Beschlussvorlage - B/17/0754-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt stimmt der Aufweitung des Querschnitts der Kewerstraße und den Folgemaßnahmen im Bereich der Eisenbahnbrücke zu.

2. Der Rat der Stadt stimmt dem Abschluss der als Anlage 3 beigefügten Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG zu.

 

Auszahlungsbudget wurde im Haushalt wie folgt berücksichtigt:

Finanzstelle 560012010105800 – Kewerstaße (EÜ)

Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen

Gesamtauszahlungsbudget: 1 Mio. EUR (Haushaltsjahr 2022 = 500.000 EUR, Haushaltsjahr 2023 = 500.000 EUR)

Finanzposition 785240 –Ingenieurleistungen

Gesamtauszahlungsbudget = 100.000 EUR (Haushaltsjahr 2021 = 25.000 EUR, Haushaltsjahr 2022 = 15.000 EUR, Haushaltsjahr 2023 = 0 EUR, Haushalsjahr 2024 = 20.000 EUR, Haushaltsjahr 2025 = 40.000 EUR)

 

Die zur Umsetzung der Maßnahme benötigten Auszahlungen/Aufwendungen und zu erwartenden Einzahlungen/Erträge werden nach vorliegender konkreter Kostenschätzung zur Haushaltsanmeldung 2022ff berücksichtigt.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

M/16/0802-01 (6. Sitzung des Planungsausschusses)

B/16/5448-01 (40. Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen)

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Eisenbahnüberführung (EÜ) Kewerstraße dient der Bahnverbindung Duisburg-Oberhausen zur Überquerung der Kewerstraße. Im Rahmen des bundesweiten Brückensanierungsprogramms der DB Netz AG muss u.a. auch die EÜ Kewerstraße im Jahre 2022 durch einen Neubau ersetzt werden.

 

Die Kewerstraße weist in diesem Bereich je einen Fahrstreifen pro Richtung auf, aufgrund des direkten Anschlusses an die Kurvenlage zur Bebelstraße/Behrensstraße beträgt die aufgeweitete Fahrbahnbreite hier bei 8,20 m.

 

Beidseitig sind Gehwege mit einer Breite von 1,50 m angeordnet, sodass insgesamt eine lichte Durchfahrtbreite von 11,20 m vorhanden ist.

 

Der Stadt Oberhausen wurde Gelegenheit gegeben, ihre Belange zu äußern. Die Stadt plädiert auf eine Aufweitung der lichten Weite auf 13,20 m. Die Verbreiterung des Querschnitts der Kewerstraße beinhaltet eine überbreite (Bestands-) Fahrbahn sowie richtlinienkonforme Gehwege (s. Anlage 1).

 

Planungsziele der Stadt Oberhausen:

Die Kewerstraße ist eine Kreisstraße (K5). Kreisstraßen dienen dem überörtlichen Verkehr (§ 3 StrWG NRW). Die Kewerstraße befindet sich in der so genannten Ortsdurchfahrt, die Straßenbaulast liegt bei der Stadt Oberhausen.

 

Die vorhandenen Nebenanlagen sind mit nur 1,50 m Breite unzureichend.

 

Die direkt im Anschluss an die Maßnahme liegende Bebelstraße zwischen Alsterfeld und Roonstraße ist Bestandteil der unter der laufenden Nr. 22 geführten Maßnahme aus dem Lärmaktionsplans 2017 (siehe B/16/2282-01).

 

Darüber hinaus ist die Kewerstraße/Bebelstraße nicht im LKW-Routenplan der Stadt Oberhausen enthalten, sodass auf eine Vergrößerung der Durchfahrthöhe verzichtet wurde.

 

Schwerverkehr:

In der aktuellen Situation kann der LKW-Verkehr die EÜ Kewerstraße nur eingeschränkt passieren, da eine Höhenbeschränkung von 3,80 m für die Brücke gilt. Linienbusse können die EÜ Kewerstraße ungehindert passieren, allerdings ist die enge Kurvenfolge in diesem Bereich zu beanstanden.

Durch den Neubau der Brücke wird es zu keiner nennenswerten Änderung der Durchfahrthöhe kommen.

 

Die Umgestaltung des Knotenpunktes Behrensstraße / Bebelstraße wird zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit führen.

