Beschlussvorlage - B/17/0424-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – beschließt mit sofortiger Wirkung die aus der Anlage 1 ersichtlichen Änderungen der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen.

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

1. Vorbemerkungen und redaktionelle Änderungen

Aufgrund von Gesetzesänderungen haben sich Bezüge oder Begriffe verändert, die durch diese Änderung der Zuständigkeitsordnung aktualisiert werden. Hinzu kommen zahlreiche redaktionelle Änderungen bzw. Konkretisierungen; beispielsweise wurde an einigen Stellen der Eigenbetrieb SBO ergänzt. Andere Regelungen werden nicht mehr umgesetzt oder waren doppelt aufgeführt und wurden daher gestrichen. Ebenso wurden einige Sachverhalte ergänzt, die bislang nicht zugeordnet waren. Alle Änderungen sind in der Synopse in Anlage 2 kenntlich gemacht.

 

2. Überarbeitung der Gliederung

Die zwischen den Fachausschüssen divergierenden Gliederungen wurden aufgelöst und nun folgende Gliederung eingeführt: 1. Allgemeiner Zuständigkeitsbereich, 2. Vorberatung und 3. Entscheidungszuständigkeiten. Bei den Fachausschüssen, die gleichzeitig als Betriebsausschuss fungieren, kommt der Punkt 4. Aufgaben als Betriebsausschuss hinzu.

 

3. Anpassung der Wertgrenzen

In der Zuständigkeitsordnung wurden bislang viele unterschiedliche Wertgrenzen herangezogen. Im Zuge dieser Änderung wurden alle Wertgrenzen vereinheitlicht und drei Grenzen festgelegt: 2.500 EUR beim Erlass von Forderungen, 25.000 EUR als niedrige Grenze sowie 200.000 EUR als Obergrenze. Dies betrifft ebenfalls die Wertgrenzen, die für das Theater Oberhausen und die ASO gelten. Diese Betriebssatzungen müssen noch angepasst werden. Der Eigenbetrieb SBO nutzte bereits vorher die oben genannten Wertgrenzen.

 

4. Änderung der Bezeichnung der Haushaltsberatung

Die Haushaltsberatung wurde bisher über einen Bezug auf das zuständige Dezernat beschrieben. Aufgrund der letzten Dezernatsumverteilung waren einige Bezüge nicht mehr aktuell. Um die Zuständigkeitsordnung unabhängig von Dezernatsumverteilungen zu halten und die Beschreibung der Haushaltsberatung zu konkretisieren, wurden nun die Produktbereiche in den Fachausschüssen beschrieben.

 

5. Übertragung der Anlage 13 Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters

Bislang waren die Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters in § 2 und in Anlage 13 beschrieben. Mit dieser Änderung wird die Doppelung aufgelöst. Die Beschreibungen in Anlage 13 werden in § 2 verschoben.

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Anlagen

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