Beschlussvorlage - B/17/0791-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von Planstellen innerhalb des Bereiches 0-3/Bert-Brecht-Bildungszentrum
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Cagla Özkan
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.06.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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28.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt
- die Einrichtung einer Vollzeitstelle „Weiterbildungslehrer*in“ mit sofortiger Wirkung (EG 12 TVöD, vorbeh. BWK) im Bereich 0-3/Bert-Brecht-Bildungszentrum.
- die Einrichtung einer Teilzeitstelle „Sozialarbeit“ ab dem Jahr 2022 (S12 TVöD SuE, vorbeh. BWK) im Bereich 0-3/Bert-Brecht- Bildungszentrum.
- die Einrichtung einer Teilzeitstelle „Verwaltungsangelegenheiten Sekretariat“ mit sofortiger Wirkung (A7 LBesG tg. EG 7 TVöD, vorbeh. BWK) im Bereich 0-3/Bert-Brecht-Bildungszentrum.
- Für das Jahr 2021 die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 36.325 EUR im Deckungsring Personal (D00000001).
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Auf Basis der aktuellen Weiterbildungspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen ergeben sich Veränderungen und Stelleneinrichtungen für die Schulabschlusskurse der Volkshochschule Oberhausen, Bereich 0-3/Bert-Brecht-Bildungszentrum.
Auf der Grundlage des § 6 Weiterbildungsgesetz NRW bietet die Volkshochschule ein differenziertes, aufeinander aufbauendes System verschiedener Schulabschlüsse vom Hauptschulabschluss, dem Sekundarabschluss 1 – Typ 10 A, bis hin zum mittleren Bildungsabschluss an.
Aufgrund der stabilen Zahlen von Schulabgänger*innen p.a. ohne Schulabschluss (4,7 – 5 %) steigt die Anzahl der Menschen ohne Schulabschluss in Oberhausen weiter an. Aktuelle Prognosen der Jugendämter gehen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie von noch weiter ansteigenden Zahlen aus. Die Menschen haben abhängig vom Lebensalter die Möglichkeit teilweise am Berufskolleg einen Schulabschluss zu erwerben. Ansonsten ist der zweite Bildungsweg der Volkshochschule die einzige Möglichkeit vor Ort, in Oberhausen, einen der o.g. Schulabschlüsse zu erwerben. Nur in Einzelfällen besteht für Schulabgänger*innen die Möglichkeit eine Ausbildung ohne entsprechenden Schulabschluss anzutreten. 54,9% der Personen, die im Jahr 2017 Asylanträge gestellt haben sind in der Altersgruppe der 16 bis 35 jährigen (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Januar 2017). „Die erste Analyse des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ergibt ebenfalls, dass […] mindestens 25% der Flüchtlinge nur auf einer Grundschule waren oder gar keine Schulbildung besitzen (Quelle: WDR 22.08.2016). Insofern erhöhen auch diese Bevölkerungsanteile den Bedarf an Schulabschlüssen. Viele Menschen aus diesem Personenkreis konnten in den bisherigen Maßnahmen noch keinen adäquaten Abschluss erzielen.
Bei dem Personenkreis ohne bisherigen Schulabschluss handelt es sich um eine heterogene Zielgruppe. Die Gründe für den fehlenden Abschluss sind in der Regel sozial bedingt, durch Lernschwierigkeiten, psychische Problematiken, längere Erkrankungsphasen, familiär gelagerte Probleme u.s.w. Jede*r Interessent*in wird vor Beginn einer Maßnahme ausführlich beraten und zu ihrer bisherigen Bildungslaufbahn befragt und soziale Angelegenheiten, wie z.B. Kindergeld, finanzielle Unterstützung, geregelt. Seit 2015 wird auch ein sprachlicher Einstufungstest in deutscher Sprache durchgeführt und dabei geklärt, ob eine andere Sprache als Englisch zu den zentralen Abschlussprüfungen abgelegt werden kann. Hierbei handelt es sich in der Regel um die Herkunftssprache der abschlusswilligen Personen. Zur Integration der heterogenen Zielgruppe werden viele der abschlusswilligen Teilnehmer*innen in Vorbereitungskursen auf den eigentlichen Schulabschluss vorbereitet. Ebenso werden Sprachfördermaßnahmen durchgeführt. Zu den laufenden Abschlusskursen werden gleichzeitig Förderkurse angeboten, damit Bildungs- und Sprachdefizite ausgeglichen werden können. Die angebotenen Schulabschlusskurse werden sowohl in Tages- als auch in der Abendform angeboten.
