Beschlussvorlage - B/17/0944-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über die Gewährung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote in Coronazeiten 2021
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker , Uebing
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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09.09.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.09.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt gemäß §60 Abs. 1 S.3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 30.06.2021 gem. § 60 Abs. 1 S.2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Sonja Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2021 beim Auftrag 330003010107-Pandemie Grundschulen, Kostenart 523800-Erstattungen an übrige Bereiche, in Höhe von 382.000 EUR zu.
Diese Entscheidung ergeht als dringliche Entscheidung gem. §60 Abs. 1 S. 2 GO NRW und ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Deckungsvorschlag:
Mehrertrag durch Erstattungen des Landes NRW in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (305.600 EUR) beim Auftrag 330003010107-Pandemie Grundschulen, Kostenart 414100, sowie Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 76.400 EUR.
Sachverhalt
Begründung
Das Land NRW unterstützt die Arbeit in den Schulen zur Schließung pandemiebedingter Lernlücken mit dem Programm „Extra-Zeit zum Lernen“ durch außerschulische Maßnahmen und Ferienprogramme. Nach dem Start in 2020 wird das Unterstützungspaket bis zum Sommer 2022 fortgesetzt. Mit den Fördermitteln vom Land können Bildungsträger Gruppenangebote zur individuellen fachlichen Förderung und Potentialentwicklung von Schülerinnen und Schülern aller allgemeinbildenden Schulformen und aller Berufskollegs zur Aufarbeitung von Lerndefiziten machen. Darüber hinaus werden auch Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld für Schülerinnen und Schüler mit intensivpädagogischem Förderbedarf gefördert. Für den Zeitraum März 2021 bis zum Sommer 2022 hat die Landesregierung 36 Mio. EUR an Fördermitteln für das Programm zur Verfügung gestellt. Mit dem Programm „Extra-Zeit zum Lernen“ werden eine Vielzahl von Angeboten ermöglicht. Für folgende Angebote können Fördermittel beim Land beantragt werden:
- individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern von allgemeinbildenden Schulen
- Individuelle Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gem. §15 AO-SF
- Gruppenlernangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen
Gefördert werden Personal- und Sachkosten, die für die Durchführung der außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote entstehen. Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, die auf maximal 500 EUR pro Tag (6 Zeitstunden) und Gruppe begrenzt sind, gewährt. Die Gruppengröße beträgt 8 bis 15 Teilnehmende. Die Betreuung pro Gruppe soll grundsätzlich durch zwei Personen stattfinden. Sollten an einem Standort mehrere Gruppen eingerichtet werden, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden, solange am Standort eine übergeordnete Aufsicht durch pädagogisch qualifiziertes Personal gewährleistet ist.
Die Förderrichtlinien aus 2020 wurden vom Land überarbeitet und es wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen. So wurde durch die neue Förderrichtlinie vom 01.03.2021 eine Flexibilisierung eingebaut. Erlaubt ist jetzt eine Durchführung des sechsstündigen Tagesangebotes verteilt auf zwei Tage mit jeweils drei Stunden. Somit wird die Durchführung von Angeboten im Nachmittagsbereich zusätzlich erleichtert.
Generell soll die Durchführung der Angebote in Präsenz erfolgen. Sollte es aufgrund des Infektionsgeschehens vereinzelt zu erneuten Schulschließungen kommen, so ist nach den neuen Richtlinien auch eine Förderung von Distanzangeboten zugelassen.
In 2020 haben 5 freie Träger insgesamt 9 Maßnahmen an verschiedenen Schulen durchgeführt. Geplant waren 10 Maßnahmen. Eine Maßnahme konnte aufgrund eines Infektionsgeschehen nicht durchgeführt werden. In den Osterferien 2021 wurden insgesamt 23 Maßnahmen durchgeführt.
