Berichtsvorlage - M/17/1043-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Durch das am 11. Juli 2018 vom Landtag verabschiedete „Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz)“ wurden die erforderlichen Anforderungen im nordrhein-westfälischen Schulgesetz vorgenommen. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI), welche unter anderem für den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium überarbeitet wurde, trat nach erfolgter Billigung durch den Landesausschuss für Schule und Bildung zum 01.08.2018 in Kraft.

 

Das Gesetz hat den Schulen vor Ort die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der Schulkonferenz mit einer Mehrheit von mehr als zwei Drittel selbst über die Länge des gymnasialen Bildungsgangs an ihren Schulen zu entscheiden. Alle Schulkonferenzen der Oberhausener Gymnasien haben beschlossen, dass zum Schuljahr 2019/2020 eine Umstellung auf G9 erfolgen soll. Sie gilt für die Jahrgänge 5 und 6 des Gymnasiums, also auch die Kinder, die zum Schuljahr 2018/2019 im Gymnasium aufgenommen wurden.

 

Folgende Zügigkeiten werden für die Gymnasien in der Sekundarstufe I zugrunde gelegt:

 

 

Der Landtag hat anerkannt, dass sich durch G9 wesentliche Belastungen für die Gemeinden und Kreise als Schulträger ergeben werden, die das Land ausgleichen wird. Vor allem geht es dabei um die Kosten der Schulträger für die Bereitstellung der Schulgebäude und -anlagen sowie um andere Kosten (z.B. Lernmittel, Schülerfahrkosten), die von den Schulträgern zu tragen sind. Das vom Landtag beschlossene „Gesetz zur Regelung der Bildungsgänge im Gymnasium (Belastungsausgleichsgesetz G9-BAG-G9)“ trat zum 01.08.2019 in Kraft und basiert auf eine Studie des Wuppertaler Instituts für bildungsökonomische Forschung.

 

Der finanzielle Ausgleich umfasst die einmaligen investiven Kosten für die Schaffung und Ausstattung von Schulraum und die jährlich wiederkehrenden Kosten der Schulträger als Folge der Einführung einer zusätzlichen Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I der Gymnasien.

 

Die Mittel für den Ausgleich der investiven Kosten werden verteilt nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die am 15 Oktober 2023 die Sekundarstufe I eines Gymnasiums oder der Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang in Trägerschaft der Gemeinde oder Kreise besuchen, abzüglich der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die am 15. Oktober 2017 die Sekundarstufe I desselben Gymnasiums oder derselben Gymnasien mit achtjährigen Bildungsgang in Trägerschaft der Gemeinden und Kreise besuchen. Diese Schülerzahl (Schülerzuwachs) wird mit den jeweiligen Baukosten-Regionalfaktoren, gemäß BKI Objektdaten SI – Sonderband Schulen in der für das Jahr 2022 geltenden Fassung, herausgegeben von der BKI Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammer GmbH, berechnet.  Das Produkt heraus ist mit 518 zu multiplizieren. Dieses Produkt ist durch die Summe der Produkte aller betroffenen Schulträger zu dividieren. Der Quotient daraus ergibt den Anteil eines Schulträgers am Belastungsausgleich. Für Oberhausen ist der Baukostenfaktor 0,890. Das macht in Summe ca. 5,4 Millionen Euro für die Stadt Oberhausen, um Baumaßnahmen an den Schulstandorten durchzuführen.

 

Im Rahmen der Umsetzung von G8 auf G9 müssen voraussichtlich Anbauten und Erweiterungsneubauten an einigen Schulobjekten errichtet werden. Hier ist mit erheblichen Kosten im Außenbereich zu rechnen. Zum einen ist die notwendige Entwässerung, aber auch die Entkoppelung des Niederschlagswassers sicherzustellen. Des Weiteren sind Niveauausgleiche möglichst barrierefrei zu gestalten. Es sind Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr zu schaffen. (Rasengittersteine und Absperrpfosten). Außerdem sind 2. Fluchtwege durch Außentreppenanlagen herzustellen. Zum Teil müssen die Einfriedungen der Schulgrundstücke durch neue Zaunanlagen verändert eingefriedet werden. Zu berücksichtigen sind ebenfalls weitere gesetzlich vorgeschriebene Fahrradabstellplätze sowie möglicherweise Behindertenparkplätze.

 

Neben den baulichen Maßnahmen an den Schulstandorten ist der Schulträger auch für die Bereitstellung des Personals für die Verwaltung der Schulen zuständig. Ein zusätzlicher Jahrgang würde die Verweildauer der Schülerinnen und Schüler verlängern und damit die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien erhöhen. Es entstehen zusätzliche Kosten für Schulsekretariat, Schülerfahrtkosten, Schulbücher, Hausmeister- und Reinigungsdienste.

 

Der zusätzliche Raumbedarf der Oberhausener Gymnasien für die Umsetzung von G 9 muss spätestens zum Schuljahr 2026/2027 gedeckt sein, wenn die ersten Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 13 kommen.

 

Die Verwaltung hat vor diesem Hintergrund räumliche-gebäudliche Einzelfallprüfungen an allen Oberhausener Gymnasien durchgeführt. Der Bereich 3-3 Schule hat auf der Grundlage der Schulbauleitlinien (Drucksache B/16/3993-01), welche der Rat der Stadt Oberhausen am 24.08.2018 beschlossen hat, alle Gebäude begangen und Raumbücher für jedes einzelne Gymnasium erstellt. Die Raumbücher wurden den jeweiligen Schulleitungen zu Verfügung gestellt, mit der Bitte, um erneute Prüfung und der Berücksichtigung individueller pädagogischer Konzepte und -Schwerpunkte.

 

Durch die Sommerferien konnten noch nicht alle Raumbücher abschließend erstellt werden. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden dem Schulausschuss die konkreten Raumbedarfe dargestellt. Im Anschluss werden diese Raumbedarfe der SBO zur Verfügung gestellt, um dann die Machbarkeit der Anforderungen zu prüfen und die jeweiligen Kosten zu ermitteln.

In der Anlage befindet sich eine Übersicht der vorläufigen Bedarfe. Die Darstellung beruht u. a. auf dem Abgleich des ‚Ist-Standes‘ mit den vorhandenen Raumleitlinien. Diese sind mit den Schulleitungen noch nicht abschließend besprochen.

 

Auf der Grundlage des ermittelten Bedarfes an den Oberhausener Gymnasien ist zu klären, an welchen Standorten die Möglichkeit einer baulichen Erweiterung/Anmietung/Fertigbaueinheiten/Nutzung von Raumkapazitäten besteht, um zusätzliche Kontingente für die Raumbedarfe zu schaffen.

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Anlagen

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