraße zwischen Februar 2025 und Dezember 2026 erneuert (zeitgleich wird auch das Bauwerk Weierstraße/HOAG-Trasse durch einen Neubau ersetzt). Im Anschluss erfolgt der Bau des neuen Kreisverkehres an der Weierstraße, der Abschluss der Gesamtmaßnahme ist für Mitte 2028 geplant.

 

Die aktuell ermittelten Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt ca. 15,088 Mio. EUR.

 

Bei Anerkennung des Antrages werden die Kosten für die Nebenanlagen (Geh- und Radwege) als kreuzungsbedingt gelten und gehen somit vollständig in die Kostenmasse ein. Die Stadt hat dann keine Baukosten zu tragen.

 

Sollten die Geh- und Radwege nicht kreuzungsbedingt sein, wären die Kosten hierfür allein von der Stadt Oberhausen zu tragen, da vertraglich festgehalten wird, dass die nicht kreuzungsbedingten Kosten nicht von der DB Netz AG, sondern vollständig von der Stadt zu übernehmen sind.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...