Beschlussvorlage - B/17/0640-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und OberhausenAbwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung, über das Ergebnis der Erörterung sowie Feststellungsbeschluss / Aufstellungsbeschluss für drei Änderungsverfahren in Essen (35 E, 40 E und 43 E)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Dezernat 0 / Strategische Planung; Recht
- Verantwortung:
- Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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22.06.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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28.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Landesplanungsgesetzes (LPlG NRW) und Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderungen des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP):
- 35 E: Pferdebahnstraße/Berthold-Beitz-Boulevard (ESSEN 51) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.
- 40 E: Bäuminghausstraße /Hövelstraße (Baggerübungsplatz) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.
- 43 E: Erbslöhstraße (neue Gesamtschule) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.
Die Änderungen bestehen aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.
Sachverhalt
Begründung
Sachverhaltsdarstellung
Alle für dieses Verfahren erforderlichen Beschlüsse sind nach Beschlussempfehlung durch den verfahrensbegleitenden Ausschuss durch gleich lautende Beschlüsse in den Räten der sechs beteiligten Städte übereinstimmend gefasst worden.
Zu den Änderungsverfahren
Änderung Nr. 35 E: Pferdebahnstraße/Berthold-Beitz-Boulevard (ESSEN 51)
Der Erarbeitungsbeschluss für das vorgelegte Änderungsverfahren 35 E (Pferdebahnstraße/Berthold-Beitz-Boulevard) des RFNP wurde von den Räten der Planungsgemeinschaft zwischen dem 17. April und dem 17. Mai 2018 gefasst. Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand vom 12. Juni bis 13. Juli 2018 bzw. vom 25. Juni bis 25. Juli 2018 statt. Die öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum 18. November bis 12. Dezember 2018 durch die Räte der Planungsgemeinschaft beschlossen. Die anschließende förmliche Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung fand vom 13. Januar bis 13. Februar 2020 bzw. vom 04. Februar bis 05. März 2020 statt. Anschließend wurden die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen der Beteiligten gemäß § 33 der Verordnung zur Durchführung des LPlG mit dem Ziel des Meinungsausgleiches in einem schriftlichen Verfahren erörtert. Die synoptische Darstellung der in der förmlichen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung beinhaltet die Ergebnisse der Erörterung.
Der Änderungsbereich umfasst eine 32,3 Hektar große Fläche und befindet sich im Grenzbereich der Stadtteile Nordviertel (Stadtbezirk I) und Altendorf (Stadtbezirk III). Auf dem Gelände der ehem. Krupp´schen Gussstahlfabrik soll Essens neues Stadtviertel „ESSEN 51“ mit einer Mischung aus gewerblichen Nutzungen, Wohnen, Gemeinbedarfseinrichtungen, Dienstleistungen, Gastronomie, Grün- und Wasserflächen entstehen. Die umfangreiche Planung soll in mehreren Abschnitten umgesetzt werden.
Der wirksame Regionale Flächennutzungsplan stellt den größten Teil des Änderungsbereichs derzeit als Sonderbaufläche, Sonstiges Sondergebiet für spezifische gewerbliche Nutzungen / Allgemeiner Siedlungsbereich dar. Der nordöstliche Bereich wird als gewerbliche Baufläche / Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen und der westliche Teilbereich als Grünfläche / Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich dargestellt. Da die geplanten Nutzungen nicht aus den Darstellungen des RFNP entwickelt werden können, muss der RFNP entsprechend geändert werden. Der westliche Teil soll als Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich, der südliche Teil als gemischte Baufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich und der nördliche Teil als gewerbliche Baufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt werden. Von Nordwest nach Südost ist zudem die Trasse eines Schienenwegs für den überregionalen und regionalen Verkehr im RFNP dargestellt. Im Rahmen der Änderung soll diese Darstellung in einem Teilbereich zukünftig weiter südlich verlaufen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die aktuelle Planung in diesem Bereich zu schaffen. Im nordöstlichen Bereich entfällt außerdem das Symbol für Abfallwirtschaft.
