Beschlussvorlage - B/17/0984-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Dem Erlass der beigefügten Dienstanweisung für die Leitung des Eigenbetriebes SBO Servicebetriebe der Stadt Oberhausen wird zugestimmt.

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Konsequenzen

Bezug

 

  • Drucksache Nr. B/16/5747-01 vom 22.06.2021
  • Drucksache Nr. B/16/5746-01, Anlage 4 vom 22.06.2021

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ x ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat hat mit Beschluss vom 22.06.2021 (Drucksache B/16/5747 – 01) Herrn Kußel und Herrn Kalthoff zu Betriebsleitern bestellt. Entsprechend der Darstellung der Aufbauorganisation, die Gegenstand der Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 22.06.2020 (Drucksache B/16/5746 – 01, Anlage 4) ist, wird die Kaufmännische und die Technische Leitung des Eigenbetriebes auf die Mitglieder der Betriebsleitung verteilt. Daher ist gemäß § 2 Abs.4 Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 3 Abs.1 der Satzung die Geschäftsverteilung durch eine Dienstanweisung zu regeln. Die Geschäftsverteilung bildet die in der vorgenannten Beschlussvorlage beschriebene Aufbauorganisation ab.

Von der ressortmäßigen Aufteilung und damit der Verantwortlichkeit des einzelnen Betriebsleiters für den ihm unterstellten Bereich bleibt die Verantwortung jedes Betriebsleiters für den Gesamtbetrieb unberührt.

 

Die Dienstanweisung macht von der Soll-Vorschrift des § 3 Abs. 3 S. 3 Eigenbetriebsverordnung Gebrauch, die Unterschriftsbefugnis für Arbeitsverträge und sonstige schriftliche Erklärungen zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten auf die Betriebsleitung zu übertragen.

 

Die Dienstanweisung erlässt gemäß § 2 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung NRW der Oberbürgermeister mit Zustimmung des Betriebsausschusses.

 

 

Kurzfassung

 

- entfällt -

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Anlagen

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