Beschlussvorlage - B/17/1048-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Bereisung der Baumkommission am 27.08.2021

 

 

1) Zum Ravenhorst 286

 

Antrag: Fällung von 1 Linde

Ergebnis:  abgelehnt

Maßnahme:  Kronenpflegeschnitt durch die SBO

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt die Größe des Baumes sowie die Verschmutzung durch den Laub- und Fruchtfall.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission wurden anhand von Fotos und einer mündlichen Erläuterung der Fachverwaltung über die Situation unterrichtet.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen die Fällung einstimmig ab. Die SBO wird einen Kronenpflegeschnitt vornehmen.

 

 

2) Ewaldstraße 10

 

Antrag: Fällung von 1 Mehlbeere

Ergebnis:  abgelehnt

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Neben dem Wohngebäude sollen Stellplätze realisiert werden. Um die Zufahrt zu diesen zu gewährleisten, soll der dort vorhandene Baum gefällt werden. Die Fachverwaltung forderte den Antragsteller auf, die Genehmigung der Bauordnung und einen Nachweis darüber, dass die geplanten Stellplätze zwingend notwendig sind, einzureichen. Beides erfolgte bislang nicht.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission wurden anhand von Fotos und einer mündlichen Erläuterung der Fachverwaltung über die Situation unterrichtet.

 

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen die Fällung einstimmig ab. Es handelt sich lediglich um eine Überlegung des Antragstellers. Sollten die geforderten Nachweise eingereicht werden, wird der Vorgang in eine der nächsten Baumbereisungen erneut aufgenommen.

 

 

3) Bachstraße 71j

 

Antrag: Fällung von 1 Weide

Ergebnis:  abgelehnt

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt, dass der in Rede stehende Baum Allergien bei seiner Frau auslöse. Darüber hinaus verschmutze der Baum das nahegelegene Carport und verursache allgemein Dreck, was für alle Anwohner ein Ärgernis sei.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission wurden anhand von Fotos und einer mündlichen Erläuterung der Fachverwaltung über die Situation unterrichtet.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen die Fällung einstimmig ab. Die Baumkommission ist der Meinung, dass durch die Fällung des Baumes die Allergie-Problematik bestehen bleibt, weil sich weitere Weiden im direkten Umfeld befinden. Die Verschmutzung des Carports durch den Laub- und Blütenfall des Baumes ist als hinnehmbar einzustufen.

 

 

4) Steinbrinkstraße 170

 

Antrag: Fällung von 1 Ahorn

Ergebnis:  abgelehnt

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller gibt an, dass der Ahorn aufgrund einer Gehwegverlegung gefällt werden muss. Das Vorgehen sei bereits mit dem Tiefbauamt der Stadt Oberhausen abgesprochen worden.

 

Baumkommission:

Anhand von Fotos und Erläuterungen konnten sich die Mitglieder der Baumkommission einen Eindruck über die Situation verschaffen.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen die Fällung einstimmig ab. Nach Ansicht der Kommissionsmitglieder besteht keine Notwendigkeit der Fällung, weil der Baum bereits während der gesamten Baumaßnahme erhalten bleiben konnte. Des Weiteren liegen der Fachverwaltung weder Nachweise durch Protokolle noch Mitteilungen des zuständigen Bereiches über getroffene Vereinbarungen vor, die die Aussage des Antragstellers belegen.

 

 

5) Johanniterstraße 4

 

Antrag: Fällung von 1 Robinie

Ergebnis:  abgelehnt

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Die Antragsteller beklagen, dass der in Rede stehende Baum die Wohnräume übermäßig verschattet. Die SBO hat bereits Schnittmaßnahmen an der Baumkrone vorgenommen. Dies reiche jedoch nicht aus, um eine ausreichende Belichtung der Wohnräume herzustellen.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand von Plänen und Fotos ein Bild von der Situation machen.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen die Fällung einstimmig ab. Der besagte Baum wurde bereits in den Jahren 2016 und 2020 seitens der SBO (ehemals OGM) gründlichen zurückgeschnitten. In diesem Jahr wurde der Baum von der SBO kontrolliert und es konnten keine Vitalitätseinbuße festgestellt werden. Der Baum steht nördlich vom Gebäude. Der Lichteinfall ist an dieser Seite sehr gering und nicht ausschließlich auf den Baum zurückzuführen.

