Beschlussvorlage - B/17/0709-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 im Produktbereich 15, Wirtschaft und Tourismus wie folgt zu:

 

Finanzstelle     Bezeichnung   Finanzposition   Bezeichnung….  Betrag (EUR)

 

PN1504           Anteile an              7300.00           Transfer-                  4.530.000,--

                        Unternehmen                                auszahlungen

 

 

Deckungsvorschlag:

Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit (Finanzplan). Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2021 ergeben sich durch die Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellung (lfd. Nr. 120) keine.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ] siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

A)    Ausgangslage

 

Das Theatergebäude stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1949. Die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung eines spielfertigen Hauses wurden seit 1992 aus den laufenden Haushaltsmitteln des Theaters ohne Investitionszuschüsse vorgenommen. In den letzten rd. 30 Jahren erfolgten keine grundlegenden Investitionsmaßnahmen in Technik und Gebäude. Der bauliche und bühnentechnische Zustand des Theaters weist erhebliche betriebliche und (sicherheits-)technische Mängel auf, die eine allgemeine Sanierung notwendig gemacht haben, um einen Spielbetrieb zu ermöglichen. Zu den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zählen v.a.

  • Rauchwärmeanlage
  • Erneuerung Bühnenmaschinerie
  • Ertüchtigung Statik sowie Dachkonstruktion
  • Brandschutz und Klimatechnik
  • Erfüllung technischer Anforderungen; v.a. elektrotechnische Anlagen und Verteiler, Dimmerschränke, Beleuchtung einschließlich Not-/ Sicherheitsbeleuchtung und Erneuerung Bühnenscheinwerfer, Übertragung Ton-/Videosignale (Beschallungsanlage, Ton-/Video), etc.
  • Schadstoffsanierungen
  • sowie Öffnung in die Stadt und Barrierefreiheit.

 

Ein neues Inspizientenpult wurde 2017/2018 aus dem städtischen Haushalt außerhalb des Sanierungsvorhabens finanziert.

 

Am 19.03.2018 hat der Rat der Stadt Oberhausen die Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen „Instandsetzung Theatergebäude, 1. Bauabschnitt“ im Gesamtumfang von 701.000 EUR für eine Rauchwärmeanlage beschlossen.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.05.2020 wurden Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz in Höhe von 4.165 TEUR bewilligt.

 

 

B)    Inhaltlicher Status der Sanierungsmaßnahmen

 

Zur Umsetzung des Instandhaltungsvorhabens beauftragte das Theater Oberhausen die OGM als Generalübernehmer mit zwei Aufträgen im Wert von rd. 7,6 Mio. EUR:

  • am 08.05.2020 mit der Sanierung der Bühnenmaschinerie und szenischen Beleuchtungsanlage, energetische Ertüchtigung des Bühnenhausdaches und Austausch der Rauchklappen im Wert von rd. 3.454 TEUR
  • Am 02.09.2020 mit der Umsetzung des vorbeugenden Brandschutzes gemäß Schwachstellenanalyse im Wert von 4.165 TEUR.

 

Im Sanierungspaket „Bühnenmaschinerie“ wird ein neues, strukturiertes, bühnentechnisches Gesamtsystem im Theater realisiert. Dies umfasst feste bühnentechnische Einrichtungen wie Dachtragwerk, Sanierung Schnür-/Rollenboden inkl. Rückbau, Erneuerungen, Nachrüstungen etc. Erreicht werden folgende Ziele: Ertüchtigung Betriebssicherheit, Begehbarkeit und Zugänge zur Bühnentechnik, Erneuerung Galerien, Absturzsicherung, Anpassung Portalbereich und Bühnenturm, Verstärkung Lasttraversen etc. Für eine sichere, szenisch gut nutzbare und klar strukturierte Obermaschinerie sowie Vorbühne erfolgt ein kompletter Neuaufbau beweglicher Einrichtungen der Obermaschinerie. Zusätzlich erforderlich waren bzw. sind der Rückbau und die Umverlegung der Lüftungsanlagen einschließlich Corona-konformer Modernisierung auf Frischluftzufuhr für alle Spielstätten, Foyers im Großen Haus sowie im Pool. Im Zuge der Maßnahmen erfolgen begleitend umfassende Maßnahmen zur Schadstoffsanierung in großen Gebäudebereichen der Sanierung.

 

Im zweiten Sanierungspaket „Brandschutz“ sind umfassende Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz erforderlich, die auf einem Gutachten „Schwachstellenanalyse 2019“ basieren. So erfolgt die bauliche Ertüchtigung im gesamten Gebäude zur Erfüllung der Brandschutz-Anforderungen gemäß SBauVO sowie BauO NRW; F90 / F30 / A, B1. Die Maßnahmen umfassen: sichere Führung der Rettungswege inkl. Türen, Schwellen, Brandschutz-Sanierung notwendiger Treppen, Treppenräume, Türen, feuerhemmende bzw. feuerbeständige und rauchdichte Wände, Maßnahmen bzgl. Rettungsweglängen und -breiten, Funktionserhalt von Leitungen, Einbau von Brandbekämpfungseinrichtungen Bühne, Sicherstellung Entrauchung von Versammlungs- und Aufenthaltsräumen etc. Zugleich erfolgen klimaschutz-relevante Ertüchtigungen wie der Einsatz geprüfter Materialien bei der Schadstoffsanierung und Wärmedämmung.

