Beschlussvorlage - B/17/0980-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung Lenkungsgremium Lokale Agenda Oberhausen und Integration einer Arbeitsgruppe „Klimaneutrales Oberhausen“ in die Strukturen der Lokalen Agenda Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- 2-2 Azubi 2-2
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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31.08.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschläge
- Lenkungsgremium Lokale Agenda Oberhausen:
Der Rat der Stadt - jeweils mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt:
a) In der Wahlperiode des Rates 2020 bis 2025 hat das Lenkungsgremium Lokale Agenda Oberhausen elf Mitglieder. Es setzt sich zusammen aus
- fünf Mitgliedern, die vom Rat der Stadt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW gewählt werden; der Oberbürgermeister hat hierbei Stimmrecht,
- fünf Mitgliedern aus dem Kreis der Oberhausener Bürgerschaft, die von der Verwaltung angeworben werden, sowie
- dem/der für den Agenda-Prozess zuständigen Fachdezernenten/-dezernentin, der/die im Verhinderungsfall von seinem/seiner Stellvertreter/in im Hauptamt vertreten wird, als Vertreter/in der Verwaltung mit Sitz und Stimme (geborene Mitgliedschaft).
b) Der Rat der Stadt wählt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW für die Dauer der Wahlperiode 2020 bis 2025 die folgenden Personen aus den Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen im Rat zu Mitgliedern des Lenkungsgremiums der Lokalen Agenda Oberhausen:
1.
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2.
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3.
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4.
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5.
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- Arbeitsgruppe „Klimaneutrales Oberhausen“
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Bildung eines Arbeitskreises „Klimaneutrales Oberhausen“ innerhalb der Lokalen Agenda Oberhausen zu ermöglichen und zu veranlassen.
Sachverhalt
Begründung
I. Bestellung der Mitglieder für das Lenkungsgremium der Lokalen Agenda Oberhausen (Beschlussvorschläge zu 1.):
Zur inhaltlichen Steuerung der gesamtstädtischen Aktivitäten und der zahlreichen Projekte im Rahmen der Lokalen Agenda wurde im Jahre 2005 ein Lenkungsgremium eingerichtet. Dort werden die Projektaktivitäten gebündelt, auf ihre Agendakonformität hin evaluiert sowie die strategische Ausrichtung des gesamten Prozesses diskutiert. Das Lenkungsgremium soll im Sinne der Agenda21 bei der Steuerung des Agenda-Prozesses und der Priorisierung von Maßnahmen und Projekten das Prinzip der konsensualen Entscheidungsfindung beherzigen.
In das zu besetzende Gremium entsendet der Rat der Stadt politische Vertreterinnen und Vertreter, die im Lenkungsgremium stimmberechtigt sind.
1. Anzahl der Mitglieder:
Weil es sich bei dem Lenkungsgremium um kein vom Kommunalverfassungsrecht, insbesondere von der GO NRW, vorgegebenes Gremium handelt, ist der Rat bei der Ausgestaltung dieses Gremiums frei. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit schlägt die Verwaltung zunächst vor, die Mitgliederanzahl auf elf festzulegen, weil dies einerseits die vorstehend beschriebene konsensuale Entscheidungsfindung ermöglicht und andererseits die Anwerbung weiterer engagierter Mitglieder erleichtert (vgl. hierzu nachstehend).
2. Besetzung mit fünf vom Rat der Stadt zu wählenden Mitgliedern:
Die Besetzung des Lenkungsgremiums mit fünf politischen Vertreterinnen und Vertretern kann daher auf zwei unterschiedlichen Wegen erfolgen, die sich aus der entsprechenden Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW ergeben:
a) Verfahren nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW (einheitlicher Wahlvorschlag):
§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW lautet wie folgt:
„Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend.“
Ein einheitlicher Wahlvorschlag zur Besetzung der Ausschüsse (hier: des Lenkungsgremiums) liegt nach herrschender Meinung vor, wenn die Mehrzahl oder alle Ratsmitglieder dem Rat einen Wahlvorschlag vorlegen, ein weiterer Wahlvorschlag nicht eingereicht wird und der Wahlvorschlag zur Abstimmung unterbreitet wird. Für das Merkmal der Einigung der Ratsmitglieder auf einen Wahlvorschlag in § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW reicht es nach der Rechtsprechung des OVG NRW (Beschluss vom 27.09.2002, Az.: 15 B 855/02) nicht aus, wenn z. B. nur eine nicht die Mehrheit des Rates umfassende Fraktion einen Wahlvorschlag unterbreitet, auch wenn dieser einstimmig angenommen wird. Bereits der Vorschlag selbst muss mindestens von einer Mehrheit der Ratsmitglieder vorgelegt werden.
Einstimmigkeit ist bei Zustimmung aller gültigen Stimmen gegeben; Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht (§ 50 Abs. 5 GO NRW).
b) Verfahren nach § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW (Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang):
Die Grundsätze der Verhältniswahl beruhen darauf, dass die Ausschusssitze (hier: Sitze im Lenkungsgremium) auf die von den Fraktionen und Gruppen des Rates aufgestellten Listen, in denen die zur Wahl vorgeschlagenen Bewerber/innen namentlich aufgeführt sind, nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Listen abgegebenen Stimmen verteilt werden. Nur Fraktionen oder Gruppen haben das Recht, Wahlvorschläge zu unterbreiten, nicht jedoch einzelne Ratsmitglieder.