Im Verfahren wurde die Begründung aufgrund von Stellungnahmen der beteiligten öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange redaktionell fortentwickelt. Inhalte, die eine Änderung der Planung erfordert hätten, ergaben sich aufgrund der förmlichen Beteiligung nicht.
Im Rahmen des schriftlichen Erörterungsverfahrens konnte mit den beteiligten öffentlichen Stellen nur teilweise ein Meinungsausgleich erzielt werden. Der Landschaftsverband Rheinland, Kultur und Landschaftliche Kulturpflege hat das Einvernehmen erteilt, ein Meinungsausgleich konnte hergestellt werden. Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW sowie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) lehnen die Planung u.a. mit Verweis auf die geplanten CEF Maßnahmen sowie den Erhalt vorhandener Lebensraumfunktionen und Biotopstrukturen ab. Ein Meinungsausgleich konnte demnach nicht hergestellt werden.
Änderung Nr. 40 E: Bäuminghausstraße / Hövelstraße (Baggerübungsplatz)
Der Erarbeitungsbeschluss für das vorgelegte Änderungsverfahrens 40 E „Bäuminghausstraße / Hövelstraße (Baggerübungsplatz)“ des RFNP wurde von den Räten der Planungsgemeinschaft zwischen dem 19. November und dem 13. Dezember 2018 gefasst. Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand vom 28. Januar bis 28. Februar 2019 statt. Die öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum 23. März bis 25 Juni 2020 durch die Räte der Planungsgemeinschaft beschlossen. Die anschließende förmliche Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung fanden vom 17. August bis 17. September 2020 statt.
Für eine Verlängerung der Regelauslegungsfrist von einem Monat lag kein wichtiger Grund vor (Planverfahren ohne besondere Komplexität). Die synoptische Darstellung der in der förmlichen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung beinhaltet im vorliegenden Fall nur die Stellungnahmen der Verwaltung zu den eingegangenen Hinweisen. Eine Erörterung nach § 19 Abs. 3 LPlG mit den öffentlichen Stellen bzw. Personen des Privatrechts nach § 4 ROG konnte entfallen, da kein Meinungsausgleich erforderlich war.
Der Änderungsbereich umfasst ca. 2,8 ha. Es handelt es sich um das sogenannte „Barbaragelände“ an der Bäuminghausstraße im Stadtteil Altenessen-Süd, das seit mehr als 50 Jahren als Baggerübungsgelände der Baugeräteausbildung für den Verband für Bauunternehmen in NRW dient. Im Zuge einer geplanten Verlagerung des Ausbildungszentrums steht die Fläche nun für neue Nutzungsoptionen zur Verfügung und soll als Wohnstandort entwickelt werden.
Dazu wurde bereits 2017 vom Grundstückeigentümer ein Landeswettbewerb ausgelobt, der vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) in Zusammenarbeit mit der Stadt Essen ausgerichtet wurde. Angestrebt wird die Entwicklung eines autofreien und nachhaltigen Wohngebietes in serieller / modularer Bauweise, welches für unterschiedliche Ziel- und Einkommensgruppen mit einem Anteil von öffentlich gefördertem Wohnungsbau errichtet werden soll.
Der Änderungsbereich wird im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan auf der Ebene des Flächennutzungsplans als „Grünfläche“ dargestellt. Auf der Regionalplanebene stellt der RFNP den Änderungsbereich als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Da sich die geplante Nutzung nicht aus den Darstellungen des RFNP entwickeln lässt, muss der RFNP entsprechend geändert werden. Die Darstellung wird in „Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich“ geändert.
Änderung Nr. 43 E: Erbslöhstraße (neue Gesamtschule)
Der Erarbeitungsbeschluss für das vorgelegte Änderungsverfahren 43 E: Erbslöhstraße (neue Gesamtschule) des RFNP wurde von den Räten der Planungsgemeinschaft zwischen dem 18. November und dem 12. Dezember 2019 gefasst. Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand vom 13. Januar bis 13. Februar 2020 bzw. vom 28. Januar bis 28. Februar 2020 statt. Die öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum 22. bis 25. Juni 2020 durch die Räte der Planungsgemeinschaft beschlossen. Die anschließende förmliche Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung fanden vom 17. August bis 17. September 2020 statt. Eine anschließende Erörterung der fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen der Beteiligten gemäß § 33 der Verordnung zur Durchführung des LPlG mit dem Ziel des Meinungsausgleiches war nicht erforderlich.
