Beschlussvorlage - B/17/0707-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Vollzeitplanstelle "Schulpsychologische Beratungsstelle" innerhalb des Bereiches 3-3/Schule
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Cagla Özkan
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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17.06.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.06.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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28.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer Vollzeitplanstelle (EG 13 TVöD tg. A 13 LBesG vorbeh. BWK) im Bereich 3-3/Schule.
- Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2021 die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 23.250 EUR bzw. 27.800 EUR im Deckungsring Personal (D00000001).
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Die Schulpsychologie ist der psychologische Fachdienst aller Schulen und Schulformen und unterstützt alle am Schulleben Beteiligten bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags. Hierzu gehören Schulen, Schulaufsicht und schulische Gremien, Lehrer*innen sowie in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte. Ferner bietet die Schulpsychologie Schüler*innen sowie deren Eltern Beratung und Diagnostik bei Schulproblemen und dazugehörigen Erziehungsfragen.
An der schulpsychologischen Versorgung beteiligen sich die Kommune und das Land Nordrhein-Westfalen nach dem paritätischen Prinzip. Die Zusammenarbeit wird über eine Kooperationsvereinbarung und das regelmäßige sogenannte Regionale Einsatzmanagement geregelt.
Aktuell verfügt die Schulpsychologische Beratungsstelle Oberhausen (SPB) über fünf Vollzeitplanstellen. Hiervon ist eine Stelle im kommunalen Anstellungsverhältnis sowie vier Stellen in Trägerschaft des Landes. Ergänzend sei erwähnt, dass die Leitung der Schulpsychologischen Beratungsstelle seit November 2019 wieder durch eine der Landesstellen ausgefüllt wird und die dementsprechende kommunale Leitungsstelle (ehemals EG 14) in eine Mitarbeiterstelle (EG 13) umgewandelt wurde.
Um der bereits bestehenden und zunehmend größer werdenden Beratungs- und Weiterbildungsnachfrage gerecht zu werden, hat die SPB in den vergangenen zwei bis drei Jahren eine Vielzahl an personellen sowie strukturell-inhaltlichen Veränderungen durchlaufen. Hierdurch haben sich die Angebote zur Einzelfall- und Systemberatung in Breite, Tiefe und Qualität deutlich vergrößert bzw. verbessert.
So erhöhten sich die Anmeldezahlen zur Einzelfallberatung um nahezu 30 Prozent von 110 im Jahr 2018 auf 141 im Jahr 2020. Die Beratungsquote (mindestens ein Gesprächstermin nach Anmeldung) stieg im selben Zeitraum von 65 Prozent auf ungefähr 90 Prozent an. Dementsprechend vergrößerte sich die Gesamtzahl an Beratungskontakten von 170 auf über 400. Darüber hinaus wurde eine Vielzahl an Weiterbildungsangeboten erstellt, welche erstmalig über einen gesammelten Fortbildungskatalog abrufbar sind. Hierzu gehören unter anderem ein neu entstandenes Gruppenangebot ausschließlich für Eltern (Umgang mit Aufmerksamkeitsschwierigkeiten – ADHS), die modular aufgebaute Krisenteamausbildung, Fortbildungen zu Themen wie beispielsweise Elterngespräche führen oder Teilleistungsstörungen sowie Angebote für das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Oberhausen (ZfsL).
Bereits zu Beginn des vergangenen Jahres zeigte sich jedoch, dass eine flächendeckende Versorgung der Oberhausener Schullandschaft mit diesen und weiteren, elementar wichtigen und seitens der Schulen sowie Elternschaft gewünschten Beratungsangeboten (z. B. Supervisionsangebote, Beratungslehrerausbildung oder weitere Elterngruppen) sowie eine Reduzierung der Wartezeit auf unter 6 Wochen mit den bestehenden personellen Ressourcen nicht gewährleistet werden kann. Ein Umstand, welcher durch die Corona-Pandemie zusätzlich verstärkt wird.
Die langhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen stellen Schüler*innen, Lehrkräfte sowie Eltern vor große Herausforderungen, welche zumeist mit weitreichenden und tiefgehenden Belastungen verbunden sind, deren Auswirkungen sich bereits manifestieren und in Zukunft aller Wahrscheinlichkeit nach noch deutlicher zu Tage treten werden. So konnte beispielsweise die COPSY-Studie (Corona und Psyche 2020, Ravens-Sieberer et al.), welche im Rahmen der ersten Welle im Mai und Juni des vergangenen Jahres durchgeführt und bei der mehr als 1.000 Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 17 Jahren sowie mehr als 1.500 Eltern online befragt wurden, aufzeigen, dass „die Herausforderungen der Pandemie und die damit im sozialen Leben einhergehenden Veränderungen die Lebensqualität und das psychische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen verringern und das Risiko für psychische Auffälligkeiten erhöhen“ (Ulrike Ravens-Sieberer, Leiterin der Studie und der Forschungsgruppe, im Juli 2020 gegenüber dem Ärzteblatt). Als häufigste in dem Zusammenhang auftretende psychische Störungen wurden die akute Belastungsreaktion, Anpassungsstörungen, Anzeichen einsetzender depressiver Symptome sowie posttraumatische Belastungsstörungen ermittelt. Die Resultate der COPSY-Studie bestätigen die Ergebnisse bisheriger Studien aus China, Indien, den USA, Spanien und Italien, in denen eine Zunahme von Angst, Stress, Gereiztheit, Anhänglichkeit und Unaufmerksamkeit sowie ein zunehmend problematischer Medienkonsum festgestellt wurde (z.B. Orgilés M., Morales A., Delvecchio et al. und Jiao WY., Wang LN., Liu J. et al.). Die zuvor geschilderten Entwicklungen betreffen insbesondere Kinder aus sozial und ökonomisch benachteiligten Familien, die ohnehin im besonderen Maße von Bildungs- und Chancenarmut bedroht sind.
