Berichtsvorlage - M/17/0771-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Noch Anfang der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts konnten über 90% der Deutschen schwimmen. Nach der Jahrtausendwende - begründet u. a. auch in der Schließung von kommunalen Bädern aus Gründen der Haushaltskonsolidierung - nahm die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung zusehends ab.

Zwar ist es Pflicht, jeder Grundschülerin/jedem Grundschüler Schwimmen beizubringen, denn Schwimmen ist essenziell, um in einer Ausnahmesituation zu überleben. Im Lehrplan Sport für die Grundschule ist der Schwimmunterricht deshalb mit einem Umfang eines vollen Schuljahres mit mindestens einer Wochenstunde - ca. 30 Minuten Wasserzeit - obligatorisch festgelegt. Gleichwohl ist auch diese Zahl aus unterschiedlichen Gründen (z. B. Unterrichtsausfälle) rückläufig.

Durch die Corona-Krise und die damit einhergehenden Bäderschließungen wurde dieser Negativtrend nochmals verstärkt. Der Schwimmverband NRW hat anhand von Rückmeldungen aus den Vereinen für 2020 errechnet, dass 20.000 NRW-Kinder nicht Schwimmen lernen konnten und Nichtschwimmer*innen bleiben. Für das Jahr 2021 galten bisher gleiche Voraussetzungen. Für die aus dieser Abhängigkeit zurückbleibenden Nichtschwimmer*innen gibt es im Rahmen der von den Regelsystemen vorgehaltenen Kapazitäten keine Möglichkeiten der Kompensation, da diese durch die nachrückenden Nichtschwimmer*innen genutzt werden.

Die nunmehr nach bundes- und landesweit sinkenden Inzidenzzahlen vollzogenen Anpassungen der Coronaschutzverordnung lassen auch in Oberhausen weitgehende Nutzungen der Schwimmbäder wieder zu.

Alle Verantwortlichen sind sich deshalb darüber einig, den Fokus insbesondere auf die Ermöglichung von Schwimmlernkursen und die Anfängerschwimmausbildung zu legen. Hierbei sind drei Säulen von besonderer Bedeutung:

 

  1.                Schulschwimmen

Im Schuljahr 2020/2021 konnte lediglich ein erheblich reduzierter Regelschwimmunterricht angeboten werden. Die Hygieneauflagen haben eine Nutzung durch Schulen, neben der Öffentlichkeit, nur in verminderter Personenzahl zugelassen, d.h.

Hallenbad  ab September 2020  vgl. vor der Pandemie

Sterkrade:  eine Schulklasse  zwei Schulklassen

Oberhausen:  eine Schulklasse  drei Schulklassen

Aquapark:  zwei Schulklassen  fünf Schulklassen

Durch den Bereich 3-3/Schule wurde in Abstimmung mit dem Bereich 2-5/Sport ein Blockmodell entwickelt. Die ursprünglichen Schwimmzeiten wurden wochenweise auf die Schulen aufgeteilt, so dass eine Nutzung nur alle zwei/drei Wochen möglich war. Darüber hinaus ist ein Wechsel der Schulklassen am Beckenrand nicht mehr möglich, sondern vielmehr vor dem jeweiligen Hallenbad, auch dies führt zu einer Reduzierung der eigentlichen Wasserzeiten der Schülerinnen und Schüler (SuS). Diese wesentlichen Einschränkungen haben die Bereitschaft zur Teilnahme am Schulschwimmen durch die Schulen erheblich reduziert.

In den Lehrschwimmbecken an den einzelnen Schulstandorten ist eine geringere Anzahl an SuS zugelassen. Nutzten zuvor Schulklassen die Lehrschwimmbecken so wurde diese auf die nachfolgende Nutzung (Vereine, private Kursanbieter) beschränkt.