 

PKW-Verkehr:

Der PKW-Verkehr wird weder durch die Durchfahrthöhe noch durch den Straßenverlauf eingeschränkt.

 

Fuß- und Radverkehr

Innerhalb des EÜ Kewerstraße gibt es auf beiden Seiten einen nur 1,50 m breiten Gehweg. Radverkehrsanlagen fehlen, Radfahrende werden im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt.

 

Die EÜ Kewerstraße ist Teil des Schulwegplans Ruhrschule und wird darin als Gefahrenstelle aufgeführt. Der richtlinienkonforme Ausbau der Nebenanlagen und die Errichtung einer Querungsstelle werden zur Entschärfung dieser Gefahrenstelle beitragen und stellen auch eine grundlegende Verbesserung der Nahmobilität dar.

 

Verkehrssicherheit

Der Knotenpunkt Behrensstraße / Bebelstraße ist derzeit für den Schwer- / Linienbusverkehr eine Gefahrenstelle. Aufgrund der ungünstigen Kurvenanordnung können entgegenkommende Lkw / Busse nicht zeitgleich in den Knotenpunkt einfahren, da der von Süden kommende Bus schleppkurvenbedingt in den Gegenverkehr einfahren muss, um den rechts liegenden Gehweg nicht zu überfahren.

 

Kleinräumige verkehrliche Betrachtung:

Auswirkung auf den Knotenpunkt Kewerstraße / Ohrenfeld:

Der Knotenpunkt Kewerstraße / Ohrenfeld stellt das östliche Bauende dar. Beim Ausbau des Knotenpunktes wird die neue barrierefreie Ausbausituation an der Bushaltestelle aus dem Jahr 2020 und die damit verbundene neue Bordsteinführung berücksichtigt.

 

Östliche Zufahrt der EÜ:

Auf der östlichen Brückenseite wird der Straßenquerschnitt ebenfalls neu aufgeteilt und die unter der Brücke vorgesehene Querschnittsaufteilung so weit wie möglich fortgeführt. Dazu wird der auf der nördlichen Straßenseite vorhandene Gehweg auf mindestens 2,50 m verbreitert und die Bushaltestelle optimiert sowie barrierefrei ausgebaut. Teile der von den Privateigentümern überbauten städtischen Flächen werden dazu zurückgebaut und der öffentlichen Verkehrsfläche zugeführt. Die höher liegenden Privatgrundstücke werden – wie im Bestand – durch Winkelstützelemente abgefangen und die Treppenanlagen ggf. neu hergestellt.

 

Der Anschluss der südlichen Straßenseite an das Brückenbauwerk orientiert sich an die Baugrenze der DB Netz AG und führt den breiteren Gehweg bis zum Kurvenbereich bei Haus Nr. 15 fort. Dazu wird der vorhandene Grünstreifen, der kaum bepflanzt ist, jedoch eher vom ruhenden Verkehr genutzt wird, zu einem Parkstreifen umgebaut. Die im Lageplan noch dargestellten Bäume in diesem Bereich wurden bereits gefällt. Hinter dem Parkstreifen wird der Gehweg vor den Privatgrundstücken neu angelegt. Da auch hier der öffentliche Grund überbaut wurde, werden die Privatflächen bis zur Flurstücksgrenze zurückgebaut. Etwaige Einfriedungen werden im Zuge der Ausbauarbeiten wiederhergestellt.

 

Die aktuelle vorhandene Engstelle im Eckbereich von Haus Nr. 15 wird zwar auch weiterhin bestehen bleiben, jedoch wird der Gehweg in diesem Bereich durch Verschwenken des Bordsteins zur Fahrbahnmitte hin in den Fokus gerückt und Fahrzeuge abgelenkt. Soweit möglich, wird dort eine neue Grünfläche angelegt und bepflanzt.

