Beschlussvorlage - B/17/0764-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer befristeten Vollzeitplanstelle im Rahmen des Landesprogramms "Familiengrundschulzentren" im Bereich 3-3/Schule
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Birgit Kempkens
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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17.06.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.06.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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28.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Einrichtung einer befristeten Vollzeitplanstelle (EG 9a TVöD) im Bereich 3-3/Schule.
- Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2021 die Leistung von überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 16.995 EUR im Deckungsring Personal
(D00000001) sowie in Höhe von 64.400 EUR aus dem Auftrag 330003010100-Grundschulen und der Kostenart 523800-Erstattung.
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Im Jahr 2020 wurde erstmalig auf Grundlage des Förderprogrammes „Kinder stark“ ein Familienzentrum an der Concordiaschule im Sozialraum 73 Altstaden/Lirich implementiert.
Zukünftig gibt es 29 Grundschulen im Oberhausener Stadtgebiet. Das Oberhausener Grundschulsystem ist gegenwärtig im Wachstum begriffen, und dies in mehrfacher Hinsicht. Generell steigt die Anzahl der Grundschülerinnen und –schüler in Oberhausen, gerade in den Gebieten Alt-Oberhausens, deutlich auf ca. 2000 Personen je Jahrgangsstufe. Zudem zeigen sich erhöhte Anteile von Schülerinnen und Schülern in Armutslagen, mit Migrationshintergrund und sonderpädagogischen Förderbedarfen. Allein diese Wachstumsindikatoren lassen auf zunehmende Unterstützungsbedarfe, etwa im Bereich pädagogischer Freizeitaktivität und der Elternarbeit, in der Primarstufe schließen.
Familienzentren in Kindertageseinrichtungen (KTE) halten über die Kernaufgaben der Bildung, Erziehung und Betreuung hinaus ein sozialraumorientiertes Angebot der Familienbildung und –beratung bereit und sorgen für einen niederschwelligen Zugang der Familien zu unterschiedlichen Unterstützungsleistungen.
Der Gedanke der Familienzentren an Kindertageseinrichtungen soll in den Grundschulen übertragen werden (Fortführung der Präventionskette).
Ziel muss es sein, auch in der Grundschule Eltern als kompetente Bildungspartner ihrer Kinder zu stärken und in gemeinsamer Verantwortung von Eltern und Schule den Kindern eine chancengerechte Bildungsbeteiligung zu eröffnen.
Es geht darum, Eltern verstärkt zu Akteuren für die Bildungslaufbahn ihrer Kinder zu machen und die Vertrauensbasis gegenüber der Schule zu stärken. Nach der Kindertageseinrichtung soll die Präventionskette fortgesetzt werden, da die Grundschulen fast alle Kinder im Sozialraum erreichen.
Mit der Vorbereitung des Übergangs in die Sekundarstufe I spielen Grundschulen eine wichtige Rolle beim Abbau von Bildungsungerechtigkeit.
Grundschulen in ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag zu verfolgen, verstärkt einen ganzheitlichen Ansatz in ihrer pädagogischen Arbeit.
Auch durch die Angebote des „Offenen Ganztages (OGS)“ und der Schulsozialarbeit an den Grundschulen gibt es bereits eine Kooperation von Schule und Jugendhilfe, welche in Oberhausen durch die AG Jugendhilfe/Schule § 78 KJHG institutionalisiert ist.
Neben der organisatorischen Verankerung im Jugendhilfegesetz hat die Stadt Oberhausen sich im Jahr 2012 mit vielen Partnern aufgemacht, um die Zusammenarbeit mit Eltern in pädagogischen Einrichtungen zu verbessern. Engagierte Kindertageseinrichtungen und Schulen haben nach bewährten und neuen Wegen gesucht, um die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern in Bildungsfragen systematisch zu verbessern. Dienste und Einrichtungen, die mit Eltern arbeiten und Bildungseinrichtungen unterstützen, wurden in das Projekt einbezogen.
Durch die Einrichtungen von Grundschulfamilienzentren soll dieses Projekt wieder mit zusätzlichem Leben gefüllt werden.
Angebote im Rahmen des Familiengrundschulzentrums
• Zielgruppenorientierte Angebote
Die Elternschaft in Schule ist keine homogene Gruppe, sondern sie haben unterschiedliche Interessen, Bedürfnisse und verfügen über unterschiedliche Zeitstrukturen. Diese Grundvoraussetzungen sollen bei der Projektentwicklung berücksichtigt werden und schulscharfe Angebote entwickelt werden. Die Angebote sollen Genderaspekten und interkulturelle Aspekte sowie Möglichkeiten der Partizipation aufgreifen und berücksichtigen.
• Vom Kind aus gedacht
Bei der konzeptionellen Entwicklung an der Grundschule sollen stets die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler im Fokus stehen.