Lehrschwimmbecken           zulässige SuS

Grundschule Schmachtendorf  11

Alsfeldschule     10

Erich-Kästner-Schule    10

Schillerschule     10

Schule am Froschenteich   10

Heinrich Heine Gymnasium   10

Ruhrschule     10

 

Die Lehrschwimmbecken konnten aufgrund des zu erstellenden Hygienekonzeptes durch den Bereich 3-3/Schule in Verbindung mit der OGM GmbH und dem Bereich 3-4/Gesundheit nicht direkt im Anschluss an die Sommerferien freigegeben werden. Vielmehr erfolgte die Freigabe pauschal am 05.10.2020.

Aufgrund des anhaltend hohen Wertes an Covid-19-Neuinfizierten und dem Ziel, alles zu tun, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, hatte der Krisenstab beschlossen, ab dem 12. November 2020, alle Schwimmbäder einschließlich der Lehrschwimmbecken für das Schulschwimmen zu schließen. Davon ausgenommen waren prüfungsrelevante Sport- und Schwimmunterrichte sowie die Durchführung von Abschlussprüfungen an weiterführenden Schulen (wenn beispielsweise Sport Abiturfach ist).

Die aktuell sinkenden Inzidenzwerte und die damit einhergehenden Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen ließen eine Öffnung der Hallenbäder und der Lehrschwimmbecken zum 07.06.2021 für den Schulbetrieb in verminderter Form wieder zu und wurden dementsprechend freigegeben. Die Akzeptanz der Schulen ist aus den oben dargestellten Gründen allerdings noch gering.

 

  1.                Projekt: Schwimmförderung von nicht schwimmfähigen Schülerinnen und Schülern

Vor dem Hintergrund des im Schuljahr 2020/2021 nahezu gänzlich ausgefallenen Schulschwimmunterrichts verfolgt das vom Ausschuss für den Schulsport in Kooperation mit der Stadt Oberhausen, dem Arbeitskreis Bäder, dem Stadtsportbund Oberhausen e. V. (SSB), Oberhausener Schwimmvereinen, dem Rotary-Club Oberhausen, der Stadtsparkasse Oberhausen und dem Land NRW konzipierte Projekt die Zielsetzung, im Vorfeld der Sommerferien - im Zeitraum von zwei Wochen - eine Schwimmfördermaßnahme für nicht schwimmfähige Oberhausener Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 4 und/oder 5 durchzuführen.

Die Kinder sollen während der Schulzeit an 10 aufeinanderfolgenden Terminen in den zwei Hallenbädern Oberhausen und Sterkrade die Schwimmfähigkeit (dokumentiert durch die Verleihung des Seepferdchen-Abzeichens) erwerben. Jede am Projekt interessierte Schule kann eine Gruppe von bis zu 8 Schülerinnen und Schülern für einen der verfügbaren Schulungszeiträume anmelden. Die Kurse werden von ausgebildeten Schwimmfachkräften/Übungsleiter*innen der Oberhausener Schwimmvereine geleitet.

Der Transfer und die pädagogische Begleitung der am Förderprojekt teilnehmenden Schüler*innengruppen wird durch die jeweiligen Schulen koordiniert.  Die Gesamtorganisation erfolgt über das Haus des Sports (Stadtsportbund, Bereich 2-5/Sport, Ausschuss für den Schulsport) und den Bereich 3-3/Schule. Bei erfolgreicher Abnahme der Prüfung erhalten die Kinder kostenfrei das Seepferchen-Abzeichen (bzw. das Bronze-Schwimmabzeichen).

Als Ergebnis einer Abfrage des Bereichs 3-3/Schule bei den infrage kommenden Schulen, kann für ca. 80 - 90 Kinder eine Teilnahme am Projekt gewährleistet werden.

 

  1.                Schwimmkurse durch Vereine und private Anbieter

Das Schwimmen lernen und die anschließende Weiterförderung bis zum Schwimmabzeichen „Bronze“ wird in Oberhausen maßgeblich (weit über 60%) durch die Vereine gewährleistet. Danach folgen Schulen, Schwimmmeister*innen der Hallenbäder, Bildungseinrichtungen, private Schwimmschulen und Eltern in Eigenregie.