Die Schulabschlusskurse und zentralen Abschlussprüfungen werden nach dem Curriculum-(Lehrplan) sowie den rechtlichen Vorgaben des Landes NRW durchgeführt. Die Aufsicht wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf für NRW wahrgenommen. Die Volkshochschule ist dabei verpflichtet einen bestimmten Fächerkanon (Lehrplan, Fächer-Vorschrift an einer Bildungseinrichtung) mit vorgegebener Unterrichtsstundenzahl durchzuführen.
Zu den Kursen kommen zusätzlich Tätigkeiten der Schulsozialarbeit und berufsvorbereitende Maßnahmen.
Die Quote der Schulabbrecher*innen in den einzelnen Kursen beträgt derzeit ein Drittel der Schüler*innen. Gründe sind derzeit die fehlende Unterstützung im Rahmen der Sozialarbeit vor Ort sowie die zeitlich begrenzten Kapazitäten der derzeitig eingesetzten Mitarbeiter*innen im Hinblick auf eine erforderliche intensive Betreuung als Ergänzung zum Schulunterricht.
Personal und Arbeitsaufwand:
Innerhalb des Bereiches 0-3/Bert-Brecht-Bildungszentrum sind derzeit für den Bereich der schulischen Weiterbildung insgesamt 4,5 Planstellen (1,0 Hauptamtliche Pädagogin und 3,5 Weiterbildungslehrer*innen) eingerichtet. Dem gegenüber stehen rund 220 bis 250 Schulabschlussteilnehmer*innen. Die Wahrnehmung der Aufgaben als Klassenlehrer/Klassenlehrerin in der Weiterbildungseinrichtung ist durch das Land NRW weisungsgebunden. Bei der Tätigkeit handelt es sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Vor dem Hintergrund des geringen Stellenkontingentes werden die erforderlichen Unterrichtsstunden derzeit durch den Einsatz von Honorarkräften aufgefangen.
Die Bearbeitung im Rahmen der Eingangsberatung für Interessenten/Interessentinnen sowie die Kompetenzfeststellung pro Teilnehmer*innen ist sehr zeitintensiv und erfordert im Jahr einen hohen Arbeitsaufwand im Umfang einer 0,25 Stelle der hauptamtlichen Pädagogin. Ein weiterer Arbeitsaufwand entsteht durch die Drittmitteleinwerbung und die Bearbeitung von Mitteln aus dem Europäischer Sozialfond (ESF) im Umfang eines ganzen Kurses in Höhe von rund 60.000 Euro. Gleichzeitig stellt die Erhebung von Teilnehmer*innen-Daten und die Nachverfolgung von Kursabbrecher*innen einen hohen Zeit- und Arbeitsaufwand dar, der mit dem vorhandenen Personal nicht mehr sichergestellt werden kann.
