Beschlussvorlage - B/17/0813-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Organisatorische Maßnahmen im Kindergartenjahr (KJ) 2021/2022 in städtischen Kindertageseinrichtungen (KTE)/ Umsetzung der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KIBIZ)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Cagla Özkan
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.06.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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28.06.2021
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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01.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von
- 10,0 Fachkraftstellen in Vollzeit bzw. einrichtungsorientiert in Teilzeit im Rahmen der Umsetzung der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes,
- 0,5 Stellen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Alsfeld (die Stelle ist in S8a + Zulage S8b TVöD SuE einzugruppieren)
- 1,0 Stellen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Alsfeld (die Stelle ist in S4 TVöD SuE einzugruppieren)
- 1,0 Stellen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Biefang (die Stelle ist in S8a + Zulage S8b TVöD SuE einzugruppieren)
- 1,5 Stellen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Biefang (die Stellen sind in S4 TVöD SuE einzugruppieren)
- 0,5 Stellen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Strickersweg (die Stelle ist in S8a + Zulage S8b TVöD SuE einzugruppieren).
2. Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2021 die Leistungen der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von ca. 391.000,00 EUR (ant. Personalkosten) im Deckungsring (D00000001) anzusetzen.
Deckungsvorschlag:
- Refinanzierung für zusätzliche 10,0 Fachkraftstellen Novellierung mit einer Landesförderung in Höhe von 40,2% der jeweiligen Kindpauschale, einer erhöhten Kindpauschale zuzüglich Basisleistungen (vorab nicht zu beziffern)
- Refinanzierung der 4,0 Stellen KTE Ackerstraße und KTE Biefang mit einer Landesförderung in Form von 40,2 % der jeweiligen Kindpauschale (vorab nicht zu beziffern)
- 100% Refinanzierung der 0,5 Stellen KTE Strickersweg im Rahmen der Bundesförderung (vorab nicht zu beziffern).
Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2021 die Angebotsprofile der Tageseinrichtungen und der Tagespflege für Kinder zum Kindergartenjahr 2021/2022 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz)- unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen- positiv vorberaten. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 15.03.2021 die Angebotsprofile der Tageseinrichtungen und der Kindestagespflege ebenfalls -unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen - beschlossen. Das Land Nordrhein-Westfalen wird diese Profile voraussichtlich Mitte Juni 2021 genehmigen.
In Oberhausen wächst die Zahl der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Damit steigt auch der Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schulantritt. Dieser Umstand macht für die städtischen Kindertageseinrichtungen eine Fortführung der Platzausweitungen der vergangenen Jahre im gleichen Maße auch für das Kindergartenjahr 2021/2022 erforderlich.
Aufgrund der jährlichen Profilplanung stehen zum Kindergartenjahr 2021 /2022 nachfolgend aufgeführte Veränderungen an:
KTE Alsfeld
Durch die Umwandlung von einigen Plätzen des Gruppentyps IIIa in IIIb ist die derzeitige Personalbemessung im Rahmen der Mindestbesetzung nach dem KiBiz im Ergänzungskraftbereich nicht ausreichend (17 Ergänzungskraftstunden).
Weiterhin hat das Landesjugendamt geregelt, dass für Waldgruppen eine zusätzliche Ergänzungskraft zur Einhaltung der Mindestbesetzung vorgehalten muss.
Diese Kraft ist zur Sicherung der Aufsichtspflicht der zu betreuenden Kinder erforderlich und sollte im Stundenumfang von 70% der Betreuungszeit tätig sein (21 Ergänzungskraftstunden).
Erfordernis:
- Aufstockung von 9 Fachkraftkraftstunden
- Aufstockung von 38 Ergänzungskraftstunden
Umsetzung:
Einrichtung von 0,5 Fachkraftstelle, Bewertung S8a mit Zulage nach S8b TVöD SuE, die mit einer vorhandenen 0,5 Fachkraftstelle zusammengelegt werden kann.
Einrichtung von 1 Ergänzungskraftstelle Bewertung S4 TVöD SuE
KTE Biefang
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung konnten aufgrund der erweiterten Raumressourcen durch die bauliche Erweiterung weitere Plätze geschaffen werden. Ebenso ist eine neue Waldgruppe etabliert worden.
Erfordernis:
- Aufstockung von 39 Fachkraftstunden
- Aufstockung von 50 Ergänzungskraftstunden
Umsetzung:
Einrichtung von
- 1 Fachkraftstelle in Vollzeit Bewertung S8a mit Zulage nach S8b TVöD SuE
- 1 Ergänzungskraftstelle in Vollzeit Bewertung nach S4 TVöD SuE
- 0,5 Ergänzungskraftstelle in Teilzeit Bewertung nach S4 TVöD SuE
KTE Strickersweg
An dem Förderprogramm des Bundes „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ nehmen derzeit 5 städtische Kindertageseinrichtungen teil. Im Rahmen einer weiteren Förderwelle hat die Städtische Kindertageseinrichtung Strickersweg das Interesse zur Teilnahme an dem Bundesprogramm bekundet. Mit Zuwendungsbescheid vom 18.05.2021 erhält die Städtische Kindertageseinrichtung Strickersweg eine Projektförderung im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses aus Bundesmitteln für die Zeit vom 01.08.2021-31.12.2022. Diese Förderung von jährlich 25.000,00 Euro ist zweckgebunden für die Personalausgaben einer qualifizierten Fachkraft für sprachliche Bildung (0,5 Fachkraftstelle S8b TVöD SuE) und für die damit verbundenen Sachausgaben.
