Beschlussvorlage - B/17/0814-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt beschließt keine weitere Förderrunde im Rahmen des Sofortprogramms Sonderförderung „Corona“ der Stadt Oberhausen vorzunehmen.

 

2. In Ergänzung zum Beschluss des Rates vom 03.05.2021 beschließt der Rat der Stadt die verbleibenden Restmittel - welche über das Sofortprogramm Sonderförderung Corona nicht ausgeschöpft wurden und über deren Verwendung noch kein Beschluss erfolgte - für die Umsetzung folgender Maßnahmen in entsprechender Höhe zu verwenden:
 

- Entwicklung und Durchführung der Marketingkampagne zur Förderung des Freizeit- und Tourismusstandortes Oberhausen in Höhe von 194.000,- EUR

 

-       Sicherstellung des Eigenanteils zum Förderprojekt „Kultursommer 2021“ in Höhe von maximal 71.000,- EUR.

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen, aufgrund der Bildung einer Rückstellung, unter dem Auftrag 110001090102 - Sofortprogramm Sonderförderung Corona, Kostenart 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung.

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Konsequenzen

Bezug

 

A/16/5959-01

B/16/5937-02

B/17/0131-01

B/17/0364-01

B/17/0608-01

A/17/0646-01

A/17/0648-01

B/17/0529-01

A/17/0396-01

A/17/0351-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt zum Sofortprogramm Sonderförderung Corona (Drucksache B\16\5937-02) am 14.09.2020 war seit dem 01.10.2020 eine Antragsstellung für die vier verschiedenen Antragsalternativen möglich. Die Antragsfrist wurde durch jeweilige Beschlüsse insgesamt zweimal verlängert. Die Frist endete nunmehr endgültig am 30.04.2021.

 

Im Rahmen der Verfügung „Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise“ des Stadtkämmerers vom 17.04.2020 konnten rd. 2 Mio. € identifiziert werden, die genutzt werden konnten, um Auswirkungen der Corona-Pandemie im Wesentlichen in den Bereichen Sport, Kultur, Freizeit und Tourismus abzufedern. Da es sich bei einer solchen kommunalen Unterstützung um eine freiwillige Leistung handelt, muss diese deshalb an anderer Stelle kompensiert werden. Dies ist im Rahmen der o.g. Verfügung vom 17.04.2020 geschehen.

 

Die Antragsberechtigungen und -bedingungen zur Bewilligung von Anträgen wurden im Rahmen des Ratsbeschlusses festgelegt und im Nachgang verifiziert. Unter anderem wurde festgelegt, dass seitens der Antragssteller kein Anspruch auf Bundes-/Landesmittel bestehen darf bzw. keine Mittel erhalten wurden (Ausnahme: Kurzarbeitergeld).

 

Es wurden 130 Anträge gestellt, über die durch die Verwaltung wie folgt entschieden wurde:

 

Anzahl gestellter Anträge

130

davon:

 

Anzahl bewilligter Anträge

87

Anzahl abgelehnter Anträge

16

Anzahl Anträge in Bearbeitung

4

Anzahl zurückgezogener Anträge

10

Anzahl ungültiger/doppelter Anträge

12

Anzahl Anträge außerhalb der Frist

1

 Stand: 11.06.2021

 

Die o.g. 87 bewilligten Anträge teilen sich innerhalb der Antragskategorien wie folgt auf:

 

Antragskategorie

Anzahl Anträge

bewilligte Summe

verfügbar per Rats-beschluss v. 14.09.2020

Projektförderung

48

675.000,- EUR

700.000,- EUR

Härtefallfonds

12

65.500,- EUR

300.000,- EUR

Notfallfonds

26

375.500,- EUR

900.000,- EUR

Eigenanteilsförderung

1

5.000,- EUR

100.000,- EUR

Summe

87

1.121.000,- EUR

2.000.000,- EUR

Stand: 11.06.2021

 

Insgesamt wurden damit an berechtigte Antragssteller/innen Mittel in Höhe von 1,121 Mio. EUR bewilligt. Da sich derzeit noch Anträge in der Bearbeitung befinden, ist von einer Erhöhung des Bewilligungsbudgets von 64.000,- EUR auszugehen. Somit verbleiben Restmittel, welche aufgrund der Bildung einer Rückstellung, unter dem Auftrag 110001090102 - Sofortprogramm Sonderförderung Corona, Kostenart 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, für das Jahr 2021 noch zur Verfügung stehen, in Höhe von rd. 815.000,- EUR.

