Beschlussvorlage - B/17/1020-01
Grunddaten
- Betreff:
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Einrichtung eines weiteren jüdischen Gräberfeldes auf dem Westfriedhof
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- BV Alt-Oberhausen
- Bearbeitung:
- Norbert Dostatni
- Verantwortung:
- H. Ohletz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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08.09.2021
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Sachverhalt
Begründung
Die jüdisch liberale Gemeinde Ruhrgebiet mit Sitz in Oberhausen ist an die Stadtverwaltung herangetreten mit dem Wunsch, neben dem vorhandenen alten jüdischen Grabfeld welches fast vollständig belegt ist, ein neues Grabfeld für Angehörige jüdischer Glaubensrichtung einzurichten.
Der jüdische Friedhof auf dem Westfriedhof ist ein räumlich abgegrenzter aber integrativer Teil des kommunalen Friedhofes (siehe beigefügte Anlage (Skizze)). Auf dem jüdischen Bestattungsfeld sind nur Bestattungen gemäß dem jüdischen Glaubensrecht zulässig. Nach Einrichtung des jüdischen Friedhofes in Mülheim, wurde der Westfriedhof (jüdischer Teil) nur noch für Beilegungen genutzt. Die Kapazitätsgrenze des jüdischen Friedhofes in Mülheim ist erreicht. Die Stadt Duisburg hat daher bereits auf dem Waldfriedhof im Duisburger Süden entsprechende Bestattungsflächen geschaffen.
Neben dem jüdischen Bestattungsfeld auf dem Westfriedhof fanden jüdische Bestattungen noch auf dem jüdischen Friedhof in Oberhausen-Holten statt. Hier fand die letzte Bestattung im Jahr 1924 statt. Der Friedhof ist heute ein jüdisches Baudenkmal.
Die im 19. Jahrhundert in Sterkrade und Osterfeld existierenden jüdischen Friedhöfe sind seit Jahrzehnten nicht mehr vorhanden. In Osterfeld erinnert ein Gedenkstein an den Friedhof.
Auf dem vorhandenen Bestattungsfeld auf dem Westfriedhof sind aufgrund seiner Struktur (großer Baumbestand, die vorhandenen Grünflächen nicht mit technischem Gerät erreichbar sowie geringer Kapazität) nur noch begrenzt Bestattungen möglich.
Um den Wunsch Oberhausener Bürger/innen jüdischen Glaubens einer ortsnahen Bestattung Rechnung zu tragen schlägt die Verwaltung vor, unmittelbar an dem vorhandenen Bestattungsfeld ein neues Bestattungsfeld herzurichten. Ähnlich wie bei muslimischen Bestattungsfelder ist dies an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft. Diese sind z. B. ein sogenanntes Ewigkeitsrecht auf den Bestattungsflächen. Die Ruhefrist von Gräbern auf jüdischen Friedhöfen unterscheidet sich wesentlich von der Grabnutzungsdauer christlicher Bestattungsflächen. Ein jüdisches Grab wird dauerhaft angelegt und darf anschließend nicht mehr aufgelöst werden.
Die Friedhofsgebühren für Bestattungen von Menschen jüdischer Glaubensrichtung wurden gemäß der Friedhofsgebührenordnung erhoben. Es werden die Gebühren für Wahl- und Reihengräber zugrunde gelegt.
Die Kosten zur Herrichtung des jüdischen Grabfeldes werden aus dem Haushalt der Servicebetriebe Oberhausen (SBO) finanziert. In dem Wirtschaftsplan 2022 der SBO wird ein Betrag von 20.000 € eingestellt.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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882,8 kB
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