Berichtsvorlage - M/17/0920-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Mit Sitzung vom 28.04.2021 hat der Jugendhilfeausschuss über die Anschubfinanzierung für die Lebenshilfe Oberhausen gGmbH im Zuge des KTE-Ausbaus beraten (vgl. Drucksachen-Nr. B/17/0566-01). Mit Sitzung vom 03.05.2021 wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss anstelle des Rates der Beschluss gefasst, dass eine Anschubfinanzierung gewährt wird. Die Lebenshilfe gGmbH ist nicht der erste Träger von KTE, der eine solche Anschubfinanzierung erhält. Bereits im September 2019 hatten zwei evangelische Kirchengemeinden per Beschlusslage ebenfalls eine Anschubfinanzierung für zusätzlich geschaffene Plätze im Zuge des KTE-Ausbaus erhalten (vgl. Drucksache-Nr. B/16/4948-01).

Im Rahmen der Diskussion des JHA im April 2021 wurde der Wunsch geäußert, die Kriterien zu veröffentlichen, nach denen geprüft wird, ob eine Anschubfinanzierung gewährt werden kann. Diesem Wunsch ist die Fachverwaltung nachgekommen und hat die Grundlagen bzw. Prüfkriterien niedergeschrieben, nach denen eine erste Bewertung der Antragssteller erfolgt. Diese Kriterien wurden in der Sitzung vom 24. Juni 2021 mit der Facharbeitsgruppe Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege gemäß § 78 SGB VIII rückgekoppelt, bevor sie nun in dieser Form dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis vorgelegt werden.

Die Prüfung der beschriebenen Kriterien erfolgt durch die Jugendhilfeplanung. Die Entscheidung ob eine Anschubfinanzierung durch die Stadt Oberhausen gewährt wird, obliegt nach einer Beratung im Verwaltungsvorstand sowie den entsprechenden fachpolitischen Gremien schlussendlich dem Rat der Stadt.

 

 

 

 

Kurzfassung

 

 

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Anlagen

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