 

Auswirkung auf den Knotenpunkt Bebel- / Behrensstraße:

Auf der westlichen Seite soll die Chance genutzt werden, den als Gefahrenpunkt ausgemachten Knotenpunkt Bebel- / Behrensstraße neu auszubauen, um das Gefahrenpotenzial abzubauen und zudem den Verkehrsteilnehmer*innen eine an die Bedarfe angepasste Wegeführung anzubieten. Daher wird die Kurvenführung den Schleppkurven insbesondere der Gelenkbusse angepasst und gleichmäßiger geführt. Gleichzeitig rückt die Fahrbahn vom Haus Behrensstraße 2 weiter ab, so dass die Bewohner*innen zukünftig das Gebäude gefahrlos verlassen können. Außerdem wird die Fahrbahn im Kurvenbereich deutlich verbreitert, um zukünftig den Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Die heute erforderliche frühzeitige Kommunikation zwischen Bussen und Lkws zum Beginn und Ende der Kurve (aktuell kann nur ein Fahrzeug ungehindert die Fahrbahn nutzen ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden) wird damit der Vergangenheit angehören.

 

Auf beiden Straßenseite werden 2,0 – 2,5 m breite Gehwege angelegt, um den Fußgänger*innen eine ausreichend breite und den Richtlinien entsprechende Fläche anzubieten. Dabei werden die auf der Bebel- und Kewerstraße laufenden Schulkinder über eine neue Querungsstelle sowie über eine neue Dreiecksinsel sicher auf die andere Straßenseite geführt und der querende Fußgängerverkehr damit deutlich ins Sichtfeld des MV gebracht. Der östliche Gehweg wird zusätzlich attraktiv und von der Fahrbahn abgerückt über die vorhandene Grünfläche geführt, die im Zuge des Straßenausbaus neu angelegt und bepflanzt wird.

 

Um das geplante Straßenkonzept umsetzen zu können, ist die Fällung der dortigen Buche zwingend erforderlich. Der Verlust soll durch eine mindestens doppelte Anzahl von Ersatzpflanzungen vor Ort kompensiert werden (Anlage 2).

 

Nördliche Fortführung der Kewerstraße (Bebelstraße):

Der in diesem Bereich der Bebelstraße vorhandene Gehweg ist insbesondere als Bestandteil des Schulwegplans zur Ruhrschule viel zu schmal ausgebildet.

 

Obwohl nur ein Gehweg auf der westlichen Seite existiert, gibt es im Vorfeld keine gesicherte Querungsmöglichkeit. Durch den Ausbau des Streckenabschnitts von der Behrensstraße bis zur Fischerstraße soll auf der dem Bahndamm abgewandten Seite ein 2,50 m breiter Gehweg eingerichtet werden. Dazu ist Grunderwerb in geringem Umfang erforderlich, außerdem ist die abfallende Böschung mit Hilfe einer neuen Spundwand abzufangen.

 

Durchführung:

Das Brückenbauwerk der DB ist stark erneuerungsbedürftig. Die DB plant den Ersatzneubau bereits ab Juli 2022. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Mai 2023 geplant.

 

Der Straßenausbau zwischen Ohrenfeld und Fischerstraße soll im Anschluss an die Brückenbaumaßnahme unabhängig von der DB erfolgen.

 

Kosten:

Die aktuell grob geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf brutto 11,643 Mio. EUR (Planungs- und Baukosten für Brücken und Straßenbau). Eine konkrete Kostenschätzung kann erst auf Grundlage der Planung und einer noch zu vereinbarenden Kreuzungsvereinbarung durchgeführt werden.

 

Da beide Beteiligten an dem Brückenbauwerk ein Verlangen zur Änderung geäußert haben, werden die kreuzungsbedingten Kosten auf Grundlage eines noch genau zu ermittelnden Verteilungsschlüssels aufgeteilt. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Bahn 55 % und die Stadt 45 % der kreuzungsbedingten Kosten übernehmen muss.

 

Nach jetzigem Stand summieren sich die Herstellungskosten für das Brückenbauwerk auf 10.144.750 EUR, von denen die DB Netz AG voraussichtlich 5.579.613 EUR (55 %) trägt. Der städtische Anteil beträgt demnach voraussichtlich 4.565.137 EUR.

 

Zusätzlich hat die Stadt die nicht-kreuzungsbedingten Kosten, in diesem Fall also die Herstellungskosten für den Straßenausbau zwischen Ohrenfeld und Fischerstraße zu übernehmen.

 

Der vollständige Umfang der erforderlichen Straßenbauarbeiten wird erst im weiteren Verlauf des Planungsprozesses genau festgelegt und ausgearbeitet. Für den beschriebenen Umfang belaufen sich die Straßenbaukosten nach aktueller Kostenschätzung auf ca. 1,362 Mio. EUR brutto.

