Berichtsvorlage - M/17/0925-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Modellprojekt „Guter Lebensabend NRW – Kultursensible Altenhilfe und Altenpflege für Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kommunales Integrationszentrum
- Bearbeitung:
- Patrick Brenger
- Verantwortung:
- Dez 3 Herr Schmidt , Herr Lippke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Integrationsrat
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
24.08.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
02.09.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Seniorenbeirat
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
28.09.2021
|
Sachverhalt
Sachdarstellung
- Zielsetzungen und Intentionen des Landes NRW
Die nordrhein-westfälische Landesregierung verfolgt das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel, den spezifischen Bedürfnissen von Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte bei der Ausgestaltung der Altenhilfe und -pflege Rechnung zu tragen und gleichzeitig damit ihre Lebensleistung zu würdigen.
Im Rahmen des Förderaufrufes “Guter Lebensabend NRW - Kultursensible Altenhilfe und Altenpflege für Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte“ (Modellprojekt für Kommunen) bietet das Land NRW Kommunen die Möglichkeit modellhaft zu erproben, wie Zugangsbarrieren abgebaut und Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte der Zugang zu bestehenden Regelangeboten geebnet werden kann. Die Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte sollen dadurch in die Lage versetzt werden, die Angebote der Regelversorgung in gleichem Maße zu nutzen, wie die Seniorinnen und Senioren der sog. Mehrheitsgesellschaft. Die Modellkommunen erhalten dabei Unterstützung durch eine wissenschaftliche Begleitung. Die Ergebnisse der Arbeit werden durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) evaluiert.
- Förderbedingungen
Gefördert werden 21 Modellprojekte. Antragsberechtigt waren ausschließlich Kreise, kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte in Nordrhein-Westfalen.
In den jeweiligen Modelkommunen werden sog. „kultursensible Seniorenberaterteams“ installiert, die durch ein systematisches Vorgehen die Teilhabe von Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte am Regelsystem deutlich verbessern sollen. Auf diese Weise sollen neue Zugangsformen zur Zielgruppe erprobt und die Einrichtungen der Regelversorgung für ihre spezifischen Bedürfnisse sensibilisiert werden. Die Teams aus bis zu drei Beratenden sollen aus einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Kommune und einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege und/oder einer Migrantenselbstorganisation gebildet werden.
Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung. Der Förderrahmen beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Als personelle Ausstattung steht jeder Modellkommune ein Beratungsteam aus 1,5 Vollzeitstellen zur Verfügung. Die Stellenanteile können auf bis zu drei Beschäftigte aufgeteilt werden, wobei jeder Stellenanteil mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle umfassen muss. Die Aufwendungen für die Personalausgaben sind bis zu einer Höhe von E 11 TVöD zuwendungsfähig.
Die Sachausgaben für einen Büroarbeitsplatz können bis zur Höhe von 7.760,- EUR geltend gemacht werden (Betrag nach dem KGST-Bericht 13/2019 abzüglich 20 Prozent Eigenanteil). Im Rahmen des Verwendungsnachweises gilt das Realkostenprinzip.
Zusätzlich erhalten alle Teams einen Etat in Höhe von 6.875,- EUR (inkl. Eigenanteil), welcher für Fortbildungen im Themenfeld “Interkulturelle Öffnung“ (Zielgruppe: Beschäftigte der Regelversorgung) einzusetzen ist. Darüber hinaus stehen Finanzmittel für die begleitende Fortbildung und Supervision des kultursensiblen Beratungsteams zur Verfügung.
Die teilnehmenden Modellkommunen wurden in einem zweistufigen Verfahren (Interessenbekundungs- und Antragsverfahren) ausgewählt. Mit dem Zuwendungsbescheid vom 24.02.2021 wurde der Stadt Oberhausen für das laufende Haushaltsjahr eine Landeszuwendung in Höhe von 109.969,39 EUR bewilligt. Zuwendungsbestandteile werden an die beiden externen Träger DRK-Kreisverband Oberhausen (Rhld.) e.V. und Pro Wohnen International e.V. weitergeleitet. Für das Haushaltsjahr 2022 muss ein Folgeantrag eingereicht werden.
- Projektstruktur
Die Projektstruktur baut auf bereits vorhandenen Strukturen vor Ort auf. Auf diese Weise sollen Doppelstrukturen vermieden sowie die Effektivität und Nachhaltigkeit der Projektumsetzung sichergestellt werden:
- Die strategische Steuerung der Umsetzung des Oberhausener Modellprojektes obliegt der sog. „ExpertInnenrunde Alter“, die im Zuge der Umsetzung des Konzeptes “Quartierorientierung in der Seniorinnen- und Seniorenarbeit“ in Oberhausen bereits etabliert wurde.
- Die trägerübergreifende Gesamtkoordination (inkl. Projektleitung) und verwaltungstechnische Abwicklung der Umsetzung des Modellprojektes wird durch den Bereich 2-6/ Kommunale Integrationszentrum (KI) sichergestellt.
- Die Einbindung der Träger, Einrichtungen und Dienste der pflegerischen Versorgung in den Gestaltungs- und Steuerungsprozess erfolgt u.a. über den Arbeitskreis “Interkulturelle Öffnung der Pflege“ der Kommunalen Konferenz für Alter und Pflege.
