Berichtsvorlage - M/17/0760-01

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Rückblick

 

Die letzte umfassende Bestandsaufnahme und Planungsgrundlage für das Oberhausener Schulwesen bildete der „Bildungsplan 2016 bis 2020“. Der Begriff „Bildungsplan“ ist nicht Gegenstand des Schulgesetzes und ist somit auch nicht rechtlich definiert. Der Planungsauftrag erging von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) des Landes NRW. Das von Dr. Rösner vorgelegte Dokument entsprach im Wesentlichen einem klassischen Bericht zur Schulentwicklungsplanung. Dieser enthielt Angaben zur allgemeinen sozio- und demografischen Ausgangslage, detaillierte Analysen der Bestände und Entwicklungen des Schulwesens sowie schulstufen-, bildungsgang- und teilraumbezogene Schülerzahlprognosen.

 

Eine Weiterführung der Arbeiten von Dr. Rösner kann nunmehr infolge der Schaffung einer Verwaltungsstelle für die Schulentwicklungsplanung schulträgerintern geleistet werden. Eine Fortschreibung der Arbeiten sollte insbesondere unter dem Gesichtspunkt stattfinden, dass die Schulverwaltung ein Instrumentarium vorlegt, das zur Erfüllung der gesetzlich definierten Aufgaben des Schulträgers verhilft. Somit ist im Jahr 2021 eine aktualisierte Gesamtübersicht zu den Entwicklungen in den Teilbereichen des Oberhausener Schulwesens (Primar- und Sekundarstufe) vor zu legen, um die vielfältigen Aufgaben des Schulwesens beschreiben zu können. Damit sollen anschließend aus identifizierten Problembereichen spezifische Planungsanlässe für notwendige und genehmigungsfähige schulorganisatorische Maßnahmen abgeleitet werden.

 

Rechtliche Anforderungen

 

Soweit Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände Schulträgeraufgaben nach § 78 SchulG NRW zu erfüllen haben, sind sie verpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Sie dient nach Maßgabe des Bedürfnisses (§ 78 Abs. 4 SchulG NRW) der Sicherung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen. Die oberen Schulaufsichtsbehörden beraten die Schulträger dabei und geben ihnen Empfehlungen. Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung sind aufeinander abzustimmen. Die Schulentwicklungsplanung bildet somit auch die Grundlage für einen vernünftigen Ressourceneinsatz des Schulträgers und des Landes.

 

Ein Schulentwicklungsplan berücksichtigt im Kern folgende Aspekte:

 

1. Das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot soll nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten gegliedert werden.

 

2. Die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen sollen ermittelt werden.

 

3. Die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes sollen nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten (§ 80 Abs. 5 SchulG NRW) erfasst werden.

 

Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (§ 81 Abs. 3 SchulG NR“) zur Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen, muss die Schulentwicklungsplanung jeweils anlassbezogen dargelegt werden. Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen vorgesehen. Als Änderungen sind auch der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an den Berufskollegs, die Einführung und Aufhebung des Ganztagsbetriebes, die Bildung eines Teilstandortes, der Wechsel des Schulträgers, die Änderung der Schulform und der Schulart zu berücksichtigen. Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen (§ 81 Abs. 2 SchulG NRW).

 

 

Inhaltlicher Ausblick

 

Für die skizzierten Aufgaben werden mit einem alle Schulstufen umfassenden Planungsdokument Leitperspektiven und Entscheidungskriterien für die Oberhausener Schulentwicklung in den kommenden Jahren herausgearbeitet. Diese bilden die Grundlagen für die Definition von Handlungsbedarfen und Priorisierungen schulorganisatorischer Maßnahmen. Um schulorganisatorische- und inhaltlich-pädagogische Aspekte vor dem Hintergrund der dialogisch herauszuarbeitenden Leitperspektiven sinnvoll miteinander zu verknüpfen, wird ein bis zum Jahr 2030 reichender Planungshorizont angesetzt, wobei der Zeitrahmen konkreter Maßnahmenplanungen gegenüber dem übergeordneten und abstrakter formulierten Zielhorizont der SEP geringer ausfallen kann.

