Berichtsvorlage - M/17/0726-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld am 09.03.2021 wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Geh- und Radwegsituation auf der Werthfeldstraße in Höhe der Eichenstraße dahingehend zu überprüfen, ob ein Fußgänger- und Radfahrerüberweg eingerichtet werden kann, oder ob die aktuelle Beschilderung optimiert werden kann (Drucksache A/17/0496-01 und Niederschrift zum Beschluss vom 09.03.2021).

 

Aufgrund unterschiedlicher Beschwerden hat die Verwaltung Ende 2017 / Anfang 2018 damit begonnen, die damals gefährlich und ungenügend geführte Radwegeverbindung in Fahrtrichtung Eichenstraße zu beseitigen bzw. zu verbessern. Der vormalige Bestand verbot Radfahrern die weitere Benutzung des vorhandenen Gehweges und zwang sie, ab dem nördlich anschließenden und parallel zur BAB 516 / Konrad-Adenauer-Allee verlaufenden kombinierten Geh- und Radweg über die dort vorhandene Absenkung auf die Fahrbahn zu wechseln, um mit dem motorisierten Verkehr fahrend nach links in die Eichenstraße abzubiegen. Die örtlichen Sichtverhältnisse wiesen Unfallgefahrenpotenziale auf, die zu beseitigen waren.

 

Im Zuge der damaligen Überplanung des Knotenpunktes sowie des Streckenabschnittes bis zur Sterkrader Straße wurden unterschiedliche Lösungsvarianten entwickelt und mit Vertretern der Polizei NRW, des Landesbetriebes Straßen.NRW und des örtlichen Vertreters des ADFC diskutiert. Eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn mittels Schutzstreifen wurde von allen Vertretern abgelehnt, eine Führung mittels Radfahrstreifen war aufgrund des Breitenangebotes nicht möglich.

 

Gemeinsam entschied man sich dafür, dem Radverkehr die Benutzung des weiterführenden Gehweges durch eine neue Beschilderung (VZ 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“) freizugeben. Am Ende des vorhandenen Gehweges war eine LSA-gestützte Querungsstelle für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen, die erst mit zunehmender Bedeutung der Verkehrsverbindung für den Radverkehr realisiert werden soll. Als Provisorium wurde mit Neumarkierung der Werthfeldstraße zumindest der Gehweg abgesenkt, um den Fußgängern und Radfahrern eine Querung der Werthfeldstraße zur Eichenstraße zu ermöglichen.

 

Die Eichenstraße stellt eine wichtige Radwegeverbindung zwischen OLGA-Park / Neue Mitte / Osterfeld und der HOAG-Trasse / Grüner Pfad dar. Im Entwurf der Netzplanung des in Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzeptes wird die Radwegverbindung aufgrund ihres Potentials daher auch mit einer hohen Kategorie (Hauptroute) ausgewiesen.

 

Als Folge des Prüfauftrages der Bezirksvertretung Osterfeld hat die Verwaltung die vorhandene Fußgänger- und Radverkehrsführung erneut überprüft. Aus Sicht der Verwaltung sind folgende Änderungs- / Ergänzungsmöglichkeiten denkbar:

 

  1. Optimierung der Beschilderung durch Aufstellen des Gefahrenzeichens VZ 138-10 „Radfahrer“ ggf. in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1000-30 „beide Richtungen“ in beide Fahrtrichtungen in ausreichendem Abstand zum Knotenpunkt Eichenstraße / Werthfeldstraße (s. Anlage Variante 1). In der Eichenstraße wird das VZ 138-10 mit dem Zusatzzeichen 1000-11 „Richtung der Gefahrenstelle, linksweisend“ aufgestellt. Die Querung für Radfahrer erfolgt über die vorhandene Gehwegabsenkung gegenüber der Eichenstraße.

 

Weitere bauliche Maßnahmen sind bei dieser Variante nicht erforderlich. Es entstehen lediglich Kosten für das Aufstellen der Beschilderung in Höhe von ca. 1.500 € brutto.

 

  1. Einrichtung der neuen Lichtsignalanlage (LSA) mit Anlage der Furt- und Haltemarkierungen (s. Anlage Variante 2) im Bereich des abgesenkten Gehweges. Zur sicheren Führung von Fußgängern ist der westliche Eckbereich an der Eichenstraße zu einer Gehwegfläche mit Anschluss an den vorhandenen Gehstreifen auszubauen. Die angrenzende Grünfläche ist ggf. abzusichern.

 

Für die LSA sind über eine Länge von ca. 250 m neue Steuerkabel zu verlegen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf mindestens 150.000 € brutto für den Leitungstiefbau zzgl. rund 30.000 € brutto für den Gehweg, eventueller Böschungssicherungsmaßnahmen, Markierungsarbeiten und der zusätzlichen Beschilderung. Die Gesamtkosten in Höhe von mind. 180.000 € brutto werden aus dem Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonst. öffentl. Verkehrsflächen -, Kostenart 522160 – Aufwendungen für Radwegeinfrastruktur – finanziert. Bei dieser Variante ist eine vertragliche Regelung mit Straßen.NRW als Eigentümerin des Flurstückes 55 (Gemarkung Buschhausen, Flur 15) erforderlich, durch die ggf. weitere Kosten von der Stadt Oberhausen zu tragen sind.

 

Die Anordnung einer Querungsstelle als dritte Variante scheidet aufgrund der örtlichen Platzverhältnisse und des erforderlichen Umbauaufwandes auch im Bereich der BAB-Abfahrt aus. Da hierfür ein mindestens 2,50 m breiter freier Mittelstreifen geschaffen werden muss, um die Querungsstelle nach aktuellen Regelwerken anordnen zu können, wären eine Aufweitung bis in die Abfahrtsrampe und zusätzliche Absicherungsmaßnahmen zu den vorhandenen Böschungen erforderlich. Die erforderliche Zustimmung des Landesbetriebes Straßen.NRW ist zweifelhaft.

 

Die Verwaltung spricht sich für eine kurzfristige Lösung mittels Aufstellen zusätzlicher Beschilderungen (Variante 1) aus. Nach Ansicht der Verwaltung werden hierdurch Kraftfahrzeugführer ausreichend und frühzeitig auf eventuell querenden Rad- und Fußverkehr hingewiesen und so zur rücksichtsvollen Weiterfahrt motiviert.

 

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Anlagen

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