Es soll auf die Erfahrung der benachbarten Familienzentren in Kindertagesstättenbereich zurückgegriffen werden, da sie bereits über eine längere Erfahrung in der Arbeit in diesem Aufgabenfeld verfügen.
Jedoch müssen mit steigendem Alter auch das Autonomiebedürfnis der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden und erweiterte Angebote im Bereich „Partizipation“ berücksichtigt und aufgebaut werden.
Aber auch der Bildungsauftrag der Schule, der im Zusammenhang mit dieser Station in der Bildungsbiographie der Kinder eine zentrale Rolle einnimmt, muss berücksichtigt werden. Da die Grundschule auf den Übergang in die Sekundarstufe I vorbereitet und eine wichtige Rolle beim Abbau von Bildungsungleichheit spielt.
• Niederschwelliges Angebot
Die Angebote sollen so konzipiert werden, dass sie für alle Eltern offenstehen. Gerade gemeinsame Aktivitäten von Eltern und Kindern bieten Gesprächsansätze über Bildungs- und Erziehungsfragen. Das Angebot in der Schule soll mit den Angeboten im Offenen Ganztag, Schulsozialarbeit etc. vernetzt werden, so dass die verschiedenen Bausteine aufeinander abgestimmt sind und es für die Familien ein Angebot „aus einer Hand“ gibt.
• Vernetzung im Sozialraum
Abhängig von den Interessen und Bedürfnissen der Familien in der Grundschule, sowie der Schule - inkl. Offener Ganztag und Schulsozialarbeit - können in das Projekt externe Partner/innen mit eingebunden werden. So können niederschwellige vielfältige Angebote in der Schule vorgehalten werden. Durch die Kooperation mit Sozialraumpartnern/innen können die Grundschulen den Familien helfen, sich den Sozialraum zu erschließen und vorhandene Angebotsstrukturen besser zu nutzen.
• Offener Ganztag
Die Verknüpfung des Offenen Ganztages mit dem Angebot des Familienzentrums an Grundschulen spielt eine große Rolle und bietet einerseits vielfältige Chancen, da im Offenen Ganztag bereits eine Kontinuität in der Kommunikation mit den Familien besteht.
Ferner besteht das Risiko, dass Familien, die nicht den offenen Ganztag besuchen, keinen Zugang zu dem Angebot Familienzentren an Grundschulen finden. Durch das Angebot der Schulsozialarbeit an vielen Grundschulen soll sichergestellt werden, dass alle Familien der Grundschule gleichermaßen angesprochen werden. Eine Verknüpfung von Offener Ganztag, Familienzentrum an Grundschulen und Schulsozialarbeit ermöglicht ein umfassendes Angebot für alle Familien der am Projekt beteiligten Schulen.
• Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit hat in Oberhausen eine lange Tradition. Bereits 2006 wurden die ersten Stellen in Grund- und Förderschulen eingerichtet. In den letzten Jahren fand ein sukzessiver Ausbau der Schulsozialarbeit in Oberhausen statt. Zurzeit gibt es in Oberhausen 19 Stellen die aus kommunalen Mittel gefördert werden und 14,5 Stellen aus Landesförderung. Die Schulsozialarbeit soll auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes „Schulsozialarbeit“ den Kontakt zu allen Eltern an den Schulen aufbauen und pflegen. Daher ist Schulsozialarbeit ein wichtiger Baustein für die Implementierung von Grundschulfamilienzenten.
Erfahrung an der Concordiaschule und Ausweitung auf andere Schulstandorte
Die Implementierung eines Grundschulfamilienzentrums an der Concordiaschule im Rahmen des Projektes „Kinder stark“ ist von den Eltern, Schülerinnen und Schülern und dem gesamten pädagogischen Personal der Schule gut angenommen und als positive Institution wahrgenommen worden. Niederschwellige Angebote, wie das Elterncafé oder Sprachkurse, zeigten einen kurzen Weg der Kommunikation mit Eltern und Schülerinnen und Schülern.
Auf Grundlagen dieser gemachten Erfahrungen soll das Projekt auch auf andere Schulstandorte die den Förderrichtlinien entsprechen, ausgeweitet werden:
| Schule | Träger Offener Ganztag |
1 | Adolf-Feld-Schule | Die Kurbel |
2 | Concordiaschule* | AWO oder VBS |
3 | Wunderschule | Die Kurbel |
4 | Marienschule | AWO |
5 | Erich-Kästner-Schule | VBS |
6 | Alsfeldschule | Die Kurbel |
7 | Steinbrinkschule | Die Kurbel |
* Die Concordiaschule erhält zurzeit für ihr Familiengrundschulzentrum Fördermittel durch das Programm von „Kinderstark“. Sowohl die Schulleitung als auch der Träger des Familiengrundschulzentrums möchten aber die Fördermöglichkeit wechseln. Da über das neue Förderprogramm eine bessere Finanzierung der Angebote an der Concordiaschule gewährleistet wird. Gerade für diesen Schulstandort wäre eine bessere und gesicherte Finanzierung wünschenswert. Das Prozedere befindet sich gerade in der Prüfung.
