Berichtsvorlage - M/17/0988-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 22.06.2020 auf Antrag der SPD-Fraktion A/16/5813-01 ein „Corona-Wirtschaftsaufbauprogramm“ beschlossen, um die ökonomischen Auswirkungen der Corona-Krise in Oberhausen aufzufangen. Dieses Aufbauprogramm sollte aus vier Teilelementen bestehen:

-          ein Sofortprogramm für Freizeit, Tourismus und Event,

-          ein Innenstadtprogramm,

-          eine Absicherung der sozialen Infrastruktur,

-          ein kommunales Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk.

Ergänzend wurde beschlossen, dass die aus der Haushaltsbewirtschaftung zur Verfügung stehenden ca. 2 Mio. Euro für das Sofortprogramm zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

 

Sofortprogramm für Freizeit, Tourismus und Event

 

Sonderprogramm

In der Vorlage B/17/0814-01 (siehe auch Vorlagen B/17/0608-01, B/17/0364-01, B/16/5937-02) hat die Verwaltung über die Umsetzung des Sonderprogramms ausführlich berichtet und der Rat hat über die Verwendung der Restmittel am 28.06.2021 entschieden, so dass an dieser Stelle nur noch mal zusammenfassend über die Verwendung der 2 Mio. Euro im Sonderprogramm berichtet wird.

Im Rahmen des Sonderprogramms wurden fast 90 Anträge bewilligt und eine Gesamtsumme von fast 1,2 Mio. Euro ausgezahlt, um Projekte zu finanzieren, Härte- und Notfälle zu unterstützen und Eigenanteile zu übernehmen. Aktuell werden die Restmittel durch die Wirtschaftsförderung (OWT) in Höhe von 500.000 Euro für die Umsetzung des City-Gutschein-Systems, 50.000 Euro für die Einrichtung eines Online Erlebnis- und Buchungsportals und weitere ca. 70.000 Euro für die Entwicklung einer Marketingkampagne verwendet.

 

Kultursommerprogramm „Freistil“

Darüber hinaus ist es gelungen, im Rahmen des Förderprogrammes der Bundeskulturstiftung ein Kultursommerprogramm mit dem Titel „Freistil“ umzusetzen, das einen finanziellen Gesamtumfang von ca. 600.000 Euro ausmacht. Für dieses Festival wurden aus dem Sofortprogramm ein Teil der Eigenmittel in Höhe von 70.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die weiteren 50.000 Euro standen bereits (als investive Mittel) für die Kulturförderung im Rahmen von Corona im Haushalt zur Verfügung. Im Rahmen von Freistil sind über 80 Veranstaltungen unterschiedlichster Genres durchgeführt worden Dabei wurden an unterschiedlichen Veranstaltungsorten im ganzen Stadtgebiet bei Einhaltung der gerade aktuellen Corona-Schutzverordnung Theateraufführungen, Musik- und Tanzveranstaltungen, Lesungen u.a. den Menschen in Oberhausen angeboten.

 

 

Innenstadtprogramm

 

Sonderprogramm „Fassadenerneuerung“

Mit Blick auf die Punkte „kommunales Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk“, „Innenstadtprogramm“ sowie „Verausgabung von Fördermitteln“ ist bereits im vergangenen Jahr ein Sonderprogramm „Fassadenerneuerung“ aufgelegt worden, das ins Jahr 2021 verlängert werden konnte. Insgesamt standen 137.000 Euro zur Verfügung; rund 60.000 Euro sind davon für 8 Objekte beschieden und werden aktuell umgesetzt. Damit sind Investitionen von min. 120.000 Euro ausgelöst worden; mehr als das Doppelte steht nochmal für 2021 zur Verfügung. Der Großteil der Immobilien liegt im Bereich der Marktstraße und der näheren Umgebung. Fast ausschließlich profitieren davon Oberhausener Handwerksbetriebe. Durch die Stadtteilarchitekten sowie Quartiersbüros werden weitere Eigentümerinnen und Eigentümer identifiziert und angesprochen.

 

Beteiligung am Sofortprogramm „Innenstädte“

Die Stadt Oberhausen hat sich am „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ des Landes beteiligt. Für einen Zeitraum von zwei Jahren sind insgesamt 671.000 Euro für die Stärkung der Stadtteilzentren Osterfeld und Sterkrade sowie des Innenstadtbereichs in Alt-Oberhausen beantragt und bewilligt worden.

Mit den bewilligten Fördergeldern steht der Stadt Oberhausen zum einen ein Budget zur Verfügung, mit dem leerstehende Ladenlokale über einen Zeitraum von 2 Jahren von der Kommune angemietet werden können. Diese kann die Geschäftsräume dann wiederum zu einer deutlich reduzierten Miete an potenzielle Zwischenmieter wie Start-Ups, Künstler und Kulturschaffende usw. weitervermieten. Ziel ist dabei eine langfristige Vermittlung von Nutzungen für die vorhandenen Leerstände. Auch nach Auskunft anderer Kommunen gestaltet sich die Vermittlung und Vermietung als herausfordernd. Gerade die Ansprache von Eigentümerinnen und Eigentümern, aber auch die Identifikation potentieller Mieterinnen und Mieter sind oft mit Schwierigkeiten verbunden.