 

Mängel hinsichtlich der Betriebssicherheit der Beleuchtungsanlage werden mittels der bühnenbezogenen Sanierung der Elektrotechnik (Ist-Installationen überwiegend Stand 1949/1992) einschließlich Norm-Dokumentation behoben. Hierzu zählen als Maßnahmen die Erneuerung von Dimmerschränken, Verkabelung und Beleuchtung Bühne sowie Zuschauerraum, Neustrukturierung Niederspannungshauptverteilung, Neuanschaffung Scheinwerfer mit klimaschonenden Verbrauchswerten, geringerer Wärmeentwicklung und höherer Betriebssicherheit. Zusätzlich vorgesehen für eine Umsetzung in 2022 / Bauabschnitt III ist die Konzeption und Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung.

 

Der Leistungsumfang von Bauabschnitt I umfasste: Vermessungen, Schadstoffgutachten und -sanierungsmaßnahmen, Statikgutachten und -leistungen, Sanierungsmaßnahmen der Bühnenobermaschinerie (Hauptbühnenbereich), energetische Ertüchtigung Bühnenhausdach, Austausch Rauchklappen, Beginn Sanierung Lüftungsanlage sowie die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen wie den Einbau von Brandschutztüren, Toren einschließlich baulicher Ertüchtigung (z.B. Trägerkonstruktion etc.).

 

Der Leistungsumfang II, der in 2021 umgesetzt wird, umfasst: Ertüchtigung Dachtragwerk für das Große Haus, Sanierung Bühnenobermaschinerie im Vorbühnenbereich, Sanierung szenische Beleuchtungsanlage, Schadstoffsanierung Decke im Zuschauerraum einschließlich Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes im Bereich der Decke (Brandbekämpfungseinrichtung Bühne), Sanierung Lüftungsanlagen in Zuschauerbereichen, Fortsetzung der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen einschließlich Treppenhäuser, Flucht- und Rettungswege, Funktionserhalt Leitungen etc.

 

 

C)    Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen

 

Für die Bereiche Sanierung Bühnenmaschinerie und Brandschutz sind Rückstellungen in Höhe von 8,4 Mio. EUR gebildet worden. Damit werden die geplanten Maßnahmen abgedeckt. Der Austausch der Rauchklappen wurde 2018 aus dem städtischen Haushalt finanziert.

 

Die SBO als formale Nachfolgegesellschaft der OGM hat am 22.04.2021 einen aktualisierten Zahlungsplan für die skizzierten Instandhaltungsvorhaben vorgelegt, der monetär den Projektstatus zeitlich (nach Kalenderjahren) wie nachfolgend darstellt:

 

 Brutto-Werte

2020

2021

2022

Summe

Sanierung Bühnenmaschinerie / Austausch Rauchklappen

1.290.900 EUR

1.545.513 EUR

0

EUR

2.836.413

EUR

Brandschutz

1.962.000 EUR

2.980.520 EUR

622.480

EUR

5.565.000

EUR

Summen

3.252.900

EUR

4.526.033

EUR

622.480

EUR

8.401.413

EUR

 

Für die technisch notwendigen Themen (Erneuerung Bühnenmaschinerie, Erneuerung Dimmerschränke / Beleuchtung, Erneuerung Bühnenscheinwerfer, Übertragung Ton-/ Videosignale) sowie Barrierefreiheit und bauliche Öffnung in den Stadtraum wurde 2018 ein Förderantrag gestellt, der in dieser Form nicht bewilligt wurde. Ein modifizierter Förderantrag im Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend, Kultur wird mit einem neuen Schwerpunkt auf Barrierefreiheit und Öffnung ins Quartier gestellt. Hierfür sind 3,3 Mio. EUR vom Bund vorgesehen. Der Förderantrag ist derzeit in der zweiten Antragstufe; das erste von zwei Antragspaketen soll planmäßig im Juli 2021 beim zuständigen Projektträger Jülich eingereicht werden. Im Kulturausschuss wird darüber anschließend berichtet.

 

 

D)    Kurzfassung

 

Die bühnen- und brandschutztechnische Sanierung des Theater Oberhausen liegt zeitlich stabil in Plan. Derzeit werden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bauphase im Sommer 2021 / Theaterferien geschaffen.

 

Mit diesem Beschlussantrag werden die finanziellen Mittel für den 2. Bauabschnitt Bühnentechnik und Brandschutz zur Verfügung gestellt.

Der Rat der Stadt wird gebeten, den überplanmäßigen Auszahlungen für die Instandsetzung des Theaters in Höhe von 4.530.000 EUR zu zustimmen. Davon entfallen rd. 1,55 Mio. EUR auf die bühnentechnische Sanierung sowie rd. 2,98 Mio. EUR auf Brandschutzmaßnahmen.

 

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