Der ca. 4,7 ha große Änderungsbereich liegt im Essener Stadtbezirk V, Stadtteil Altenessen-Süd zwischen dem Berthold-Beitz-Boulevard und Erbslöhstraße. Er umfasst den im Jahr 2014 aufgegebenen Sportplatz „Bamlerstraße“ sowie südlich daran angrenzend eine Reihe von Kleingärten.
Grundsätzlich besteht im Stadtbezirk Altenessen-Süd ein Defizit an Schulplätzen. Die Ausschüsse und der Rat der Stadt Essen haben sich im Mai bzw. Juni 2018 mit der Errichtung einer neuen Gesamtschule (Vorlage Nr. 0545/2018/6A) befasst. Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung am 13.06.2018 den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD / CDU (Nr. 0878/2018/SPD/CDU) beschlossen und u. a. die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob weitere Flächen im Stadtteil Altenessen-Süd bzw. geeignete Flächen in unmittelbar angrenzenden Stadtteilen als Entwicklungsfläche für einen ausreichenden Schulstandort bestimmt werden können. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung eine umfassende Standortuntersuchung alternativer Flächen durchgeführt. Unter insgesamt 13 Prüfflächen wurde in der Gesamtschau der Prüfung der aufgegebene Sportinfrastrukturstandort „Bamlerstraße“ an der Erbslöhstraße als geeignet herausgestellt und für den Neubau der Gesamtschule vorgeschlagen (Vorlage Nr. 1305/2018/6A).
Der Änderungsbereich wird im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan auf der Ebene des Flächennutzungsplans als „Grünfläche“ dargestellt. Auf der Regionalplanebene legt der RFNP den Änderungsbereich als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ fest. Da sich die geplante Nutzung nicht aus den Darstellungen / Festlegungen des RFNP entwickeln lässt, muss der RFNP entsprechend geändert werden. Die Darstellung / Festlegung wird in „Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Bildung / Allgemeiner Siedlungsbereich“ geändert. Darüber hinaus verläuft auf regionalplanerischer Ebene die linienhafte Festlegung „Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr“ in Nord-Süd-Richtung durch den östlichen Teil des Änderungsbereichs. Diese Festlegung bleibt erhalten.
Für eine Verlängerung der Regelauslegungsfrist von einem Monat lag kein wichtiger Grund vor (Planverfahren ohne besondere Komplexität). Die synoptische Darstellung der in der förmlichen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung beinhaltet im vorliegenden Fall nur die Stellungnahmen der Verwaltung zu den eingegangenen Hinweisen. Eine Erörterung nach § 19 Abs. 3 LPlG mit den öffentlichen Stellen bzw. Personen des Privatrechts nach § 4 ROG konnte entfallen, da kein Meinungsausgleich erforderlich war.
Weiteres Verfahren
Mit dem Aufstellungsbeschluss (entspricht nach LPlG dem abschließenden Planbeschluss) werden die RFNP- Änderungsverfahren beendet. Nach Beschlussfassung werden die Änderungsverfahren bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.
Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigungen im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW und in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte werden die Änderungen des RFNP Ziel der Raumordnung bzw. wirksam.
Abwägungsmaterial
Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb jeweils sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der vorher genannten Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu. Des Weiteren gehören zum Abwägungsmaterial die Ergebnisse der Erörterung mit den nach Landesplanungsrecht zu beteiligenden Trägern.
Anlagen
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2,2 MB
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167,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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906,5 kB
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8
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(wie Dokument)
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539,6 kB
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9
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(wie Dokument)
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508,2 kB
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10
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(wie Dokument)
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135,2 kB
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11
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(wie Dokument)
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316,6 kB
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12
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(wie Dokument)
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330 kB
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13
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(wie Dokument)
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138 kB
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14
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(wie Dokument)
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83,9 kB
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