Beschlussvorlage - B/17/0661-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Einrichtung einer Teilzeitplanstelle (EG 11 TVöD tg A 12 LBesG, vorbehaltlich der BWK) im Bereich 0-2/Rechnungsprüfung.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2021 die Leistung von überplanmäßigen

Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 25.025 EUR bzw. 28.775 EUR im Deckungsring Personal (D00000001).

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X] Personalkosten gem. Ziffer 4

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die neu eingerichtete Teilzeitstelle der Antikorruptionsbeauftragten im Bereich 0-2/ Rechnungsprüfung wurde zum 01.07.2020 besetzt. Eine Stelle, die sich bei der Stadtverwaltung Oberhausen mit dem Thema der Korruptionsprävention beschäftigt, gab es zuvor nicht.

Bei der Festlegung der Stelleninhalte wurde sich an der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 sowie an Vergleichskommunen wie folgt orientiert:

-          Ansprechpartner/in für Beschäftigte und Dienststellenleitung, auch ohne Einhaltung des Dienstweges, sowie für Bürger/innen

-          Beratung der Dienststellenleitung (z. B. Vorschlägen zu internen Ermittlungen, Maßnahmen gegen Verschleierung, Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden, Erörterungen zur Öffentlichkeitsarbeit)

-          Aufklärung der Beschäftigten

-          Mitwirkung bei der Fortbildung (Entwicklung, Planung und ggf. Durchführung von Schulungen zur Korruptionsprävention)

-          Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen

-          Mitwirkung bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit über dienst- und strafrechtliche Sanktionen unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.

-          Fertigung/Pflege von verwaltungsweiten Gefährdungsanalysen gemäß § 19 (2) Korruptionsbekämpfungsgesetz in Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachbereichen

-          Mitwirkung beim Aufbau und der Fortschreibung eines Konzeptes zur Korruptionsprävention

-          Aufbau und Fortschreibung eines entsprechenden Berichtswesens an den Verwaltungsvorstand, Ratsgremien sowie der Bezirksregierung

-          Pflege und Erweiterung der Informationen zur Korruptionsprävention im Intranet und Internet

Eine abschließende Festlegung der Stelleninhalte sowie eine exakte Berechnung des Stellenbedarfes mit belastbaren Daten war zum Zeitpunkt der Stelleneinrichtung aufgrund fehlender Erfahrungswerte nicht abschließend möglich.

 

Mittlerweile haben sich im Sachgebiet weitere Aufgaben bzw. Aufgaben mit gesteigertem Umfang herauskristallisiert:

-          Dringend gebotene Überarbeitung der aktuellen Geschäftsanweisung zur Korruptionsverhütung bei der Stadt Oberhausen vom 25.03.2003

-          Erstellung des sog. Gefährdungsatlas aufgrund der Fertigung/Pflege von verwaltungsweiten Gefährdungsanalysen gemäß § 19 (2) Korruptionsbekämpfungsgesetz in Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachbereichen

-          Konzeption und insbesondere Durchführung von Schulungen zur Korruptionsprävention

-          Erschließung weiterer Themenfelder/ Erstellung weiterer Geschäftsanweisungen im Gesamtkomplex Compliance (z. B. Sponsoring)

-          Regelmäßige Teilnahme den Sitzungen des VLRG AK Antikorruption

-          Abstimmungsbedarfe im Bereich der Compliance- Richtlinien der SBO Servicebetriebe Oberhausen

-          Umsetzung der „Whistleblower- Richtlinie“ (insbesondere Mitwirkung bei der Schaffung geeigneter Meldewege für anonyme Hinweisgeber/innen)

 

Zur Verstärkung der Präventionsarbeit ist die Einrichtung einer weiteren Teilzeitplanstelle (bzw. die Aufstockung der vorhandenen Teilzeitplanstelle) zwingend erforderlich. Unabhängig von den zuvor aufgeführten Aufgabeninhalten gewährleitstet die zusätzliche Stelle eine möglichst durchgängige Erreichbarkeit der Anlaufstelle AKB für die interne und externe Beratung bzw. die Entgegennahme von Hinweisen. Außerdem kann bei laufenden „Fällen“, das sonstige Sachgebiet, beispielweise das Schulungswesen, weiter aufrechtgehalten werden.

 

Die Aufgaben binden im Ausmaß deutlich zeitliche Ressourcen über eine Teilzeitplanstelle hinaus und entsprechen nach aktueller Einschätzung insgesamt einer Vollzeitplanstelle mit 39,0 bzw. 41,0 Std./Woche.

 

Die Besetzung der Stelle (50%) wird zunächst über eine interne Stellenausschreibung vorgenommen. Bei erfolgloser interner Ausschreibung soll die Stelle ebenfalls extern ausgeschrieben werden.

 

Der Stellenwert wird entsprechend der bereits bestehenden Planstelle nach EG 11 TVöD/ Besoldungsgruppe A12 LBesB NRW - vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung durch die Bewertungskommission - ausgewiesen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt). Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 7/2020):

 

0,5 Stelle EG 11 TVöD tg A 12 gD LBesG:

 

Tarifbeschäftigte/r = 50.050 EUR (40.350 EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)

Beamter/in = 57.550 EUR (47,850 EUR Personalkosten + 9.700 EUR Sachkosten).

 

Eine Refinanzierung der Stelle ist nicht gegeben. Einnahmen, z.B. aus Gebühren, werden in diesem Aufgabengebiet nicht erhoben.

 

Kompensation:

 

Im vorliegenden Fall kann keine konkrete Kompensation, weder finanziell noch stellentechnisch, benannt werden.

 

 

Kurzfassung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Einrichtung einer Teilzeitplanstelle (19,5 Wochenstunden) „Anti-Korruptionsbeauftragte/r“ (Entgeltgruppe 11 TVöD tg A 12 LBesG) im Bereich 0-2/Rechnungsprüfung zum 01.07.2021. Die Stelle wird vorab intern und bei erfolgloser Ausschreibung extern ausgeschrieben.

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