- Zusätzlich wurden regelmäßige Trägerverbundsitzungen etabliert. Für die Stadt Oberhausen wirken neben dem KI auch die Bereiche Chancengleichheit (0-4) und Soziales (3-2) in diesem Gremium mit.
Die wissenschaftliche Begleitung der Modellkommunen obliegt landesweit dem Institut für Gerontologische Forschung e.V. und Univation – Institut für Evaluation.
- Aufgaben der kultursensiblen Senioren*innenberater*innen
Seit Anfang Mai 2021 sind alle Stellen des Oberhausener Beratungsteams besetzt. Die kommunale 0,5-Stelle ist beim KI organisatorisch verortet. Träger der beiden externen 0,5-Stellen sind der DRK-Kreisverband Oberhausen (Rhld.) e.V. und Pro Wohnen International e.V.. Das KI führt im Rahmen der Gesamtkoordination regelmäßige trägerübergreifende Teamsitzungen durch, um eine aufeinander abgestimmte Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen.
Das Aufgabenspektrum der kultursensiblen Senioren*innenberater*innen umfasst insbesondere:
- Sensibilisierung der örtlichen Einrichtungen und Dienste der Altenhilfe/Altenpflege für die Bedürfnisse/Belange der Seniorinnen und Senioren mit Zuwanderungsgeschichte;
- Planung und Implementierung von niederschwelligen Formaten zur Vermittlung von Informationen für ältere Migrant*innen und ihre Angehörigen unter Einbeziehung der örtlichen Migrantenselbstorganisationen;
- Entwicklung und Umsetzung eines Schulungsangebotes zur Förderung der interkulturellen Kompetenzen in den Einrichtungen/Diensten der Altenhilfe und -pflege;
- Konzipierung von kultursensiblen Materialien für soziale Angebote im Rahmen der Altenhilfe sowie im ambulanten und (teil-)stationären Versorgungsbereich;
- Aktive Mitwirkung in den relevanten örtlichen Vernetzungsstrukturen im Rahmen des Aufgabenprofils.
Die kommunale Projektkonzeption für die Stadt Oberhausen sieht eine räumliche Schwerpunktsetzung auf die städtischen Teilräume “Mitte/Styrum“ und “Osterfeld“ vor. Die entsprechenden sozialraumbezogenen Aktivitäten werden schwerpunktmäßig durch die beiden extern verorteten Stellen (DRK: Mitte/Styrum; Pro Wohnen: Osterfeld) realisiert. Perspektivisch sollen die erprobten Handlungsansätze schrittweise auf weitere städtische Teilräume übertragen werden.
- Erste konkrete Umsetzungsschritte und Planungen
Vor dem Hintergrund der pandemischen Situation lag der Schwerpunkt der Projektarbeit in den ersten Monaten auf der Konkretisierung der Bedarfsanalyse, dem Aufbau der Projektstruktur, konzeptionellen Arbeiten sowie der Netzwerkarbeit. Außerdem wurden bereits erste begleitende Fortbildungsmaßnahmen für das kultursensible Beratungsteam durchgeführt.
Am 22.04.2021 wurde das Oberhausener Modellprojekt erstmalig im Lenkungskreis (ExpertInnenrunde Alter) vorgestellt und die Umsetzungsplanung diskutiert.
Der Arbeitskreis “Interkulturelle Öffnung der Pflege“ wird sich am 31.08.2021 intensiv mit der Umsetzung des Modellprojektes beschäftigten. In der Sitzung sollen u.a. die konzeptionellen Vorarbeiten zum Fortbildungsangebot vorgestellt und mit den Leitungen der Einrichtungen und Dienste diskutiert werden. Auf der Grundlage der Rückmeldungen und Bedarfsanzeigen soll das Angebotskonzept im Nachgang zielorientiert weiterentwickelt werden. Außerdem soll mit den Einrichtungen und Diensten geklärt werden, auf welche Art und Weise die Interkulturelle Öffnung (IKÖ) als ein grundlegendes Handlungsprinzip in der Organisations-, Personal-, Angebots- und Qualitätsentwicklung der Institutionen nachhaltig verankert werden kann und welchen unterstützenden Beitrag die kultursensiblen Senioren*innenberaterinnen in diesem Kontext leisten sollen.
Angestrebt wird, möglichst noch im laufenden Jahr die ersten Fortbildungsangebote für die Beschäftigten der Regelversorgung anzubieten.
Am 11.11.2021 wird eine erste konkrete Maßnahme für die Hauptzielgruppe zur niederschwelligen Informationsvermittlung durchgeführt. Im Rahmen der geplanten “Bustour“ wird interessierten Seniorinnen und Senioren mit Zuwanderungsgeschichte die Möglichkeit geboten, unterschiedliche Unterstützungsangebote im Oberhausener Stadtgebiet unmittelbar „vor Ort“ kennenzulernen. Sofern sich dieser Handlungsansatz als zielführend erweist, sollen im Jahr 2022 weitere “Bustouren“ folgen.