Die Teilnehmer*innen-Verwaltung und die Eingangsberatung erzeugen neben der pädagogischen Komponente einen erheblichen verwaltungstechnischen Aufwand. Während der laufenden Schulabschlusskurse ergeben sich unterschiedliche Fragen und Hilfeanfragen durch die Schulkursteilnehmer*innen. Hier müssen unterschiedliche Bescheinigungen ausgestellt, die Kommunikation mit unterschiedlichen Behörden sowie die entsprechende Korrespondenz für die Teilnehmer*innen eingeleitet und Fragen hinsichtlich der finanziellen Unterstützung durch das Jobcenter und auch Kindergeldfragen geklärt und bearbeitet werden. Bei der Zielgruppe mit entsprechendem Grundbildungsbedarf ist auch der anstehende Kommunikationsaufwand bei einfachen Vorgängen erhöht und bei der Anzahl der Teilnehmer*innen insgesamt mit dem vorhandenen Personal kaum mehr zu bewältigen. Derzeit wird dieses Aufgabenspektrum lediglich durch die hauptamtlich pädagogische Mitarbeiterin (HPM) sichergestellt, die hier jedoch zusätzlich zum eigenen, ausgewiesenen Aufgabengebiet (Schulleitung, pädagogische/höherwertige Tätigkeiten) tätig wird.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt betrifft die Drittmittelverwaltung aus unterschiedlichen förderungsfähigen Fonds. Für die Teilnehmer*innen sind jeweils Teilnehmer*innen-Akten anzulegen, die die jeweiligen Berichte, Belege und Eintragungen enthält, die in entsprechenden Datenbanken zu erfassen und zu bearbeiten sind. Hierzu kommen noch die Einsatzpläne und die Dokumentation des Unterrichtes sowie die Erfassung und Berichtigung von möglichen Fehlzeiten der Teilnehmer*innen. Bei etwaigen Unterrichtsausfall oder Vertretung von Dozenten/Dozentinnen müssen kurzfristige Information an die Schulkursteilnehmer*innen erfolgen. Eine weitere wichtige Tätigkeit stellt die für das Land und die Bezirksregierung vorgegebene aufwändige Prüfungsplanung, -durchführung und –protokollierung dar.
Da im Gebäude der ehemaligen Hauptschule Lirich kein Hausmeisterdienst vorhanden ist, werden sämtliche Kommunikationen, Termine, Begehungen und Gewerke durch die vor Ort tätigen Pädagogen*innen gewährleistet. Da es dort einen hohen Anteil an Vandalismus gibt, ist der Aufwand für die o.g. zusätzlichen Aufgaben ebenfalls erheblich und können mit dem vorhandenen Personal nicht abgedeckt werden.
Stelleneinrichtung und Refinanzierung:
Freiwerdende Stellen für Lehrkräfte müssen in einem zügigen Wiederbesetzungsverfahren nachbesetzt werden, da sonst die verpflichtenden Unterrichtsstunden nicht sichergestellt werden können.
Nachbesetzung Stelle „Weiterbildungslehrer/in (Jahr 2022):
Eine Lehrkraftstelle ist derzeit durch eine unbefristet beschäftigte Mitarbeiterin besetzt, die im Jahr 2013 aufgrund der Auflösung der Jugendberufsförderung in die damals vakante Planstelle eingesetzt wurde. Die Mittel für diese Planstelle werden aus der ESF (Europäischer Sozialfond) Förderung refinanziert. Diese Mitarbeiterin wird im Sommer 2022 ihren Dienst aufgrund des Erreichens der Dienstaltersgrenze aus dem Dienst bei der Stadt Oberhausen ausscheiden. Eine Nachbesetzung der dann freiwerdenden Stelle ist erforderlich.
Einrichtung einer Vollzeitstelle „Weiterbildungslehrer/in
Zur Deckung des Unterrichtsbedarfes im Rahmen der Erlangung von Schulabschlüssen ist es weiterhin erforderlich das ausreichendes Personal zur Verfügung steht. Die Einrichtung einer Stelle „Weiterbildungslehrer*in“ ist dringend geboten.
Die Nachbesetzung sowie die Einrichtung der Vollzeitstelle sollte, auch hier obgleich der befristeten Fördermittelzuweisung, unbefristet erfolgen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation für Lehrkräfte sind keine befristeten Hauptfachlehrkräfte verfügbar. Vor dem Hintergrund der konstanten Begleitung der Schulteilnehmer*innen und ihrer besonderen Anforderungen ist eine unbefristete Besetzung notwendig. Die Aufgabennotwendigkeit (Einsatz in Hauptfächern und ESF Kursen) ergibt die Wiederbesetzungsnotwendigkeit. Entsprechende finanzielle Mittel stehen im Sozialfond ESF zur Verfügung und sind in der neuen Förderperiode bis zum Jahr 2027 gesichert.