Mit der Zielsetzung, den coronabedingten Rückstau nicht schwimmfähiger Kinder aufzulösen, sind folgende Maßnahmen geplant und aktuell in konkretisierender Abstimmung zwischen den Bereichen 3-3/Schule, 2-5/Sport, dem Stadtsportbund/Fachschaft Schwimmen und den Servicebetrieben Oberhausen (SBO):

Lehrschwimmbecken in Schulen:

Von den sieben Oberhausener Lehrschwimmbecken in Schulen können derzeit lediglich die der Erich-Kästner-Schule, der Alsfeldschule, der Grundschule an der Oranienstraße und des Heinrich-Heine-Gymnasiums genutzt werden. Die Lehrschwimmbecken in der Ruhrschule, der Schule am Froschenteich und der Schillerschule stehen ab Sommer 2021 aufgrund umfangreicher Sanierungsarbeiten nicht zur Verfügung. In die Landschaft der Schwimmvereine wurde bereits kommuniziert, dass die Lehrschwimmbecken der o. g. Schulen für das Angebot von Schwimmlernkursen (Neukurse und Abarbeitung von Restanten aus coronabedingt abgebrochenen Kursen) in den Sommerferien geöffnet werden. Ein früherer Beginn der Lehrschwimmbeckennutzung ist aufgrund der aktuellen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung sowie der eingeschränkten Nutzungszeiten im Anschluss an den Schulbetrieb wenig zielführend und daher nicht geplant.

Zielsetzung ist eine möglichst umfangreiche Auslastung der zur Verfügung stehenden zeitlichen Kapazitäten durch Vereine und auch kommerzielle Anbieter von Schwimmlernkursen mit deutlichem Fokus auf die Schulung von Schwimmanfängerinnen/Schwimmanfängern (Intensivkurse).

Um die im Vergleich zur Normalnutzung aufwendigeren Rahmenbedingungen - insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Hygienekonzepts - pragmatisch zu gestalten, ist eine Nutzung durch Vereine im Blockmodell (ein Verein pro Tag und Lehrschwimmbecken) vorgesehen. Die zur Verfügung stehende Kapazität kann so ohne zusätzliche Abstimmungsbedarfe durch einen Verein je Tag bestmöglich genutzt werden.  Die Fachschaft „Schwimmen“ des SSB fragt das Interesse und die jeweilige Leistungsfähigkeit der Vereine zur Durchführung der Anfängerschwimmausbildung ab. Die Zuordnung der Kurse zu den Lehrschwimmbecken erfolgt anschließend in Abstimmung mit dem Bereich 2-5/Sport. Die von Vereinen nicht abgerufenen Nutzungszeiten werden durch den Bereich 2-5/Sport Antragstellerinnen/Antragstellern aus dem Gebiet der kommerziellen Anbieter/innen von Schwimmlernkursen zur Verfügung gestellt. Der (eingeschränkte) Regelbetrieb für die Zeit nach den Sommerferien wird zeitnah unter den Maßgaben der dann gültigen Coronaschutzverordnung/ Coronabetreuungsverordnung geplant und festgelegt.

Hallenbäder (Oberhausen und Sterkrade)

Seit dem 07.06.2021 hat der eingeschränkte Regelbetrieb der Schwimmvereine wieder begonnen. In einem abgestimmten Informationsschreiben der Fachschaft „Schwimmen“ an alle Schwimmvereine wurden diese über die konkreten Rahmenbedingungen (Hygienekonzept, Kapazitäten der Becken) des Schwimmbetriebs in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurde appelliert, im Rahmen der Möglichkeiten, dem Schwimmlernunterricht eine hohe Priorität zuzuweisen.

Nach Auskunft der Fachschaft „Schwimmen“ beabsichtigen alle dem SSB angehörigen Schwimmvereine das bisherige Angebot, inklusive der Schwimmlernkurse, weitestgehend auch in den Ferien vorzuhalten.

Für die ersten Sitzungen des Sportausschusses und des Schulausschusses nach der Sommerpause (07.09.2021/09.09.2021) wird eine Berichtsvorlage mit dem Tenor „Ergebnisse der Intensivierung von Schwimmlernangeboten“ vorbereitet.

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