Antragsvorlage - A/17/0787-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld bittet die Verwaltung zu prüfen, den Radverkehr der Einbahnstraßen im Untersuchungsgebiet Nahmobilitätskonzept Osterfeld (B/16/4802-01, gem. Maßnahme HS15) in beide Fahrtrichtungen zu gestatten und das Ergebnis der Prüfung der Bezirksvertretung Osterfeld in ihrer Sitzung am 07. September 2021 vorzulegen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Untersuchungsgebiet sind mehrere Einbahnstraßen vorhanden, die nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben sind und damit zu Umwegen für den Radverkehr führen.

Da in diesen Abschnitten Fahrgassen von mindestens 3,00m Breite vorliegen, diese in Tempo 30-Bereichen liegen und nur eine geringe Länge aufweisen, ist eine Öffnung für den Radverkehr in Gegenrichtung grundsätzlich möglich.

 

Vorteile

• Angebot durchgängiges Netz für den Radverkehr

• Steigerung des Komforts für Radfahrende

• Förderung des Radverkehrs

• Beitrag für den Klimaschutz

• Tempo 30 wird eher eingehalten durch Radgegenverkehr

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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