Für dieses Verfahren schreibt § 50 Abs. 3 GO NRW das Zählverfahren Hare-Niemeyer vor; die Einzelheiten ergeben sich aus § 50 Abs. 3 Satz 3 bis 5 GO NRW; bei gleichen Zahlenbruchteilen für die letzte Wahlstelle entscheidet das vom Oberbürgermeister zu ziehende Los (§ 50 Abs. 3 Satz 6 GO NRW).
Weil der Rat das anzuwendende Verfahren hier nach seinem Ermessen bestimmen kann, wird zudem vorgeschlagen, dem Oberbürgermeister das Stimmrecht zu gewähren (lediglich entsprechende Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW).
3. Besetzung mit fünf weiteren Mitgliedern aus der Oberhausener Bürgerschaft:
Hinzu kommen in gleicher Anzahl Vertreterinnen und Vertreter aus der Oberhausener Bürgerschaft (Paritätsprinzip). Auch diese bürgerschaftlichen Mitglieder der Lenkungsgruppe sind stimmberechtigt. Zu Beginn der Arbeit des Lenkungsgremiums seit 2005 wurden die bürgerschaftlichen Mitglieder in einer Wahl von den Aktiven aus den Arbeitskreisen der Lokalen Agenda Oberhausen bestimmt. Wie sich aber in den letzten Jahren aber gezeigt hat, ist es nicht zu einer Fülle an Bewerbungen für dieses Gremium gekommen. Meist fanden sich exakt so viele Bewerberinnen und Bewerber durch persönliche Ansprache wie es Plätze im Gremium gab. Eine Wahl war vor diesem Hintergrund nicht erforderlich.
Zur Vereinfachung des künftigen Besetzungsverfahrens sollten sich in Zukunft Interessierte aus dem Kreis der Engagierten im Agenda-Prozess für einen Sitz im Lenkungsgremiums beim Agenda-Büro bewerben. Wenn es mehr Bewerberinnen und Bewerber für das Lenkungsgremium gibt, als Plätze nach dem Paritätsprinzip vorhanden sind, entscheidet ein einfaches Losverfahren über die Vergabe der Plätze in dem Gremium.
4. Geborene Mitgliedschaft:
Aus der Verwaltung erhält der/die für den Agenda-Prozess zuständige Fachdezernent/in –im Vertretungsfall sein/e Stellvertreter/in- ebenfalls Sitz und Stimme.
Des Weiteren nimmt das Agenda-Büro (Bereich 2-2-00) an den Sitzungen des Gremiums teil und wird geschäftsführend für das Lenkungsgremium tätig, verfügt aber im Gremium selbst über kein Stimmrecht.
II. Prüfauftrag Klimaneutrales Oberhausen (Beschlussvorschlag zu 2.):
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob das im Antrag von Frau Eileen Krauße gem. § 24 GO NRW gewünschte „Arbeitsgremium Klimaneutrales Oberhausen“ in die Strukturen der Lokalen Agenda Oberhausen integriert und eingerichtet werden kann (Drucksache Nr.: B/17/0086-01).
Die Prüfung ergab, dass dies möglich und sinnvoll ist, entspricht doch die Zielsetzung des Antrages von Frau Eileen Krauße den Grundsätzen der Lokalen Agenda Oberhausen, nämlich Planung, Förderung und Umsetzung von Maßnahmen und Projekten zu einer nachhaltigen Entwicklung Oberhausens sowie Partizipation und Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene.
Auch die angestrebte inhaltliche Eigenregie des angeregten Gremiums ist gelebte Realität in allen Arbeitskreisen der Lokalen Agenda Oberhausen, wie z. B. Fairtrade-Town oder das Lokale Artenschutzbündnis Bündnis Biene & Co oder das Eine-Welt-Netz Oberhausen.
Die organisatorische Unterstützung zur Realisierung dieses Gremiums kann, wie bei allen anderen Arbeitskreisen und Bündnissen des Agenda-Prozesses, über den Bereich 2-2-00/ Agendabüro erfolgen.
Den kommunalen Nachhaltigkeitsprozess steuert seit 2005 (Drucksache Nr.: B14/066401) das Lenkungsgremium der Lokalen Agenda Oberhausen.
Das Lenkungsgremium ist das verbindende Element der Aktiven und Engagierten zu den Ausschüssen des Rates und zum Rat der Stadt, sei es bei der Herbeiführung politischer Entscheidungen oder bei konkreten finanziellen Förderungen einzelner Maßnahmen und Projekte.
Unterhalb des Lenkungsgremiums arbeiten die meist thematisch gegliederten Arbeitskreise und Bündnisse der Lokalen Agenda Oberhausen an ihren Projekten und Themen. Über das Agendabüro werden die Inhalte, Anregungen und Wünsche der Arbeitskreise gebündelt und an das Lenkungsgremium und gegebenenfalls weiter an die kommunalen Fachausschüsse und/oder den Rat der Stadt weitertransportiert.
Da es bereits zahlreiche Arbeitskreise und Bündnisse unter dem Logo der Lokalen Agenda Oberhausen gab und gibt (u. a. Fairtrade Oberhausen, Urban Gardening/Farming, Bündnis Biene & Co, Eine-Welt, Bildung für Nachhaltigkeit, Schulen der Zukunft), könnte sich hier die AG Klimaneutrales Oberhausen als Teil der Lokalen Agenda Oberhausen, wie von der Antragstellerin angeregt, wiederfinden (siehe Schaubild / Anlage.)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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210,9 kB
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