 

Um die Förderfähigkeit der Maßnahme zu gewährleisten, soll in Rücksprache mit dem Zuwendungsgeber die Verbesserung des Verkehrsflusses und die Qualitätsverbesserung eines abgeschlossenen Straßenabschnitts herausgestellt werden. Daher wurde zum Stichtag 31.05.2021 ein Förderantrag für den Abschnitt Ohrenfeld bis Fischerstraße gestellt, der neben der Erweiterung des Brückenbauwerks auch den Ausbau der Kewer-/ Behrens- und Bebelstraße beinhaltet.

 

Zusammen mit den Herstellungskosten für den Straßenbau (inkl. Planungskostenpauschale) ergeben sich zuwendungsfähige Kosten in Höhe von insgesamt 5.955.083 EUR.

 

Im Falle eines positiven Zuwendungsbescheids werden Landeszuweisungen in Höhe von 4.466.300 EUR erwartet, sodass für die Stadt ein Eigenanteil (inkl. HOAI-Kosten) von 1.597.407 EUR (davon investiv 359.011 EUR/konsumtiv 1.238.406 EUR) verbleibt.

 

Die durch den gefertigten Förderantrag vorliegenden Gesamtkosten bzw. zu erwartenden Zuwendungen werden mit der Haushaltsanmeldung 2022 ff (unter Beachtung der Kreditvorgabe der Bezirksregierung) bei der Finanzstelle 560012010105800 – Kewerstraße (EÜ) – bzw. Auftrag 560112010104 – Kreisstraße, Kostenart 522103 – Aufwendungen Brücke Kewerstraße angemeldet.

 

Aufwendungen wurden bisher im Haushalt 2021 nicht berücksichtigt und werden voraussichtlich auch nicht anfallen.

 

Über die Durchführung der Maßnahme wird zwischen den Beteiligten zunächst eine Planungsvereinbarung geschlossen (siehe Anlage 3). Diese regelt die Kostenteilung der erforderlichen Planungsleistungen und den Umfang der kreuzungsbedingten Maßnahmen.

 

Im weiteren Planungsfortschritt erfolgt der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung nach § 5 EKrG. In dieser werden Art und Umfang sowie die Kostenteilung der Durchführung der Brückenbaumaßnahme vereinbart.

 

Der oben beschriebene Straßenausbau erfolgt ohne Beteiligung der DB Netz AG.

 

 

Kurzfassung

 

Die Kewerstraße ist eine Kreisstraße (K 5) und dient damit dem überörtlichen Verkehr. Sie befindet sich in der so genannten Ortsdurchfahrt, die Straßenbaulast liegt bei der Stadt Oberhausen. Im Rahmen des bundesweiten Brückensanierungsprogramms der DB Netz AG muss u.a. auch die EÜ Kewerstraße zeitnah durch einen Neubau ersetzt werden.

 

Die Kewerstraße im Bereich der Eisenbahnüberführung ist Bestandteil des Schulwegplans „Ruhrschule“ und dort aufgrund seiner unzureichenden Nebenanlagen als Gefahrenstelle gekennzeichnet.

 

Zur Verbesserung dieser Situation sollen die Gehwege unter dem Brückenbauwerk auf 2,50 m verbreitert werden. Die Stadt hat auf Grundlage der Vorlage (M/16/0802-01) das Verlangen geäußert, den Querschnitt unter dem Bauwerk zu verbreitern um richtlinienkonforme Nebenanlagen einrichten zu können.

 

Die jeweils anschließenden Straßenabschnitte sollen hieran angepasst und ebenfalls verkehrlich optimiert werden.

 

Aufgrund des parallel zur Bebelstraße verlaufenden Bahndammes können in diesem Bereich keine beidseitigen Gehwege eingerichtet werden. Stattdessen soll im Knotenpunktbereich Behrensstraße / Bebelstraße eine Querungsstelle gebaut werden, die einen sicheren Wechsel auf die westliche Straßenseite ermöglicht. Auf dieser Seite ist eine Querschnittsverbreiterung für die Anlage eines Gehweges mit 2,50 m Breite grundsätzlich möglich.

 

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Anlagen

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