 

 

6) Ebereschenweg 35

 

Antrag: Fällung von 6 Laubbäume

Ergebnis:  abgelehnt

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Die Antragstellerin beklagt Überhänge von städtischen Bäumen auf ihr Grundstück. Damit verbunden sind erheblicher Laub- und Fruchtfall. Ein gewünschter Rückschnitt der in Rede stehenden Bäume würde einen Kronenverlust von bis zu 50 % bedeuten, daher wurden die in Rede stehenden Bäume zur Fällung angemeldet.

 

Baumkommission:

Die Baumkommission hat sich anhand von Fotos und Schilderungen einen Eindruck über die Sachlage machen können.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen die Fällung einstimmig ab. Die SBO wird einen Pflegeschnitt dort vornehmen, wo unmittelbar das Gebäude betroffen ist.

 

 

7) Teutoburger Straße 35, Glückauf-Schule/Gebäudeerweiterung

 

Antrag: Fällung von 1 Hainbuche

Ergebnis:  genehmigt

Maßnahme:  3 Laubbäume und 10 Sträucher als Ersatz

 

Sachverhalt:

Die SBO haben den Auftrag zur Gebäudeerweiterung der Glückauf-Schule erhalten. Damit verbunden ist die notwendige Fällung von 1 Laubbaum.

 

Baumkommission:

Die Baumkommission hat sich anhand von Fotos und Schilderungen einen Eindruck über die Sachlage machen können.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen der Fällung einstimmig zu. Als Ersatz sind 3 Laubbäume nach Vorgaben der Fachverwaltung auf dem Schulgrundstück und 10 Sträucher in die Böschung am Elpenbachweg zu pflanzen.

 

 

8) Alsfeldschule, Försterstr. 27

 

Antrag: Fällung von 1 Götterbaum

Ergebnis:  genehmigt

Maßnahme:  5 Laubbäume als Ersatz

 

Sachverhalt:

Der Götterbaum steht direkt an der Fassade des Schwimmbades. Das Schwimmbecken wird im Rahmen des Diskoprojektes energetisch saniert. Die Fassade bekommt eine Wärmedämmung. Auf dem Dach wird eine Solaranlage installiert. Für die Baumaßnahmen wird ein Arbeitsbereich um das Gebäude von 3 Metern für die zusätzliche Dämmung und das Baugerüst benötigt. Der Götterbaum steht innerhalb dieser 3 Meter.

 

Baumkommission:

Die Baumkommission hat sich anhand von Fotos und Schilderungen einen Eindruck über die Sachlage machen können.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen der Fällung einstimmig zu. Als Ersatz sind 5 Laubbäume nach Vorgaben der Fachverwaltung zu pflanzen. 2-3 Laubbäume sollen auf dem Schulgrundstück und die restlichen im Nahbereich gepflanzt werden.

 

 

9) Rohrweihenweg/Vennstraße

 

Antrag: Fällung von 11 Laubbäumen

Ergebnis:  abgelehnt (vorbehaltlich der Erläuterung des zuständigen Bereich in der Sitzung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Aufgrund der Straßenbaumaßnahme Vennstraße bzw. Rohrweihenweg im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 393. Für die Realisierung des Kanal- und Straßenbaus müssen 11 Bäume gefällt werden.

 

Baumkommission:

Die Baumkommission hat sich anhand von Fotos und Schilderungen einen Eindruck über die Sachlage machen können.

 

Ergebnis:

Trotz bestandskräftigen Bebauungsplan Nr. 393 sprechen sich die Mitglieder der Baumkommission gegen eine Fällung aus. Die Kommission bittet um eine genaue Erläuterung der Maßnahme durch den zuständigen Bereich bei der Bezirksvertretungssitzung am 09.09.2021.

