Beschlussvorlage - B/17/0575-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld stimmt der Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Wittekindstraße zu.

 

Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

A/17/0103-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Verwaltung wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld am 24.11.2020 um Prüfung gebeten, ob ein Fußgängerüberweg auf der Wittekindstraße möglich sei. Der bislang temporär angelegte Fußgängerüberweg dient dem Wechsel der Straßenseite, weil der Gehweg wegen einer Baustelle im weiteren Verlauf unterbrochen ist.

 

Die Wittekindstraße verläuft südlich des Bahnhofes Osterfeld Süd. Im Bereich der Waghalsstraße endet der Fußgängertunnel vom Osterfelder Zentrum. An der Wittekindstraße gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Verkehrsbelastung und die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Wittekindstraße machen einen Fußgängerüberweg nicht zwingend notwendig. Eine Einrichtung ist aber wegen des querenden Fußgängerverkehrs aus dem Tunnel sinnvoll.

 

Die Positionierung des Fußgängerüberweges soll an nahezu gleicher Stelle wie der bisher provisorisch angelegte Fußgängerüberweg erfolgen. Fahrzeuge aus der Waghalsstraße sollen mittels Verkehrszeichen auf den Fußgängerüberweg hingewiesen werden.

 

Die Kosten betragen voraussichtlich 6.700 € brutto (Gehwegabsenkung und Beleuchtung) und werden aus dem Budget des Straßenbauprogramms (Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen) finanziert.

 

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Anlagen

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