 

Ein weiterer Baustein des Sofortprogramms ist die Entwicklung von Nachnutzungsperspektiven für leerstehende Einzelhandelsgroßimmobilien. Hier sollen über die Erstellung von zwei Machbarkeitsstudien neue Ideen für das ehemalige P&C Kaufhaus an der Marktstraße in Alt-Oberhausen sowie das Areal um das ehemalige Möbelhaus Finke in Sterkrade erarbeitet werden. Die jeweiligen Inhaberinnen sind im Prozess involviert und werden beteiligt. Im Kontext der Verlängerung des Sofortprogramms sind weitere Optionen der Förderung hinzugekommen. Diese werden aktuell auf eine mögliche weitere Antragstellung geprüft.

 

Weitere Maßnahmen zur „Revitalisierung“ der Innenstädte

Grundsätzlich sind im Kontext der Corona-Pandemie Genehmigungen für Außengastronomie zeitnah und unbürokratisch erteilt worden. Zudem sind die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie in den Jahren 2020 und 2021 ausgesetzt worden. Das macht eine jährliche Entlastung für die Gewerbetreibenden von rund 44.000 Euro.

 

Bis Ende 2021 soll zudem in der Innenstadt von Alt-Oberhausen ein Modellprojekt für kostenloses WLAN an den Start gehen. Ein Dienstleister wird gerade im Rahmen einer Ausschreibung gesucht.

 

Die Corona-Pandemie hat weiterhin die Strategie für die Innenstädte bestärkt, die Mischung unterschiedlicher Nutzungen zu forcieren. Die Ansiedlung des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Oberhausen auf der Marktstraße ist dafür ein weiteres Beispiel. Neben einer Belebung durch die über 300 meist jungen Menschen in Aus- und Weiterbildung soll mit der Modernisierung im Bestand ein klimaresilientes Ausrufezeichen geschaffen werden. Diese Strategie wird weiterverfolgt.

 

 

Absicherung der sozialen Infrastruktur

 

Für die Sozialverwaltung ergeben sich Handlungsoptionen aus dem Sozialdienst­leister-Einsatzgesetz (SodEG) und Billigkeitsleistungen des Landes zur Kompensation von Mindereinnahmen aus der Investitionskostenförderung von Tagespflegeeinrichtungen.

 

Das SodEG, inzwischen bis 31.12.2021 verlängert, sieht Zuschüsse für soziale Dienstleister vor, die in einem Rechtsverhältnis zu einem Leistungsträger nach § 12 SGB I (hier: Träger der Eingliederungshilfe) zur Erfüllung von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Aufenthaltsgesetz stehen. Der Stadt Oberhausen als solcher Leistungsträger obliegt ein gesetzlicher Sicherstellungs­auftrag, den Bestand der sozialen Dienstleister zu gewährleisten. Der Sicherstellungsauftrag wird durch Auszahlung von Zuschüssen an die einzelnen sozialen Dienstleister ab dem maßgeblichen Zeitpunkt erfüllt. Aktuell sind bereits 318 TEUR durch die Sozialverwaltung an so­ziale Dienstleister erbracht worden.

Des Weiteren wurden mit den Trägern der Schulbegleitung Rahmenbedingungen geschaf­fen, die für Schülerinnen und Schüler eine unbürokratische Weiterführung dieser Dienste ermöglichen.

Insofern wurde verabredet, dass die Schulbegleitung auch an anderen Orten als dem Schulgebäude, wo die Schule ihren Lehrauftrag ausführt, als abrechenbar anerkannt wird, wenn Unterricht in der Schule coronabedingt nicht stattfinden kann und die Schule entscheidet, dass in diesem Fall Homeschooling stattfinden soll.

 

Alternativ wurde zur Weiterführung der Dienste - aber auch zur Entlastung der Eltern - im Zuge von Schulschließungen von der Möglichkeit der Finanzierung einer „Freizeitbegleitung“ Ge­brauch gemacht.

 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat zur Kompensation von Mindereinnahmen bei den Aufwendungszuschüssen für Tagespflegeeinrichtungen freiwillige Leistungen bereitgestellt. Diese Leistungen wurden in einer Gesamthöhe von 290.829,09 EUR über den Sozialbereich an die Oberhausener Tagespflegeeinrichtungen ausgezahlt.