Mit den Mitteln aus dem Projekt „Kinderstark“ würden andere Schulen im Sozialraum Alstaden-Lirch gefördert werden.
Auf Grundlage der Evaluation des Projektes „Kinder stark“ Grundschulfamilienzentren an der Concordiaschule wurde ein Lenkungskreis eingerichtet. Der Kreis setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Schulamtes, der Schulaufsicht, der Schulleitung, dem Bildungsbüro, dem Jugendamt, der Schulpsychologischen Beratungsstelle und der Jugendhilfeträger zusammen. Der Lenkungskreis sieht in dem Grundschulfamilienzentrum die Möglichkeit, eine aktive Erziehungs- und Bildungspartnerschaft an Schulen zu fördern und damit zu einer positiven Entwicklung der Schülerinnen und Schüler beizutragen.
Der Lenkungskreis hat folgende verbindliche Module/Rahmenbedingungen für ein Familienzentrum an Grundschulen festgelegt:
1. Elterncafés
Im Rahmen von niedrigschwelligen Elterncafés (1 bis 2 Mal wöchentlich) sollen die Eltern sich in der Schule treffen und austauschen können.
Hier können auch Beratungs-/Hilfsangebote und zu diesen weitervermittelt werden.
Als Beispiele sind Erziehungsberatungsstellen, Freizeitangebote, das Jugendamt etc. zu nennen. Auf Wunsch können sich AnsprechpartnerInnen der oben genannten Organisationen im Elterncafé vorstellen.
2. Partizipation
Im Sinne der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft und der interkulturellen Standards an Grundschulen sollen Eltern und Kinder über Mitwirkungsmöglichkeiten an Grundschulen und im offenen Ganztag informiert und zur Beteiligung angeregt werden. Hier sind Schulpflegschaften und Kinderparlamente (im offenen Ganztag) als Beispiel zu nennen.
Zu Beginn jeden Schuljahres soll es Veranstaltungen hierzu geben. Informationen in verschiedenen Fremdsprachen und leichter Sprache sowie auch entsprechende Audio-Dateien werden online (auf der Homepage des Bildungsbüros und der Schulen) ganzjährig zur Verfügung gestellt.
3. Bildungsangebot für Eltern
Mehrmals im Jahr sollen Bildungsangebote für Eltern angeboten werden. Diese sollen sich am Bedarf der im Stadtteil lebenden Eltern orientieren.
Hierbei kann es sich um Computer- oder Sprachkurse sowie auch Beratungsangebote (z.B. durch die schulpsychologische Beratungsstelle oder die Regionalteams Jugendhilfe) handeln.
4. Fortbildungsangebote für Lehrkräfte, pädagogisches oder Verwaltungspersonal
Fortbildungsangebote zum Thema „Gesprächsführung mit Eltern“ etc. sollen zum verbindlichen Angebot des Familienzentrums gehören. Das Fortbildungsangebot der Schulpsychologischen Beratungsstelle kann hierfür genutzt werden.
5. Eltern-und-Kind- Angebote
Zur Aufgabe eines Familienzentrums gehört es auch Angebote zur Familienstärkung zu machen. Hiermit sind Angebote und Anleitung für sinnvolle Beschäftigung miteinander gemeint. Dies kann in Form von Ausflügen stattfinden, um den Sozialraum besser kennen zu lernen, Spielenachmittage, Sportangebote und auch das Ausleihen von Gesellschaftsspielen kann ebenfalls angeboten werden.
6. Schnupperschule für KiTa-Kinder
Der Schuleintritt soll Kindern so einfach wie möglich gemacht werden. Hierfür soll im Familienzentrum an Grundschulen die Schnupperschule für Vorschulkinder angeboten werden.
Ein ausgearbeitetes Konzept für dieses Angebot liegt in der Concordiaschule vor und kann dort angefordert werden.
Beitritt zur Initiative „Familiengrundschulzentren“ der Wübben Stiftung
Ergänzend zu den ersten positiven Erfahrungen mit dem Familienzentrum an der Concordiaschule und der guten Zusammenarbeit in der Steuerungsgruppe, ist die Stadt Oberhausen am 03.03.2021 der Initiative Familiengrundschulzentren der Wübben und Auridis Stiftung beigetreten. Der kommunale Austausch und die Qualifizierungsangebote der Initiative soll die Weiterentwicklung der Familiengrundschulzentren in Oberhausen professionell voranbringen.
