Beschlussvorlage - B/17/0779-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung von Nachwuchskräften im Jahr 2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Fehime Sakur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.06.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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28.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt
- für das Jahr 2022 die Einstellung von
55 Nachwuchskräften im Verwaltungsbereich
11 Nachwuchskräften in diversen Spezialberufen (ohne Feuerwehr)
15 Berufspraktikanten*innen im Anerkennungsjahr sowie
2 Praktikanten*innen im Rahmen der Inklusionsbemühungen der Stadt Oberhausen.
- deren Übernahme nach Ausbildungsabschluss unter Berücksichtigung der in der Vorlage genannten Kriterien.
Sachverhalt
Begründung
I. Ausbildung 2022
A. Personalbedarf im nichttechnischen Verwaltungsdienst / klassische Verwaltungsberufe
Grundlage für die Festlegung der Einstellungszahl der Nachwuchskräfte ist eine jährliche systematische Fortschreibung der Personalbedarfsberechnung. Hier werden die Personalbedarfe in den·unterschiedlichen Ebenen der Berufsgruppen des allgemeinen Verwaltungsdienstes abgebildet.
Nach der Personalbedarfsberechnung des Fachbereiches 4-1-20/Personalwirtschaft für die klassischen nichttechnischen Verwaltungsberufe ergibt sich unter Berücksichtigung vorhandener Vakanzen und haushaltsbedingter Vorgaben für das Ausbildungsjahr 2022 und damit des Übernahmejahres 2024/2025 nach heutigem Stand ein Ausbildungs- und Einstellungsbedarf wie folgt:
| Bereinigter Personalbedarf |
mittlerer Dienst | 66 |
geh./ höh. Dienst | 36 |
Summe | 102 |
Grundlagen der Prognose:
- SAP-basierte Fluktuationsauswertung der relevanten Berufsgruppen im nichttechnischen Verwaltungsdienst
- Übernahme aller zz. in Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte (siehe auch III.)
- Übernahme der erstmalig für einen Qualifizierungslehrgang gewonnenen Quereinsteiger*innen
- Berufsgruppenwechsel, die über Aufstiegsmöglichkeiten vom „mittleren in den gehobenen Dienst“ geplant sind
- Ungeplante Abgänge durch z. B. Kündigung, vorzeitigen Ruhestand, Altersteilzeit, Elternzeit mit einem Erfahrungswert in der Größenordnung von jährlich acht Personen je Berufsebene
Die Deckung des gesamten Personalbedarfes über Ausbildung, ist aufgrund der Grenzen der Ausbildungskapazitäten nicht zu schaffen. Wie bereits im Sommer 2020 fehlt auch im aktuellen Jahr eine erhebliche Anzahl an Ausbildungsplätzen in der allgemeinen Verwaltung (Grund: Verdichtung der praktischen Ausbildungsabschnitte in den Sommermonaten durch Schulferien). Verschärft wird die aktuelle Situation durch die anhaltende Corona-Pandemie und der hiermit verbundenen intensivierten Nutzung der Optionen von Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten, auch durch einige Ausbilder*innen. Auch die Neuakquise von Ausbildungsplätzen wird pandemiebedingt zusätzlich erschwert.
Seit dem 01.09.2020 werden die Qualifizierungslehrgänge zum*zur Verwaltungsfachwirt*in ("Quereinsteiger*innen") durchgeführt. Vor einer Entscheidung über weitere Angebote in diesem Ausbildungsformat ist zunächst eine Evaluation der laufenden Maßnahmen notwendig; insbesondere hat sich hier gezeigt, dass eine Umstrukturierung der Praktikumsabschnitte (ggf. Verlängerung) sinnvoll ist und hierzu eine Neukonzeptionierung entwickelt werden muss. Eine Beschlussfassung für zukünftige Angebote zu den Qualifizierungslehrgängen im Hinblick auf die Bedarfe des Geschäftsjahres 2025 ist vor dem Hintergrund der verkürzten Ausbildungszeit (18 bis 24 Monate) auch noch zu einem späteren Zeitpunkt (Einstellung 2023) möglich.
B. Spezialberufe
Hinsichtlich der Einstellungen für feuerwehrspezifische Belange wird auf Drucksache B/17/0614-01 vom 03.05.2021 verwiesen, mit der für das Jahr 2022 die Einstellung und Übernahme nach Ausbildungsabschluss unter Berücksichtigung der in der Vorlage beschriebenen Kriterien von zwei Brandoberinspektoranwärter*innen und drei Brandmeisteranwärter*innen beschlossen wurde.
Nicht berücksichtigt werden zunächst IT-spezifische Ausbildungsberufe. Aus organisatorischer Sicht bestehen für das Ausbildungsjahr 2022 keine Bedarfe; aus fachlicher Sicht wird jedoch befürwortet, insbesondere in IT-Spezialberufen Ausbildungen anzubieten. Auch hierzu sind in enger Zusammenarbeit mit der Fachverwaltung Ausbildungskonzepte zu erarbeiten, welche ggf. in separate Beschlussvorlagen einfließen werden.
