Beschlussvorlage - B/17/0968-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

  1. Der Rat der Stadt stellt gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung den aus

 

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagennachweis

und Anhang

 

bestehenden Jahresabschluss 2020 und den Lagebericht 2020 der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen, wie aus dem Auszug aus dem Prüfungsbericht ersichtlich, fest.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 96.437,95 Euro auf

neue Rechnung vorzutragen.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, dem Betriebsleiter der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache B/16/5671-01 vom 22.06.2020

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichtes 2019

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [x]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung NW in Verbindung mit § 12 der Betriebssatzung der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht aufzustellen und über den Oberbürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen, der die Vorlage nach Vorberatung an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.

Entsprechend dem Beschluss des Betriebsausschusses – Sitzung am 25.01.2021, Drucksache-Nr. B/17/0348-01 – wurde mit der Prüfung des Jahresabschlusses die Solidaris Revisions-GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, vom Gemeindeprüfungsamt beauftragt.

Der Jahresabschluss ist durch die Solidaris Revisions-GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, im Rahmen der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 01.06.2021 (GV NW 758) in der Zeit ab dem 19. April 2021 geprüft worden.

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 21. Mai 2021 erteilt.

Nachdem das Ergebnis der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegt, kann der Rat der Stadt den Jahresabschluss 2020 und den Lagebericht 2020 gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung nach erfolgter Vorberatung durch den Betriebsausschuss feststellen. Da das Wirtschaftsjahr 2020 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 96.437,95 Euro abgeschlossen wurde, regt die Betriebsleitung an, den Jahresüberschuss 2020 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

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Anlagen

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