Berichtsvorlage - M/17/1014-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Der Schulträger Stadt Oberhausen ist gemäß § 80 SchulG gehalten, eine Schulentwicklungsplanung zur Sicherung eines bedarfsgerechten Schulangebotes zu betreiben. Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orten des gemeinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten.

 

Die Zahl der Schulplätze ist in allen Schulformen gemessen am Schüleraufkommen zur Jahrgangsstufe 5 im Stadtgebiet bislang adäquat. Alle Grundschüler, die einen Schulplatz benötigen, erhalten einen Schulplatz, wenn auch nicht unbedingt an der Wunschschule. Im Hinblick auf die in den kommenden Jahren anwachsenden Jahrgangsbreiten wurden bereits im Rahmen der Anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung zur Sekundarstufe I schulorganisatorische Maßnahmen zum Ausbau von Schulplatzkapazitäten beschlossen (B/17/0590-01).

 

Während die Schulplätze im 5. Jahrgang prinzipiell auskömmlich waren, ergaben sich Platzbedarfe an den Schulformen Realschule und Gesamtschule aufgrund von Schulformwechseln, insbesondere zur Jgst. 7.In den vergangenen Jahren zeigten sich wiederholt Probleme hinsichtlich der Schulplatzversorgung im Verlauf der Sekundarstufe I. Die Menge an Schulformwechseln nach der Erprobungsstufe (zur 7. Jgst.), aber auch in höheren Jahrgangsstufen, konnte mehrfach nur durch Mehrklassenbildungen aufgefangen werden, da die vorhandenen Schulplätze in den bestehenden Klassen nicht ausreichten.

 

Im Rahmen eines von der Bezirksregierung definierten Verfahrens werden vom Schulträger zwecks einer möglichst frühzeitigen Bemessung von Schulplatzbedarfen zu bestimmten Zeitpunkten im Schuljahr sowohl die vorhandenen Schulplatzkapazitäten in Real- und Gesamtschulen sowie die voraussichtlichen Schulformwechsel aus Realschulen und Gymnasien bei den Schulen abgefragt. Weiterhin sind die Wechsel von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in das Regelschulwesen zu berücksichtigen.

 

Am 16.06.2021 fand eine Regionalkonferenz statt, an der Vertreter*innen der Bezirksregierung, der Unteren Schulaufsicht, des Schulträgers und des Bildungsbüros sowie der Schulen teilnahmen. Unter dem Tagesordnungspunkt 2 wurde die Koordinierung von schulformwechselnden und seiteneinsteigenden Schülerinnen und Schülern vorgenommen. Da in den bestehenden Klassen der 7. Jahrgangsstufe des Schuljahres 2021/2022 die Schulplatzkapazität größtenteils ausgeschöpft war, wurde vereinbart, an der Gesamtschule Osterfeld einen der zwei bislang ungenutzten Züge zur Aufnahme von schulformwechselnden und seiteneinsteigenden Schülerinnen und Schülern zu eröffnen.

 

Auch in der 8. Jahrgangsstufe waren die Kapazitäten zumeist ausgeschöpft, die Schülerinnen und Schüler wurden an Gesamtschulen koordiniert.

 

In der 9. Jahrgangsstufe können Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen erstmals eine Jahrgangsstufe wiederholen, wodurch die Bandbreiten der Klassenstärken zumeist ausgereizt sind. Daher war es notwendig, eine Mehrklasse einzurichten. Aufgrund der vorhandenen räumlichen Kapazitäten wurde beschlossen, diese an der Heinrich-Böll-Gesamtschule einzurichten, die auch von die Jahrgangsstufe 9 wiederholenden Schülerinnen und Schülern an dieser Schule genutzt werden kann. Die Mehrklassenbildung wurde bei der Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 01.07.2021 beantragt. Die Bildung der Mehrklasse in der 9. Jahrgangsstufe zum Schuljahr 2021/2022 an der Heinrich-Böll-Gesamtschule wurde genehmigt, sie ist zum Schuljahresbeginn eingerichtet worden.

 

Einer Gruppe von Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 die 9. Jahrgangsstufe besuchten (zumeist an Realschulen) und die Schulpflichtzeit erfüllt haben, wurden Angebote zum Wechsel an ein Berufskolleg unterbreitet, um hier ihre Laufbahn mit Blick auf die Erzielung eines Schulabschlusses fortzusetzen. Einige Schülerinnen und Schüler haben die Angebote bereits angenommen. Für unversorgte Schülerinnen und Schüler findet am 27.08.2021 eine Veranstaltung statt.

 

Insgesamt war das Aufkommen von gemeldeten potentiellen Schulformwechseln gegenüber den Vorjahren geringer, was mit den besonderen Regelungen im Zusammenhang mit dem Pandemiegeschehen zusammenhängen mag. Daher kann nicht valide abgeschätzt werden, wie sich das Schulformwechselaufkommen unter normalen Bedingungen entwickelt hätte. Zudem kann beobachtet werden, dass nicht alle Angebote für einen Schulformwechsel im Nachgang an die Koordinierung angenommen wurden. Manche Schülerinnen und Schüler verblieben trotz beobachteter Schwierigkeiten hinsichtlich des Erreichens von Jahrgangszielen an der ursprünglichen Schule. Hier wird zum Teil mit Klassenwiederholungen reagiert.

 

Den Auswirkungen der pandemiebedingten besonderen Umstände des Lernens an den Schulen auf die Durchlässigkeit des Oberhausener Schulsystems im Bereich der Sekundarstufe I (abzulesen an den Zahlen der Klassenwiederholungen und Schulformwechseln) sowie den Lernentwicklungen und Abschlusschancen der Schülerinnen und Schülern sollte in Zukunft verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet werden. Insbesondere wenn die regulären Versetzungsregelungen wieder greifen, könnte es zu „verzögerten Verzögerungen“ der individuellen Schullaufbahnen kommen, auf die Schulen, Schulaufsicht und Schulträger vorbereitet sein müssen.

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