Umsetzung:
Einrichtung von 0,5 Fachkraftstelle Bewertung S8b TVöD SuE
Fachkräfte für Inklusion
Mit Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021 sind die Vereinbarungen zur Kindertagesbetreuung des Landesrahmenvertrages Eingliederungshilfe gemäß § 131 SGB IX in Kraft getreten.
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen (NRW) für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung einheitliche Qualitätsstandards und eine einheitliche Finanzierung und löst damit das bisherige Verfahren, die Finanzierung über FINK- pauschalen, ab. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist erstmals einheitlich für heilpädagogische Leistungen zuständig, die in den Einrichtungen angeboten werden. Geregelt wird diese Neuerung der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG).
Wesentliches Element ist dabei, dass die Finanzierung der Grundversorgung zum einen auf den Leistungen nach dem Kinderbildungsgesetz und zum anderen auf der Basisleistung I als Leistung der Eingliederungshilfe basiert. Diese Grundversorgung durch die beiden Komponenten führt zu einem verbesserten Fachkraft-Kind-Schlüssel, dabei hat der Träger im Bereich der Basisleistung I die Wahl zwischen zwei Modellen „Gruppenstärkenabsenkung“ oder „Zusatzkräfte“. Durch die Grundversorgung über die KiBiz-Finanzierung (3,5-fache Kindpauschale) und der Basisleistung I wird in der Regel der Teilhabebedarf des Kindes mit (drohender) Behinderung gedeckt.
Nach einer Übergangsphase wird zum Kindergartenjahr 2021/2022 in den städtischen Kindertageseinrichtungen das neue Verfahren angewandt. In 6 städtischen Kindertageseinrichtungen wird das Modell „Zusatzkraft“, in den restlichen Einrichtungen das Modell „Gruppenstärkenabsenkung“ eingeführt. Zur Berechnung des Personalbedarfs hält der LVR einen entsprechenden Personalschlüssel vor.
In den städtischen Kindertageseinrichtungen werden im Kindergartenjahr 2021/2022 102 Kinder mit (drohender) Behinderung betreut.
Aufgrund der unterschiedlichen Modelle sind 722 Fachkraftstunden erforderlich, dies entspricht einem Bedarf von 18,5 VzÄ Fachkraftstellen.
Im Rahmen der Inklusion sind derzeit 8,5 VzÄ Fachkraftstellen bereits vorhanden, sodass 10 VzÄ Fachkraftstellen in Vollzeit bzw. einrichtungsorientiert in Teilzeit eingerichtet werden müssen.
Personalkosten:
Neustellen:
Grund | Stellen | Eingruppierungen | KGST-Wert/Stelle/p.a. |
KTE Alsfeld | 0,5 | S8a + Z S8b TVöD SuE | 66.200,00 EUR |
KTE Alsfeld | 1,0 | S4 TVöD SuE | 57.600,00 EUR |
KTE Biefang | 1,0 | S8a + Z S8b TVöD SuE | 66.200,00 EUR |
KTE Biefang | 1,5 | S4 TVöD SuE | 57.600,00 EUR |
KTE Strickersweg | 0,5 | S8b TVöD SuE | 66.200,00 EUR |
Personalkraftstunden | 10,0 | S8a + Z S8b TVöD SuE | 66.200,00 EUR |
Gesamt | 14,5 |
| 938.400,00 EUR |
a)
Die finanzielle Kompensation der Stellen KTE Alsfeld und KTE Biefang ist mit der Landesförderung zu 40,2 % gewährleistet.
Die finanzielle Kompensation der Stelle KTE Strickersweg ist mit einer Projektförderung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ zu 100% gewährleistet.
b)
Personalkosten der Inklusionskräfte 1.224.700,- Euro
18,5 Kräfte a‘ 66.200,-Euro lt. KGST
Refinanzierung durch Basisleistungen des LVR ca. 743.000,- Euro
Refinanzierung durch Landesanteil 40,2% ca. 340.000,- Euro
(erhöhte Pauschalen)
Refinanzierung gesamt: 1.083.000,-Euro
Fehlbetrag für 18,5 Kräfte 141.700,- Euro
Somit errechnen sich hiervon anteilig zusätzliche Personalkosten für 10,0 Fachkraftstellen in Höhe von 76.594,60 Euro.
Deckungsvorschlag:
Refinanzierung für zusätzliche 10,0 Fachkraftstellen Novellierung über Basisleistungen des LVR und Landesförderung in Höhe von 40,2%, 4,0 Stellen KTE Ackerstraße und KTE Biefang über die Landesförderung in Form von 40,2% der jeweiligen Kindpauschalen und KTE Strickersweg in Höhe von 100% im Rahmen der Bundesförderung (vorab nicht zu beziffern) und
Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Defizite und Überhänge, die sich aus den Profilen der einzelnen Kindertageseinrichtungen des Kindergartenjahres 2020/2021 und des kommenden Kindergartenjahres 2021/2022 ergeben, wurden bereits eingerechnet.