 

 

9)  verschiedene Grundstücke

 

Antrag:  Fällung diverser Bäume (toter und abgängiger Bäume)

Ergebnis:  genehmigt

Maßnahme:  1 zu 1 Ersatzpflanzung an Ort und Stelle

 

Sachverhalt

Durch die heißen und langanhaltenden trockenen Sommer der letzten 3 Jahre sind im Oberhausener Stadtgebiet viele Bäume, teilweise trotz Bewässerung durch die ehemalige OGM GmbH, vertrocknet. Die Bäume sind irreparabel geschädigt. Es handelt sich um folgende Standorte:

 

Standort

Baumart/en

Zilianplatz

Götterbaum

Bahnhofstr. 36/38

Winterlinde

Kolpingstraße 5

Amberbaum

Finanzstr. 12/14

Apfeldorn, Ledrigblättriger Weißdorn

Gartenstr., Parkplatz

Birke

Hospitalstraße

Prunus serrulata Kanzan

Hospitalstraße

Prunus serrulata Kanzan

Hospitalstraße

Prunus serrulata Kanzan

Hildegardstraße

Echte Mehlbeere

Hildegardstraße

Ersatz für Sturmopfer Götterbaum

Hildegardstraße

Prunus serrulata Kanzan

Im Kreuzfeld

Prunus serrulata Kanzan

Im Kreuzfeld ggü. 6

Prunus serrulata Kanzan

Robert-Koch-Straße 17

Prunus serrulata Kanzan

Eichelkampstraße ggü. 31/33

Stieleiche

Lübecker Straße ggü. 30b

Hainbuche

Teutoburger Str. 125 re

Bergahorn

Teutoburger Str. 112_114

Spitzahorn

Teutoburger Str. /Anhalter Str. Insel

Schwedische Mehlbeere

Teutoburger Str.r ggü. Aral

Schwedische Mehlbeere

Eifeler Str. 3b

Platane

Kyffhäuserstr. 8 re

Prunus hilliery

Buschmannsfeld Ecke Am Winningshof

Bergahorn

Bahnstraße ggü 204 (Rasenstreifen)

Götterbaum

Westmarkstr. 100

Silber-Linde

Schmachtendorfer Str. ggü 171

Spitzahorn

Schmachtendorfer Str. Ggü 171

Spitzahorn

Höhenweg ggü 261

Betula pendula

Hegelschule Grundschule Friesenstraße 104a

Fraxinus

Baumberger Weg

Alnus

Baumberger Weg

Alnus

Freiherr v. Stein. Gymn. Wilhelmstr. 77

Spitzahorn

KirchhStr.ggü.241- Kleekampstr.Wegeverb.

Weide mehrstämmig

Dunkelschlaggrundschule, Oranienstr. 57

Feldahorn

Pfalzgrafenstraße

Betula

SpA Buschhausen OB

Betula

Dunkelschlaggrundschule, Oranienstr. 57

Salix

SpA Buschhausen OB

Eberesche

SpA Lütticher Straße

Wald ähnliche Fläche

P3 unter Autobahn

Salix

Kastellpark Holten

Crataegus

Markgrafenstr.

Weißdorn

Kispi Flugstraße, Bahnstraße

Ahorn

Hirschkampstr.

Birke

Ostrampe

Ahorn

Beerenstraße

Bergahorn Zwiesel

Pfalzgrafenstraße

Weißdorn

 

 

Baumkommission:

Die Baumkommission konnte sich anhand eines Einblicks in das Baumkataster sowie in eine daraus generierte Liste einen Überblick über die Bäume machen, die aus Gefahrenabwehrgründen gefällt werden müssen. Die Fachverwaltung erläuterte der Baumkommission diverse aktuell auftretende Schaderreger sowie die Umstände, welche das Ausbreiten dieser begünstigen. Aufgrund dieser Schilderungen konnten sich die Baumkommissionsmitglieder von den in Rede stehenden Bäumen einen Eindruck machen.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission stimmt den Fällungen der gelisteten Bäume zu. Es ist eine 1 zu 1 Ersatzpflanzung an Ort und Stelle geplant, soweit der Standort es zulässt.

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