Beschlussvorlage - B/17/0778-01
Grunddaten
- Betreff:
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Fällung von zwei städtischen Bäumen an der Nürnberger Straße im Zusammenhang mit der Errichtung einer Fernwärmeanlage auf dem Gelände der Gesamtschule Osterfeld
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Kopka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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15.06.2021
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Sachverhalt
Begründung
Derzeit befindet sich im Bestandsgebäude der Gesamtschule Osterfeld (GSO) an der Westfälischen Straße die Druckerhöhungsanlage für die Fernwärmeversorgung. An diesem Standort wird zukünftig der Multifunktionskomplex an der Gesamtschule gebaut. Vor Beginn der Abbruchmaßnahme ist es daher zwingend erforderlich eine neue Anlage zu errichten. Der neue Standort hierfür befindet sich am Lehrerparkplatz am C-Trakt (siehe Lageplan).
Aus Sicht des Dezernates 0/Strategische Planung und Stadtentwicklung in Abstimmung mit den Servicebetrieben Oberhausen ist hierfür die Fällung von zwei städtischen Bäumen an der Nürnberger Straße erforderlich. Es handelt sich um die Fällung einer Amerikanischen Traubenkirsche (Prunus serotina) und eines Bergahorns (Acer pseudoplatanus) vor dem aktuellen Lehrerparkplatz am C-Trakt der Gesamtschule Osterfeld an der Nürnberger Straße.
Der Standort ist nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten inner- und außerhalb des Schulgrundstücks nach folgenden Kriterien identifiziert worden: technische Machbarkeit (Verlegung/Anschluss des Rohrnetzes), bauliche Umsetzung der neuen Einhausung, erforderlicher Zeitaufwand aller Leistungen bis zu einer möglichen Inbetriebnahme der neuen Anlage, mögliche Gestaltungvorgaben, bauordnungsrechtliche sowie städteplanerische Belange und Auswirkungen auf den Öffentlichen Raum.
Die identifizierte Lage der neuen Druckerhöhungsanlage weist entscheidende Vorteile auf, wie z.B.:
- Möglichkeit einer Rohrnetzverlegung über den Schulhof der GSO (innerhalb der Sommerferien), sodass es zu keiner Beeinträchtigung des Straßenverkehrs kommt,
- eine für den Bau ausreichend große Baustelleneinrichtungsfläche,
- Nähe zur bestehenden Anlage,
- Umstellung mit Probebetrieb,
- geringer Einfluss auf den Zeitrahmenplan für den Bau des Multifunktionskomplexes,
- verträgliches Einfügen der Anlage ins Straßenbild.
Die neue Einhausung wird ca. 10 m lang, 5,30 m breit und 4 m hoch. Das Gebäude soll auf der Fläche der ersten 4-5 Stellplätze des Parkplatzes (unmittelbar neben der Einfahrt) auf dem Schulgelände an der Nürnberger Straße/Ecke Westfälische Straße errichtet werden. Die Vorderkante des Gebäudes soll in einer Flucht zur Garage auf der anderen Seite der Einfahrt positioniert werden. Daraus ergibt sich, dass die Vorderkante der Anlage in etwa auf der Rasenkante angeordnet wird.
Aufgrund des notwendigen Raums für das Ein- und Ausparken auf dem Parkplatz ist es möglich, dass die Anlage insgesamt noch weiter Richtung Straße, also näher an die aktuell bestehenden Bäume platziert werden muss. Dafür werden die notwendigen Messarbeiten durchgeführt.
Zwar liegt noch kein Bodengutachten vor, aber es ist davon auszugehen, dass aufgrund eines erforderlichen Bettungspolsters bzw. einer Frostschürze ein Erdaushub bis zum Zaun notwendig sein wird.
Nach Auskunft der SBO unterliegen beide Bäume der Baumschutzsatzung. Die Vitalität der Bäume ist im Kataster mit der Eingabe „mäßig“ hinterlegt. Die Traubenkirsche besitzt eine subletale Faulstelle am Stammfuß. Weitere Schäden liegen nicht vor.
Die für die Errichtung der Fernwärmestation notwendigen bautechnischen Maßnahmen stellen ferner nach Einschätzung der SBO einen gravierenden Eingriff in den Wurzel- und Kronenbereich der Bäume dar. Der Erhalt der Bäume ist nach beschriebener Bauausführung und der fachlichen Einschätzung der SBO aus vegetationstechnischer und statischer Sicht nicht möglich.
Eine Ersatzpflanzung ist vorbehaltlich der finalen Planung vor Ort vorgesehen.
Das Votum der Baumkommission lag bei Erstellung der Vorlage nicht vor.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass in der 2. Sitzung der BZV Osterfeld am 19.01.2021 die Fällung von 15 Bäumen im Kontext der Errichtung des Multifunktionskomplexes an der Gesamtschule Osterfeld ohne abschließendes Votum diskutiert worden ist (Vorlage B/17/0292-01). Die hier beschriebenen Bäume waren nicht Teil der Beschlussvorlage.
Damals ist u.a. auf das Fehlen einer Förderzusage hingewiesen worden. Auch wenn der offizielle Förderbescheid noch nicht vorliegt, ist mit der Veröffentlichung der Städtebauförderung 2021 in der Zwischenzeit davon auszugehen, dass der Multifunktionskomplex gefördert wird.