Diese Ergebnisse decken sich auch mit den Beratungszahlen und –inhalten der SPB seit Beginn der Corona-Pandemie. So hat sich die Zahl der schulischen Krisenfälle (unmittelbares Eingreifen aufgrund starker Belastungen oder akuter Selbst- bzw. Fremdgefährdung) im Vergleich zwischen 2019 und 2020 mehr als verdoppelt. Des Weiteren war eine deutliche Zunahme von sozial-emotionalen Problemen als Anmeldegrund bei Schüler*innen zu verzeichnen.
Auch für Lehrkräfte lassen sich ähnliche negative Entwicklungen beobachten. So ergab eine Online-Befragung von 2.300 Lehrkräften verschiedener Schulformen in Nordrhein-Westfalen durch das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) in Kiel eine massive Zunahme an wahrgenommener Belastung und dazugehöriger psychosomatischer Symptome. Am stärksten betroffen waren weibliche Lehrkräfte sowie Schulleitungen. Bei 28 Prozent der Befragten zeigten sich gar Burnout-Symptome (z. B. starke emotionale Erschöpfung, Schlafstörungen und ein Gefühl von Antriebslosigkeit). Vor der Corona-Pandemie seien derartige Symptome bei ca. 5 Prozent der entsprechenden Personengruppe zu beobachten gewesen.
Die beschriebenen Erkenntnisse spiegeln sich ebenfalls in den Beratungsgesprächen mit Lehrkräften vor Ort wieder. Häufig werden Überarbeitung, Stress und Konflikte mit Eltern und Kollegen (insbesondere aufgrund oder anhand der Themen Schule aus Distanz oder der Umsetzung von Hygienebestimmungen wie z.B. das Tragen von Masken) als große Belastungen skizziert. Viele Lehrer*innen äußern, am „Ende ihrer Kräfte“ zu sein.
Aus den empirischen Befunden und den eigenen Beratungserfahrungen ergeben sich in der Summe vielfältige neue Beratungsanliegen und –bedarfe sowie eine erhöhte Nachfrage nach bereits bestehenden Angeboten seitens der Schulpsychologische Beratungsstelle, welche lediglich mit einer personellen Mehrausstattung ermöglicht werden können. Zu den wesentlichen Angeboten gehören:
- Supervisorische Gruppen- und Einzelangebote für Lehrkräfte (Umgang mit persönlichen Belastungen, Bearbeitung von Teamkonflikten etc.)
- Coachingangebote für Schulleitungen (Umgang mit persönlichen sowie Belastungen und Konflikten innerhalb des Kollegiums, Kommunikation mit Eltern etc.)
- Einzelfallberatungen (Schul- und Trennungsängste, Belastungsstörungen, Leistungsdefizite und der dazugehörigen Diagnostik sowie Konflikte innerhalb der Familie bezüglich schulischer Themen etc.)
- Fortbildungen (Umgang mit Traumata, Lehrer*innengesundheit, Elterngespräche führen, Umgang mit Mobbing, Medienabhängigkeit etc.)
- Beratung zu den Themen Schulabsentismus sowie der Gestaltung von Schul- und Klassen-übergängen
- Krisenteamausbildung sowie Schutzkonzeptentwicklung
Einzelne Themen werden derzeit bereits in digitalen Formaten angeboten oder befinden sich in Vorbereitung. Hierbei zeigte sich bereits eine hohe Nachfrage hinsichtlich der beschriebenen Inhalte. So erhielt beispielsweise eine Ausschreibung für eine digitale Fortbildung zum Thema Umgang mit Traumata innerhalb weniger Tage mehr als 60 Einzelanmeldungen sowie Nachfragen von Schulen hinsichtlich der Machbarkeit einer gesamtschulischen Weiterbildung.
Die Bezirksregierung hat die Einrichtung einer halben (ggf. einer ganzen) weiteren Landesstelle in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist die Einrichtung einer zusätzlichen Psychologen*innenstelle (EG 13) in der Schulpsychologen Beratungsstelle der Stadt Oberhausen. Ohne die Einrichtung einer neuen kommunalen Vollzeitstelle würde diese Stellenerhöhung seitens der Bezirksregierung nicht vorgenommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt). Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 7/2020):
1 Stelle EG 13 TVöD tg. A 13 LBesG:
Tarifbeschäftigte/r = 93.000 EUR (83.300 EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)
Beamter/in = 111.200 EUR (101.500 EUR Personalkosten + 9.700 EUR Sachkosten).
Eine Refinanzierung der Stelle ist nicht gegeben. Einnahmen, z.B. aus Gebühren, werden in diesem Aufgabengebiet nicht erhoben.
Kompensation:
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Kurzfassung
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Einrichtung einer Vollzeitplanstelle „Schulpsychologische Beratungsstelle“ (Entgeltgruppe 13 TVöD tg A 13 g.D. LBesG vorbeh. BWK) im Bereich 3-3/Rechnungsprüfung zum 01.10.2021. Die Stelle wird vorab intern und bei erfolgloser Ausschreibung extern ausgeschrieben.
