Berichtsvorlage - M/17/0546-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

In den Jahren 1928 bis 1972 haben die auf Duisburger Stadtgebiet ansässigen Rütgerswerke auf einem firmeneigenen Grundstück an der Ruhrorter Straße/Grünstraße in Oberhausen-Lirich mittels Druckrohrleitungen insgesamt ca. 450.000 m³ flüssigen phenolhaltigen Kalkschlamm (Kalksee Lirich) als Abfallprodukt aus der Phenol- und Kresolherstellung abgelagert.

 

Aufgrund erheblicher Grundwasserverunreinigungen erteilte die Stadt Oberhausen als Untere Wasserbehörde im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Düsseldorf in 1973 der Firma nachträglich eine bis 1993 befristete wasserrechtliche Erlaubnis für die Deponierung des Kalkschlammes, da „keine alternative Lagerung gesehen wurde und eine öffentliche Wassergewinnung nicht gefährdet war“. Die Rütgerswerke mussten die Oberfläche mit Boden abdecken und eine Baumbepflanzung vornehmen.

 

Ab dem Jahre 1994 ließen die Rütgerswerke in Abstimmung mit der Stadt (unter zeitweiser Einbindung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) eine umfassende Gefährdungsabschätzung durchführen.

 

Zunächst konnte nachgewiesen werden, dass sowohl bei der vorliegenden Nutzung der Deponieoberfläche (begehbar, aber keine gezielte Grünflächennutzung), als auch für die angrenzenden Kleingärten und die umliegenden Wohngebiete keine Risiken vorlagen. Im Weiteren wurde der Gefährdungspfad Grundwasser (Phenole, Benzol) betrachtet und im Ergebnis dann auf der Grundlage vielfältiger und langjähriger Untersuchungsarbeiten das Verfahren einer Mikrobiologischen in-situ-Sanierung mit unterstützenden Maßnahmen in Form von Sauerstoffeinbringung und einer Zugabe von standorteigenen angepassten Mikroorganismen als Sanierungsmethode vorgeschlagen.

 

Diese Sanierungsmethode vereinbarten die Stadt Oberhausen und die Rütgers Germany GmbH in 2017 im Rahmen eines öffentlich rechtlichen Vertrages. Für die kalkulierten Kosten von insgesamt 2,0 Mio. Euro hat die Firma eine Bürgschaft hinterlegt. Die ermittelte Schadstofffahne in ihrer aktuellen Ausdehnung soll durch den natürlichen und dynamisierten mikrobiologischen Abbau weiter zurückgebildet werden. Es wurden mehrstufige Sanierungsziele mit einer Gesamtlaufzeit von dreißig Jahren entwickelt.

 

 

Mangelnde Standfestigkeit der Kalkschlammaufschüttung

 

Im Zuge der Erstellung von Grundwasserbrunnen musste die Firma Rütgers mehrfach Regelungen mit dem nordwestlich an ihre Aufschüttung angrenzenden Kleingartenverein treffen. Bei einer Kontaktaufnahme in 2018 wurden dabei erstmals Klagen über Böschungsrutschungen vorgetragen, durch die einige der Gartenlauben mittlerweile gefährdet seien. Die Firma beauftrage daraufhin den Sachverständigen Prof. Dr. H. Benner vom Büro für geotechnische Systemuntersuchungen aus Bochum mit einer Untersuchung der Standfestigkeit der Aufschüttung.

 

Der Sachverständige kommt mit seinem ersten Gutachten vom 31.07.2019 zu folgenden Ergebnissen:

 

„Alle bis dahin berechneten Böschungen weisen keine ausreichende Standsicherheit auf. Die gesamte Stabilität des Objektes kann in Frage gestellt werden (pseudostabil). Die Gefahren rühren aus Sicht des Sachverständigen insbesondere daher, dass der Aufbau der umlaufenden Dammeinfassung aus heutiger Sicht nicht fachgerecht erfolgte und die Kalkschlämme eine thixotrope Eigenschaft haben, d.h. das Material kann unter Einfluss mechanischer Kräfte vorübergehend flüssig werden.“

 

Nach weiteren gutachterlichen Prüfungen wurde im Juli 2020 auf Vorgabe des Bereiches Bauordnung der Stadt auf dem Kleingartengelände Absperrungen vorgenommen, da für die unmittelbar am Böschungsfuß befindlichen Gartenlauben eine Gefahr gesehen wurde.

 

Zwischenzeitlich sind die bodenmechanische Untersuchungen abgeschlossen und die Rain Carbon GmbH (in Rechtsnachfolge der Rütgerswerke) hat zum Ende 2020 einen Bauantrag zur Errichtung einer Spundwand im 1. Bauabschnitt entlang des Kleingartengeländes und der Grünstraße vorgelegt. Hinter dieser ca. 2 m hohen Wandung sollen die Böschungen dann durch das Auffüllen mit Bodenmaterial deutlich abgeflacht werden.

 

Die dafür erforderliche Beseitigung der Gehölze in diesem Böschungsbereich wurde nach Genehmigung durch das zuständige Regionalforstamt Ruhrgebiet Anfang März 2021 unter artenschutzfachlicher Begleitung durchgeführt. Die Rain Carbon GmbH beabsichtigt jetzt,  Ende März/Anfang April mit den vorbereitenden Maßnahmen (Räumung der angrenzenden Gartenparzellen, Errichtung einer Baustraße, Kampfmittelbohrungen) zu beginnen, um dann vom Mai bis Ende Juli 2021 die Spundwände und die Bodenhinterfüllung vorzunehmen. Bis Ende 2021 ist die Wiederherrichtung der Gartenparzellen geplant. Die konkreten Details hierzu haben der Kreisverband der Kleingärtner und die Rain Carbon GmbH im Oktober 2020 in einem Vertrag geregelt.

 

In weiteren Bauabschnitten sollen alle Böschungen bis zum Frühjahr 2023 gesichert werden.

In einem ersten Abschnitt im kommenden Winter und einem zweiten Abschnitt im Winter 22/23 soll der gesamte sich in einem nicht guten Zustand befindliche Baumbestand auf dem Plateau der Ablagerung entfernt werden, um zur Verbesserung des Wurzelraumes und zur besseren oberflächigen Ableitung von Regenwasser eine zusätzliche Bodenüberdeckung herzustellen. Die jeweils erforderlichen forstrechtlichen Regelungen unter Einbindung der natur- und artenschutzrechtlichen Belange sind noch herbei zu führen.

 

 

Kurzfassung

 

Die Böschungen der aus den Jahren 1928 bis 1972 stammende Kalkschlammablagerung an der Ruhrorter Straße/Grünstraße sind gemäß einer fachgutachterlichen Bewertung nicht standfest. Die Eigentümerin plant eine umlaufende Sicherung mit Spundwänden und Stützmauern. Dazu ist zunächst die Entfernung des vorhandenen Baumbestandes in den Böschungen erforderlich. Im Weiteren ist eine vollständige Erneuerung des Baumbestandes auf dem Plateau vorgesehen, mit der auch eine deutliche Erhöhung der Übererdung vorgesehen ist.

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