Beschlussvorlage - B/17/0828-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt

 

  1. verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch die Ausschüsse;

 

  1. beschließt die außerplanmäßige Einrichtung einer Verpflichtungsermächtigung (VE)

 

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010100503

KIF II Rolandschule

785100

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

300.000,00

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Deckung erfolgt über die bestehende VE bei der Investitionsnummer 330003010100005 (Zügigkeitserweiterung Schule am Froschenteich) Finanzposition 785100.

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/1642-01

„Bildungsplan 2016-2020“

 

Drucksache Nr. B/16/4160-01

„Maßnahmenplanung Erweiterung Offene Ganztagsbereiche und Mensen an Schulen im Rahmen der Umsetzung des zweiten Kapitels des „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW II)“ und „Gute Schule 2020“

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Alle Oberhausener Grundschulen sollen eine neue Mensa erhalten, da die bisherigen Ausgabeküchen den Hygienevorgaben nicht genügen. Aus diesem Grund wurde die Errichtung einer Mensa an der Rolandschule durch den Rat der Stadt beschlossen. Die Bauarbeiten sind im März 2021 aufgenommen worden.

 

Die aktualisierte Kostenschätzung betrug rund 810.000 EUR an Baukosten, wovon 610.000 EUR in 2021 verausgabt werden sollten und entsprechend bei der Haushaltsanmeldung 2020 berücksichtigt wurden. Eine VE wurde bei der Finanzplanung nicht eingerichtet.

 

Die erstellte Kostenberechnung ergibt nun eine Investitionshöhe von 910.000 EUR. Lieferschwierigkeiten von Baumaterialien sind konjunkturbedingt im Bausektor entstanden, so dass die angespannte Marktlage zu höheren Beschaffungskosten führt.

 

Die Baumaßnahme wird bis 2022 andauern. Entsprechend des derzeitigen Baufortschrittes ist weiterhin von einem Mittelabfluss in 2021 in Höhe von 610.000 EUR entsprechend des Haushaltsansatzes auszugehen.

 

Der Mehrbedarf zur Erteilung von weiteren Vergaben zur Fortführung der Baumaßnahme kann mittels einer VE sichergestellt werden, wenn diese außerplanmäßig bereitgestellt wird. Als Deckung dient die VE der Schule am Froschenteich. Bei der Ausführungsplanung zur Aufstockung der Schule am Froschenteich stellte sich heraus, dass statt der bisher bekannten vier nun sechs Klassen während der Bauphase ausgegliedert werden müssen. Diese Anzahl kann die Schule am Froschenteich mit ihrer Dependance Havensteinschule nicht auffangen. Mit Blick auf die Fertigstellung des Neubaus am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg und der anschließenden Verlagerung der Dependance an den Hauptstandort im Februar 2022 steht ab März 2022 ein Schulgebäude leer, welches von der Schule am Froschenteich fußläufig erreichbar ist. Die Erweiterung der Schule am Froschenteich wird somit auf 2022 verschoben. Hierdurch werden Buspendelkosten zur Havensteinschule und die Aufstellung alternativ einer Raumzellenanlage eingespart. Die für diesen Zweck eingerichtete VE wird folglich in 2021 nicht benötigt und kann als Deckungsvorschlag herangezogen werden.

 

Eine Anmeldung der Mittel in Höhe der VE zum Haushaltsjahr 2022 wird vorgenommen.

Loading...