Beschlussvorlage - B/17/0708-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung eines außerplanmäßigen Verpflichtungsbudgets für die Baumaßnahme „Ausbau Johann-Tombers-Straße“ in Höhe von 350.000 EUR bei der Finanzstelle 560012010101100 – Johann-Tombers-Straße, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahme.

 

Deckungsvorschlag:

Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei der Finanzstelle 560212010108000 - L215n, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahme in Höhe von 350.000 EUR.

 

Für das Haushaltsjahr 2022 wird entsprechendes Budget mit der Haushaltsanmeldung 2022 ff angemeldet.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der Maßnahme „Ausbau der Johann-

 Tombers-Straße“ in den Jahren 2021/2022 in Höhe von ca. 900.000 EUR.

 

Haushaltsmittel stehen unter Finanzstelle 560012010101100, Finanzposition 785200 AiB Tiefbau in Höhe von 550.000 EUR im Jahr 2021 zur Verfügung.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Straßenbauprogramm 2021/2022 ist der Ausbau der Johann-Tombers-Straße als investive Maßnahme vorgesehen.

 

Die Johann-Tombers-Straße ist Bestandteil des Bebauungsplans 279 A – Dinslakener Straße / Burgstraße der Stadt Oberhausen. Dieser sieht vor, die Straße als verkehrsberuhigten Bereich auszubauen. Nachdem der Hochbau im Wohngebiet weitgehend abgeschlossen ist, soll nun der Ausbau der Straße erfolgen.

 

Zusammen mit der Mischverkehrsfläche wird die Geh- und Radwegverbindung von der Johann-Tombers-Straße zur Straße „Am Stadtgraben“ mit Sickerpflaster hergestellt.

 

Die im Bebauungsplan festgesetzte westliche Gehwegverbindung der Johann Tombers-Straße, die an der Grenze zum Duisburger Stadtgebiet endet, wird in Ermangelung eines Anschlusses auf Duisburger Seite nicht mit ausgebaut.

 

Der Garagenhof westlich der Johann-Tombers-Straße, der gleichzeitig Teil des Wirtschaftswegs zu einem städtischen Regenrückhaltebecken ist, soll ebenfalls mit Betonsteinpflaster befestigt werden.

 

Die Johann-Tombers-Straße führt von der Burgstraße in nördliche Richtung und von der Straße Am Stadtgraben in westliche Richtung in das Wohngebiet und erschließt die dort angrenzenden Grundstücke.

 

Die Stichstraßen laufen auf einen zentralen Platzbereich zu, dem sogenannten Dorfanger, durch den ringförmigen Verlauf sind dort auch Wendefahrten möglich.

 

Der gesamte Straßenausbau bemisst sich auf ca. 400 m.

 

Der verkehrsberuhigte Bereich wird in roter Pflasterbauweise hergestellt. Die Stellplätze werden durch anthrazitfarbene Pflasterflächen gekennzeichnet. Die Gehwegüberfahrt von der Straße „Am Stadtgraben“ bleibt unverändert, die Zufahrt von der Burgstraße wird im Zuge der Bauausführung angepasst mit dem Ziel, die vorhandenen Bäume an der Zufahrt Burgstraße zu erhalten.

 

Der zentrale Dorfanger wird naturnah gestaltet, die Planungen dazu sind noch nicht abgeschlossen.

 

Die Grundstücke verfügen alle über eigene Privatstellplätze, bzw. Garagen. Für die Besucherverkehre sind öffentliche Stellplätze im Straßenraum geplant.

 

Im östlichen Arm der Johann-Tombers-Straße sind 10 öffentliche Stellplätze geplant und im südlichen Arm 15 Stellplätze.

 

Zudem sind 4 Längsstellplätze nördlich der Grünfläche geplant. Die in die Verkehrsfläche hineinragende Weide soll ebenfalls erhalten werden.

 

Die Anordnung der Stellplätze soll neben der Unterbringung der ruhenden Verkehre auch zur Verkehrsberuhigung beitragen. Aus diesem Grund wurde sich für die versetzte Anordnung von Parkblöcken entschieden.

 

Die Verkehrsraumbreite beträgt 10 m und lässt im Bereich der Parkblöcke 1,20 m zu den bebauten angrenzenden Grundstücken frei. Hinter den Doppelparkblöcken mit 5 m Breite verbleiben 3,80 m für den übrigen (u. a. den motorisierten) Verkehr.

 

Den Anwohnern und Eigentümern wurde die Baumaßnahme durch Anschreiben im Dezember 2020 vorgestellt. Danach gingen zahlreiche Anregungen und Vorschläge mit unterschiedlichen Ideen ein. Diese wurden durch die Verwaltung geprüft und soweit möglich in der Planung berücksichtigt.

Dazu gehören:

 

-          die Erhaltung des Dorfangers in der im Bebauungsplan festgesetzten Größe mit zahlreichen Gestaltungsvorschlägen

-          die Schaffung zusätzlicher öffentlicher Stellplätze

-          der Ausbau der Gehwegeverbindung zur Straße „Am Stadtgraben“

-          die Begrünung des Straßenraums durch Baumpflanzungen

 

als Hinweise aufgenommen und in die Planung übertragen.

 

Die Baukosten betragen ca. 900.000 Euro (brutto). Auszahlungsbudget in Höhe von 550.000 EUR steht bei der Finanzstelle 560012010101100 im Haushalt 2021 zur Verfügung.

 

Die restlichen 350.000 EUR werden als Verpflichtungsbudget zur Verfügung gestellt und im Jahr 2022 kassenwirksam. Eine entsprechende Mittelanmeldung wird zum Haushaltsjahr 2022 erfolgen.

 

Die Umsetzung der Baumaßnahme „L 215n“ ist durch die Kürzung der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000 EUR zugunsten der Baumaßnahme „Ausbau der Johann-Tombers-Straße“ nicht gefährdet.

 

Erschließungsbeiträge gem. BauGB werden nicht erhoben, da die Kosten für den Ausbau der Straße durch einen Vertrag mit dem ehemaligen Bauträger der Siedlung abgelöst wurden.

 

Der Beginn der Baumaßnahme ist für die zweite Jahreshälfte vorgesehen. Die Bauzeit beträgt ca. neun Monate.

 

 

 

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Anlagen

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