Außerschulische Angebote in Coronazeiten Herbstferien 2020 |
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Antragsteller/Standorte | beantragte Zuwendung | Gruppen | Durchführungszeitraum |
Chancen und Teilhabe Oberhausen |
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Steinbrinkschule | 5.000,00 | 1 | 12.10--23.10.2020 |
Grundschule Buschhausen | 10.000,00 | 2 | 12.10.-23.10.2020 |
Astrid-Lindgren-Schule | 9.000,00 | 2 | 14.10.-23.10.2020 |
Postwegschule | 1.500,00 | 1 | 12.10.-14.10.2020 |
Gesamt : | 25.500,00 | 6 |
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AWO Oberhausen |
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Ruhrschule | 2.500,00 | 1 | 19.10.-23.10.2020 |
Offene Hilfen Alsbachtal |
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Alsfeldschule | 2.493,00 | 1 | 19.10.-23.10.2020 |
ZirkO ZampanO |
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Adolf-Feld-Schule | 2.500,00 | 1 | 12.10.-16.10.2020 |
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Gesamtaufwendungen : | 32.993,00 | 9 |
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davon 80% Förderung: | 26.394,40 |
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Eigenanteil Stadt: | 6.598,60 |
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Außerschulische Angebote in Coronazeiten Osterferien 2021 |
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Antragsteller/Standorte | beantragte Zuwendung | Gruppen | Durchführungszeitraum |
Verein zur Betreuung von Schulkindern |
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Brüder-Grimm-Schule | 8.000,00 | 4 | 29.03.-01.04.2021 |
Concordiaschule | 8.000,00 | 4 | 29.03.-01.04.2021 |
Gesamt : | 16.000,00 | 8 |
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Kompetenzwerk Oberhausen |
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Grundschule Buschhausen | 8.000,00 | 2 | 29.03.-09.04.2021 |
Steinbrinkschule | 8.000,00 | 2 | 29.03.-09.04.2021 |
Astrid-Lindgren-Schule | 8.000,00 | 2 | 29.03.-09.04.2021 |
Gesamt: | 24.000,00 | 6 |
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AWO Oberhausen |
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Wunderschule | 6.000,00 | 3 | 29.03.-01.04.2021 |
Schule am Siedlerweg | 4.000,00 | 2 | 29.03.-01.04.2021 |
Jacobischule | 4.000,00 | 2 | 06.04.-09.04.2021 |
Postwegschule | 2.000,00 | 1 | 29.03.-01.04.2021 |
Marienschule | 2.000,00 | 1 | 29.03.-01.04.2021 |
Gesamt: | 18.000,00 | 9 |
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Gesamtaufwendungen : | 58.000,00 | 23 |
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davon 80% Förderung: | 46.400,00 |
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Eigenanteil Stadt: | 11.600,00 |
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Außerschulische Angebote in Coronazeiten Sommerferien 2021 | |||
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Antragsteller/Standorte | beantragte Zuwendung | Gruppen | Durchführungszeitraum |
Verein zur Betreuung von Schulkindern |
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Brüder-Grimm-Schule | 20.000,00 | 4 | 02.08.-13.08.2021 |
Caritasverband Oberhausen |
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Erich-Kästner-Schule | 5.000,00 | 1 | 05.07.-16.07.2021 |
Overbergschule | 10.000,00 | 2 | 05.07.-16.07.2021 |
Gesamt: | 15.000,00 | 3 |
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AWO Oberhausen |
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Heinrich-Böll-Gesamtschule | 13.500,00 | 9 | 26.07.-13.08.2021 |
Concordiaschule | 10.000,00 | 2 | 05.07.-16.07.2021 |
Marienschule | 5.000,00 | 1 | 05.07.-16.07.2021 |
Postwegschule | 5.000,00 | 1 | 05.07.-16.07.2021 |
Ruhrschule | 10.000,00 | 2 | 26.07.-06.08.2021 |
Schule am Siedlerweg | 10.000,00 | 2 | 05.07.-16.07.2021 |
Wunderschule | 10.000,00 | 2 | 26.07.-06.08.2021 |
Gesamt: | 63.500,00 | 19 |
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Diakonisches Werk |
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Adolf-Feld-Schule* | 3.500,00 | 1 | 05.07.-22.07.2021 |
Königschule** | 2.000,00 | 1 | 05.07.-14.07.2021 |
Gesamt : | 5.500,00 | 2 |
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Kompetenzwerk |
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Alsfeldschule | 35.000,00 | 7 | 05.07.-13.08.2021 |
Astrid-Lindgren-Schule | 30.000,00 | 6 | 05.07.-13.08.2021 |
Grundschule Buschhausen | 20.000,00 | 4 | 05.07.-13.08.2021 |
Steinbrinkschule | 10.000,00 | 2 | 05.07.-13.08.2021 |
Gesamt : | 95.000,00 | 19 |
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Gesamtaufwendungen : | 199.000,00 | 47 |
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davon 80% Förderung: | 159.200,00 |
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Eigenanteil Stadt: | 39.800,00 |
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* Adolf-Feld-Schule in Kooperation mit der Ev. Christuskirche Oberhausen | |||
** Königschule in Kooperation mit der Ev. Kirchengemeinde Holten-Sterkrade | |||
Für die Sommerferien 2021 liegen inzwischen Anträge für insgesamt 47 Maßnahmen vor. Die beantragte Fördersumme beträgt 199.000 EUR. Für den Haushalt 2021 wurden für außerschulische Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen insgesamt Aufwendungen von 33.000 EUR, angelehnt an das Rechnungsergebnis für 2020, geplant. Zum damaligen Zeitpunkt war noch nicht bekannt, dass der Förderzeitraum bis zum Sommer 2022 verlängert wird. Das Budget von 33.000 EUR reicht nicht aus, um die außerschulischen Angebote, die in 2021 stattfindenden sollen, zu finanzieren. Für die Angebote, die in den Osterferien stattgefunden haben, mussten bereits überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 25.000 EUR beantragt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass auch in den Herbst- und Weihnachtsferien entsprechende Angebote stattfinden werden. Der Gesamtbedarf für das Jahr 2021 wird auf 415.000 EUR geschätzt, so dass insgesamt ein Mehrbedarf von 382.000 EUR entsteht.
Das Land NRW gewährt Zuwendungen für die Durchführung außerschulischer Angebote und fördert 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Damit wären 305.600 EUR durch die Förderung des Landes gedeckt.