Hinsichtlich der Praktikumsstellen für Sozialarbeiter*innen im Anerkennungsjahr ist festzuhalten, dass die Nachfrage nach solchen Stellen eher rückläufig ist, da immer mehr Hochschulen auf entsprechende Praktika verzichten. Bezüglich etwaiger Trainee-Programme bzw. des Wandels hin zum Dualen Studium ist auch hier die Erarbeitung entsprechender Konzepte unter weitreichender Beteiligung der betroffenen Fachverwaltungen erforderlich; die Thematik soll dann ebenfalls in einer separaten Vorlage beraten werden.
Im Rahmen der Abstimmungen mit den Fachverwaltungen hat der Fachbereich 3-1-30/Kindertagesbetreuung, Frühkindliche Bildung vor dem Hintergrund der im Einstellungsjahr 2021 hohen Anzahl nicht besetzbarer Stellen für Erzieher*innen im Anerkennungsjahr darauf hingewirkt, dass wegen höherer Nachfrage am Ausbildungsmarkt nunmehr verstärkt Erzieher*innen auf dem Wege der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) ausgebildet werden sollten; entsprechend haben sich hier im Vergleich zum Vorjahr die Verhältnisse der Einstellungszahlen verschoben.
C. Einstellungen 2022
Vor diesem Hintergrund beruht der Vorschlag zu den Einstellungszahlen für das Ausbildungsjahr 2022 im Wesentlichen auf dem Niveau der Zahlen für das Jahr 2021. Insbesondere in den Spezialberufen sind darüber hinaus die Bedarfe in enger Abstimmung mit den jeweiligen Fachverwaltungen sowie nach organisatorischer Prüfung definiert worden.
Dementsprechend schlägt die Verwaltung folgende Ausbildungsberufe/-zahlen vor:

Mit diesem Ausbildungsangebot 2022 werden ohne Berücksichtigung der zu einem späteren Zeitpunkt einer separaten Beschlussfassung zuzuführenden Qualifizierungslehrgänge zum*zur Verwaltungsfachwirt*in die zukünftigen Personalbedarfe im nichttechnischen Verwaltungsdienst zu rd. 53,92% (55 von 102) über Ausbildung gedeckt.
II. Finanzieller Aufwand Ausbildung 2022 - 2025:
Für die unter I C. vorgeschlagenen Einstellungen für das Ausbildungsjahr 2022 sowie aus den Einstellungen aus Vorjahren ergeben sich folgende Gehaltsaufwendungen (Arbeitgeberbrutto inkl. etwaiger Sonderzahlungen):

Hierin sind die Personal- und Sachkosten des Fachbereichs 4-1-40 / Aus-und Fortbildung, Kosten für überbetriebliche Lehrgänge und dienstbegleitende Unterrichte sowie Beihilfen und sonstige Personalaufwendungen für Nachwuchskräfte nicht enthalten.
III. Übernahme von Nachwuchskräften in der Erstausbildung, Qualifizierung und Erzieher*innen
Wie unter Ziff. I A beschrieben, wird bei der Personalbedarfsberechnung die Übernahme der Nachwuchskräfte zu 100 % eingerechnet. Deshalb soll die derzeitige sehr gute Übernahmeregelung für alle Ausbildungsberufe mit folgender Aussage beibehalten werden: „Alle Nachwuchskräfte werden bei insgesamt guten Leistungen, Eignung und Befähigung sowohl während der gesamten Ausbildungszeit als auch in der Abschlussprüfung unbefristet auf Grundlage des TVöD übernommen bzw. in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen“.
Dieses Angebot geht davon aus, dass die Prüfungsergebnisse wie in den letzten Jahren im Notenbereich „sehr gut“ bis „befriedigend“ liegen. Soweit der Bereich 4-1/Personal und Organisation im individuellen Einzelfall allerdings zu einem anderen Betrachtungsergebnis kommt, ist bei erfolgreichem Prüfungsabschluss zunächst eine einjährig befristete Weiterbeschäftigung auf Basis des TVAöD mit angestrebter Übernahme bei entsprechender Bewährung vorgesehen.
Kurzfassung
Zur Gewährleistung der dauerhaften Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der Verwaltung sollen im Jahr 2022 zunächst 55 Nachwuchskräfte in den klassischen Verwaltungsberufen und 11 Nachwuchskräfte in Spezialberufen eingestellt sowie 17 spezifizierte Praktikumsstellen angeboten werden.
Gleichzeitig erfolgt die Einstellung der Nachwuchskräfte bei haushaltspolitisch gebotener Sorgfalt auf Basis der aktuell vorgenommenen Personalbedarfsermittlung für das Jahr 2025, der bestehenden Vakanzen sowie unter Berücksichtigung der personellen und räumlichen Kapazitätsgrenzen.