 

 

Kommunales Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk

 

Liquiditätshilfen

Zur Unterstützung der Unternehmen in der Krise wurden bundesweit von den Kommunen großzügige Stundungsregeln bei der Einziehung der Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer angewendet. Im Jahr 2020 gab es 393 Stundungsanträge bei der Gewerbesteuer und 47 bei der Vergnügungssteuer. Dies führte zu einer Stundung in Höhe von 5,2 Mio. Euro bei der Gewerbesteuer und 0,35 Mio. Euro bei der Vergnügungssteuer. In 2021 sind es aktuell 146 gewährte Stundungsanträge für die Gewerbesteuer (1,4 Mio. Euro) und 13 bei der Vergnügungssteuer (0,3 Mio. Euro). Darüber hinaus wurden parallel dazu die Mahn- und Vollziehungsverfahren für diese Bereiche eingestellt und laufen jetzt erst wieder an. Ziel dieses Vorgehens war es die Liquidität der Unternehmen in der Krise nicht weiter zu belasten und das Begleichen der Steuerschuld auf später zu verschieben. Auch wenn das Insolvenzrecht in der Krise mehr oder weniger ausgesetzt wurde, konnten durch das Stundungsverfahren Liquiditätsengpässe überwunden und der Druck von den Unternehmen genommen werden. Darüber hinaus haben viele Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht bei den Finanzämtern ihre Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer zu reduzieren bzw. ganz auszusetzen. Dies hat bei der Gewerbesteuer zu erheblichen Ausfällen geführt, für die Unternehmen aber die Möglichkeit eröffnet, die Krise zu überbrücken.

 

Investitionen

Mit der Bezirksregierung konnten noch vor der Pandemie Sonderpakete für Investitionen vereinbart und damit die Zustimmung zur Aufnahme weiterer Investitionskredite erreicht werden, die zu einem geplanten Investitionsvolumen in Höhe von 126,7 Mio. Euro geführt haben. Auch wenn die im Antrag geforderten 85 Mio. Euro an Investitionen nicht erreicht wurden, konnten mit insgesamt 75,3 Mio. Euro  an Investitionen trotz der Herausforderungen im Corona-Jahr so viel Mittel zur Verfügung gestellt werden, wie seit über 10 Jahren nicht mehr. Mit Hilfe der umfangreichen Investitionsförderprogramme von Bund und Land konnten im Jahr 2020 die Investitionen im Vergleich zum Vorjahr um über 40 Prozent gesteigert werden. Von den Investitionen in Schulen, öffentliche Gebäude, Straßen und weitere Infrastruktur profitieren vor allem lokale bzw. regionale Unternehmen.

 

 

 

 

Investitionstätigkeit Stadt Oberhausen (in Mio. EUR)

 

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Plan

30,6

21,2

31,7

49,1

37,7

34,6

40,5

35,0

37,2

57,8

69,4

82,6

126,7

Ist

17,9

14,3

19,0

24,0

23,3

21,4

24,7

40,4

32,3

34,6

57,2

53,1

75,3

(Quelle: Jahresabschluss-Auszahlungen aus Investitionstätigkeit)

 

(Quelle: Jahresabschluss)

 

Soforthilfen von Bund und Land

Als Antwort auf die schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben Bundes- und Landesregierung mit einem umfassenden Hilfsprogramm für die Wirtschaft reagiert. Neben der umfassenden Kurzarbeiterregelung des Bundes haben sie die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen in der Corona-Krise mit Zuschüssen von 9,4 Mrd. Euro unterstützt. Hinzu kommen Bürgschaften sowie Fremd- und Eigenkapitalhilfen in Höhe von mehr als 13 Mrd. Euro. Nach Auskunft des Landes (Corona-Dashboard, Stand: 27.7.2020) sind allein im Rahmen der Soforthilfen in NRW 2020 4.414 Anträge auf Soforthilfe für Oberhausen positiv beschieden und somit insgesamt 46,3 Mio. Euro an Soforthilfen bewilligt worden. Aufgrund der langanhaltenden Einschränkungen für viele Unternehmen und Selbständige werden auch aktuell weitere Unterstützungsleistungen gewährt. Ob diese Unterstützungsleistungen ausreichen, die Krise einigermaßen zu überstehen, werden die nächsten Jahre zeigen. Vieles wird davon abhängen, wie schnell die Pandemie überwunden werden kann und ein „normales“ Wirtschaftsleben wieder möglich wird. Sicher ist jedoch, dass die Maßnahmen der Bundesregierung und des Landes dazu geführt haben, dass sich die Krise nicht so negativ auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt hat, wie ursprünglich befürchtet.

 

Stärkung der Wirtschaftsförderung

Die Wirtschaftsförderung der Stadt (OWT) hat einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Unternehmen in unserer Stadt geleistet. Insbesondere im besonders von der Pandemie gebeutelten Bereich Tourismus wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 96.400 Euro zur Verfügung gestellt, um die OWT in der Krise zu stärken und neue Aktivitäten in der Tourismusförderung entwickeln zu können. ( siehe Vorlage B/17/0092-02)

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