Beschlussvorlage - B/17/0733-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Aktualisierung und Anpassung

1.      der Kreditermächtigung für Investitionen

2.      der Haushaltssatzung der Stadt Oberhausen für das Haushaltsjahr 2021 in der vorliegenden Fassung

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Nach der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung des Jahres 2021 durch den Rat der Stadt am 08.02.2021 hat die Stadt Oberhausen die Bezirksregierung Düsseldorf mit Bericht vom 19.02.2021 hierüber in Kenntnis gesetzt und um Genehmigung der neunten Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans gebeten. Mit Schreiben vom 21.05.2021 teilte die Bezirksregierung mit, dass die Genehmigung der neunten Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans gem. § 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz unter der Auflage erteilt wird, dass der in der ursprünglichen Fassung des § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Betrag durch einen Beitrittsbeschluss auf 66.616.590 EUR geändert wird.

 

Die Stadt Oberhausen hat den Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, in der ursprünglichen Fassung des § 2 der Haushaltssatzung unter Berücksichtigung des Umschuldungsbetrages in Höhe von 2.771.400 EUR auf insgesamt 69.387.990 EUR festgesetzt. Seitens der Bezirksregierung wird die Berücksichtigung der Umschuldung nicht genehmigt, da bei der Kreditermächtigung lediglich die Finanzierung von (neuen) Investitionsmaßnahmen Berücksichtigung finden darf.

Die Haushaltssatzung ist dementsprechend wie folgt anzupassen:

 

vorher   

 

§ 2 Kreditermächtigung für Investitionen

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 69.387.990 EUR festgesetzt.

 

 

nachher

 

§ 2 Kreditermächtigung für Investitionen

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 66.616.590 EUR festgesetzt.

 

 

Fazit

Die formellen Vorgaben sind somit umgesetzt und stehen einer öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung gem. § 80 Abs. 5 Satz 5 GO NRW nicht mehr im Wege.

Reduzieren

Anlagen

Loading...