Im Bereich der Schulabschlüsse werden die Fördergelder aus den Zuwendungen für Mittel des Prüfungsordnung Sekundarstufe I (PosI) ab dem Jahr 2021 verdoppelt. Zurzeit werden hier insgesamt 10 Mio. Euro für Lehrkräfte aus dem Satz der Unterrichtsstundenzahlen refinanziert. Für die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden in den Schulabschlusskursen der Volkshochschule wurden 130.000 Euro für das Jahr 2020 und aufgrund der Verdopplung der Mittel zusätzlich 130.000 für das Jahr 2021 und 104.000 Euro für das Jahr 2022 refinanziert.
Einrichtung einer Teilzeitstelle „Sozialarbeit“
Vor dem Hintergrund der intensiven Begleitung und Betreuung der Schulabschlussteilnehmer*innen ist es erforderlich eine Teilzeitstelle „Sozialarbeit“ einzurichten. Ohne eine entsprechende soziale Unterstützung kann die Betreuung der Teilnehmer*innen nicht ausreichend erfolgen und die Abbruchquote nicht verringert werden.
Für das Jahr 2022 werden hierfür Fördermittel des Landes aus den jeweils anzurechnenden POSI Mitteln (Prüfungsordnung Sekundarstufe 1) zur Verfügung gestellt und abgerechnet. Die entsprechende Verordnung wird im Herbst 2021 erwartet. Die Einrichtung der Teilzeitplanstelle soll im Jahr 2022 erfolgen.
Einrichtung einer Teilzeitstelle „Verwaltungsangelegenheiten Sekretariat“
Im Rahmen der Aufgabenstellung im Sekretariat mit den entsprechenden verwaltungstechnischen Tätigkeiten ist es erforderlich eine Stellenbesetzung im Schulsekretariat durch die Einrichtung einer Teilzeitstelle sicher zu stellen.
Die Volkshochschule erhält weiterhin nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) auf Grundlage von Stellen und Unterrichtsstunden entsprechende Fördergelder.
Hiervon werden u.a. die Stellen der Hauptamtlichen Pädagogischen Mitarbeiter im Bereich des zweiten Bildungsweges finanziert. Seit dem Jahr 2019 werden die Fördergelder jährlich um 2% angehoben. Für das Jahr 2022 werden insgesamt 35.000 Euro zusätzlich auf Grundlage des WbG erwartet, die zur Deckung der entstehenden Personalkosten eingesetzt werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt) Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 7/2020):
Personalkosten Weiterbildungslehrer*in (EG 12 TVöD, Vollzeit)
Tarifbeschäftigte*r = 105.500 EUR (95.800 EUR Personalkosten + 9.700 EUR Sachkosten).
Die Stelle soll extern ausgeschrieben und mit einer pädagogischen Fachkraft besetzt werden.
Personalkosten Sozialarbeiter*in (S 12 TVöD SuE, Teilzeit 26 Wochenstunden (vorbeh. BWK))
Tarifbeschäftigte*r = 57.300 EUR (47.600 EUR Personalkosten + 9.700 EUR Sachkosten).
Die Eingruppierung erfolgt analog der Finanzierung für die Stellen der Schulsozialarbeit
Die Stelle soll extern ausgeschrieben und mit einer Teilzeitkraft besetzt werden.
Personalkosten Verwaltungsangelegenheiten Sekretariat (A 7 LBesG tg.EG 7 TVöD, Teilzeit (vorbeh. BWK))
Beamter*in = 39.800 EUR (30.100 EUR Personalkosten + 9.700EUR Sachkosten),
Tarifbeschäftigte*r = 35.800 EUR (26.100 EUR Personalkosten + 9.700 EUR Sachkosten).
Die Stelle wird vorab intern und bei erfolgloser Ausschreibung extern ausgeschrieben.
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung der refinanzierten Stellen, wie beschrieben.