 

Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss aufgrund der Delegierung im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 03.05.2021 wurden folgende Verwendungen der Restmittel bereits festgelegt:

 

-          Einführung eines City-Gutschein-Systems für Gastronomie, Kultur- und Freizeitanbieter in Oberhausen mit einer Förderung in Höhe von 500.000,- EUR

 

-          Einführung eines neuen Online-Erlebnis und Buchungsportals mit einer Förderung in Höhe von 50.000,- EUR
 

-          Entwicklung und Durchführung einer Marketingkampagne zur Förderung des Freizeit- und Tourismusstandortes Oberhausen mit einer noch zu bestimmenden Förderhöhe
 

Ebenso wurde eine Antragsstellung für das Programm „Kultursommer 2021“ der Kulturstiftung des Bundes beschlossen. Das Programm wurde mit vorläufigem positivem Förderbescheid vom 25.05.2021 über 451.600,- EUR genehmigt. Für die Übernahme des Eigenanteils des Förderprojekts i.H.v. 120.400,- EUR wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 50.000,- EUR bereitgestellt. Der Restbetrag ist über die Restmittel der Corona-Sonderförderung (max. 71.000,- EUR) zur Verfügung zu stellen.

 

Von den dargestellten Restmitteln des Sonderförderprogramms in Höhe von 815.000,- EUR verbleiben demnach 265.000,- EUR, welche in Höhe von 194.000,- EUR für die Marketingkampagne zur Förderung des Freizeit- und Tourismusstandortes Oberhausen und in Höhe von 71.000,- EUR zu Sicherstellung des Eigenanteils der Programms „Kultursommer 2021“ eingesetzt werden sollen.
 

Die Verwaltung wurde um Prüfung gebeten (s. Antragsvorlage der CDU-Fraktion Drucksache A/17/0646-0), inwieweit die verbliebene Summe im Sofortprogramm Sonderförderung Corona durch Anpassung der Richtlinien zur Zweitförderung von Antragsstellern, die bereits einen positiven Bewilligungsbescheid erhalten haben, zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Eine Zweitförderung von Antragsteller/innen, die bereits einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, ist aufgrund der Höhe der verbleibenden Restmittel nicht sinnvoll umsetzbar. Da die Verwendungszwecke für 550.000,- EUR der 815.000,- EUR bereits per Ratsbeschluss festgelegt wurden und die Sicherstellung des Eigenanteils des Programms „Kultursommer 2021“ und die Marketingkampagne ebenso über die Restmittel erfolgen soll, könnte nur ein kleiner Teil der möglichen Antragsteller/innen mit einer Zweitförderung rechnen. Dies würde zu einer ungerechten Umsetzung führen. Darüber hinaus würde eine 2. Förderrunde zu einem Zeitpunkt umgesetzt, wo wieder sämtliche Aktivitäten möglich werden und weitere Bundesmittel zur Unterstützung zum Einsatz gekommen sind. Schon jetzt sind die verbleibenden Mittel nicht ausreichend für eine umfassende Marketingkampagne, die für den Neustart der örtlichen Wirtschaft im Bereich Freizeit, Gastronomie, Kultur, Sport und Tourismus dringend erforderlich ist. So würden die verbleibenden Mittel im Rahmen der Marketingkampagne auch für die von der Corona-Sonderförderung Betroffenen zukunftsorientiert eingesetzt.

 

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