Planung bei einer Förderung durch die Ruhrkonferenz
Auch bei der Umsetzung des Projektes „Förderung von Familiengrundschulzentren als Projekt im Rahmen der Ruhr-Konferenz“ soll der Lenkungskreis Grundschulfamilienzentrum auch auf gesamtstädtischer Ebene die Steuerung übernehmen. Zusätzlich soll der Lenkungskreis in der AG § 78 KJHG Jugendhilfe und Schule vertreten sein, damit eine gesamtstädtische Abstimmung erfolgen und die Kommunikation zwischen Jugendhilfe und Schule gefördert werden kann.
Mit dem Rundschreiben vom 29.03.2021 informierte der Städtetag über die Förderrichtlinie Familiengrundschulzentren 2021. Danach gewährt das Land gem. Runderlass vom 23.03.2021 Zuwendungen für den Ausbau und den Betrieb von Familiengrundschulzentren im Haushaltsjahr 2021. Antragsberechtigt sind alle kreisfreien und kreisangehörigen Städte- und Gemeinden in ihrer Funktion als Schulträger. Antragsfrist ist der 30.06.2021.
Eine Zuwendung kann nur unter den folgenden Voraussetzungen erfolgen:
• Familiengrundschulzentren werden an mindestens zwei der örtlichen Grundschulen mit Offenem Ganztag eingerichtet, die dem Standorttyp der Stufen 4 oder 5 zugeordnet sind.
• Jedes Familiengrundschulzentrum verfügt über eine eigene Leitung, die gemeinsam mit der Schulleitung und der OGS-Leitung einen Entwicklungsprozess initiiert und organisiert. Diese Stelle soll durch eine Person besetzt werden, welche eine für die Leitung eines Familiengrundschulzentrums erforderliche Qualifikation besitzt.
- Die Ansiedlung der 7 Teilzeit Leitungsstellen erfolgt beim Träger der jeweiligen Grundschule, die Personalkosten werden dem Träger von der Stadt erstattet.
• Eine Koordinierungsstelle ist bei der Stadt Oberhausen einzurichten, die für alle örtlichen Familiengrundschulzentren Entwicklungsschritte und passgenaue Angebote sichtet, bündelt und an die Adressaten bringt.
• Die Förderung soll sich an den folgenden Eckpunkten zur Erziehung und Bildung orientieren:
-Familien im Mittelpunkt
-Bedarfs- und Wirkungsorientierung
-Niederschwelligkeit und Teilhabe
-Schulentwicklung
-Netzwerk im Sozialraum –Kooperation –Kommunale Koordinierung
• Eine Doppelförderung ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Projekte, die aus Mitteln des Förderaufrufs zum Projekt „kinderstark“ finanziert werden.
Zuwendungsfähige Ausgaben gem. der Richtlinie sind:
a) Personalausgaben Koordinierungsstelle. Förderfähig sind bei einer Förderung von bis zu drei Familiengrundschulzentren Personalausgaben für eine 0,5 Stelle von jährlich 28.800,00 EUR und ab vier Familiengrundschulzentren bis zu einer ganzen Stelle, d.h. 57.600,00 EUR
b) Personalausgaben für die Leitungsstellen im jeweiligen Familiengrundschulzentrum, je 0,5 Stelle in Höhe von 28.800,00 EUR pro Jahr
c) Ausgaben für die Durchführung von konkreten Angeboten in den Familiengrundschulzentren von maximal 8.000,00 EUR pro Jahr.
Sieben Grundschulen haben ihr Interesse zur Teilnahme an dem Projekt bekundet. Siehe Tabelle oben.
Der Stellenwert der Koordinierungsstelle wird mit EG 9a TVöD festgelegt.
Gefördert werden bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind als Eigenanteil von der Stadt Oberhausen zu erbringen.
Die Förderrichtlinie tritt am 30.06.2022 außer Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Nichtbüroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den anteiligen Sachkosten (10 % der Personalkosten gem. KGSt). Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 7/2020):
1 Stelle EG 9a TVöD: 67.980,- EUR (61.800,- EUR Personalkosten + 6.180,- EUR Sachkosten)
Tatsächliche jährl. Personalausgaben städtische Koordinierungsstelle | 67.980,- EUR |
Übernahme der Personalausgaben der 7 0,5 Leitungsstellen beim Träger der Grundschulen | 201.600,- EUR |
Ausgaben für die Durchführung von konkreten Angeboten | 56.000,- EUR |
Beantragte jährl. Zuwendung des Landes zu den Personalausgaben | 252.160,- EUR |
Verbleibender jährl. Eigenanteil der Stadt | 73.420,- EUR |
Kurzfassung
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle im Bereich 3-3/Schule sowie der Ausdehnung des Projektes „Familiengrundschulzentren“ auf die beschriebenen Grundschulen vorbehaltlich der Förderzusage, befristet vom 01.10.2021 bis zum 30.06.2022.