 

Zudem erscheint es angezeigt, die vielfältigen Aktivitäten des Bildungsmonitorings sowie weiterer kommunaler Planungs- und Berichtsaktivitäten (z.B. „Demografiebericht“, „Sozialbericht“, „Kinder- und Jugendförderplan“) im Schulentwicklungsplan in einem gesonderten qualitativen Kapitel zu berücksichtigen, um problematische Bedingungen sowie Wirkungen und Folgen von aus der Schulentwicklungsplanung hervorgehenden schulorganisatorischen Maßnahmen in der Planung berücksichtigen zu können, um so zusätzliche Orientierungsaspekte in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen. So könnte das Augenmerk auf Problembereiche gelegt werden, die unmittelbar die Kapazitäten- und Standortplanung des Schulträgers berühren und somit ein gemeinsames Aufgabenfeld innerer- und äußerer Schulangelegenheiten definieren, wie etwa die Durchlässigkeit und Haltekraft der Schulformen sowie die an allgemeinbildenden Schulen erzielten Schulabschlüsse (bzw. die Anzahl und Quoten von Abschlusslosen). An dieser Stelle wären auch die jugendhilfeplanungsrelevanten Aspekte der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen.

 

Als ein wesentlicher dialogisch-deliberativer Baustein der Schulentwicklungsplanung soll im Herbst 2021 eine „Werkstatt Deliberative Schulentwicklungsplanung“ (WeDeS), in der auf Grundlage der bis dahin erarbeiteten Sachstandsbeschreibungen zur Oberhausener Schulentwicklung und unter Einbezug wissenschaftlicher Expertise und Moderation das kommunikative Zusammenwirken der Akteure des Schulsystems im Wege fachöffentlicher Beratschlagungen seinen Ausdruck findet. Die WeDeS soll als zentrale kommunikative Arena des sachlich-argumentativen Austauschs dienen, das Zusammendenken institutioneller, ethisch-moralischer und ökonomischer Aspekte der Schulsystementwicklung fördern und den herauszuarbeitenden Leitperspektiven und Handlungsansätzen eine fundierte Legitimationsbasis vermitteln.

 

Zu beteiligen sind Akteure aus den Bereichen Schulwesen, Politik, Verwaltung, Ganztagsträger, Schulsozialarbeit und den Vertretungen von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten. Konkretere Einblicke in das bereits im Arbeitsprozess befindliche Vorhaben vermittelt der folgende Gliederungsentwurf.

 

Gliederungsentwurf „Oberhausener Schulentwicklungsplanung 2021-2030“

 

  1. Einführung
  2. Aufgaben, Zielsetzung der Schulentwicklungsplanung und weitergehende Erwartungen
  3. Rückblick auf die zurückliegende Schulentwicklung in Oberhausen

•          Maßnahmen aus Bildungsplan 2016-2020

•          Maßnahmen aus A-SEP Sek I

•          Schulangebotsentwicklung (datenbasiert)

•          Zentrale Problembereiche (datenbasiert)

•          Übergänge und Durchlässigkeit

•          Sonderpädagogische Förderung/ GL

•          Schulischer Misserfolg/ Bildungsarmut und Segregation

•          Schulplatzversorgung

•          Modernisierungsbedarfe/-rückstände (z.B. Raumstandards)

•          Bildungsprojekte im Schulbereich (z.B. Grundschulfamilienzentren)

  1. Bestandsaufnahme Schulangebot in Oberhausen (Räumliche Voraussetzungen; Schulportraits inkl. pädagogisch-organisatorische Profilmerkmale, außerschulische Kooperation, Modellprojekte, eingesetzte (Förder-)Mittel)

•          Grundschulen

•          Förderschulen

•          Weiterführende Schulen

•          Berufskollegs

•          Gesamteinschätzungen zur Lage der Schulstufen und Schulformen

 

  1. Worin bestehen die zentralen gesellschaftlichen Triebkräfte der Schulsystementwicklung?

•          Demografie (Bezug auf Demografiebericht und Bebauungsplan)

•          Stadtentwicklung (Stadtentwicklungskonzept und Kinder- und Jugendförderplan)

•          Sozialstruktur (Bezug auf Sozialbericht kommunal und überregional)

•          Bildungstrends (Bezug auf kommunales Bildungsmonitoring, überregionale Bildungsberichterstattung und Landes- sowie Bundesprogramme, z.B. auch Digitalisierung des Schullebens und des Unterrichts)

•          Zusammenfassung: Mit welchen „äußeren“ Einwirkungen hat das Oberhausener Schulsystem zu rechnen? Welche Chancen ergeben sich hieraus?

 

  1. Zwischenfazit:

•          Was war?

•          Was ist? Raumstandards, Aktualisierung/Revision

•          Was soll werden? Was kann sein?

 

  1. Werkstatt Deliberative Schulsystementwicklung (WeDeS): normative Grundsätze und leitende Entscheidungsprämissen

•          Mögliche Leitfrage: Worin bestehen die elementaren Schlüsselprobleme der Oberhausener Schulsystementwicklung? Welche Bildung braucht Oberhausen?

•          Perspektive I: Institution (Was muss, was kann?)

•          Perspektive II: Gerechtigkeit (Was soll? s. Schulgesetz)

•          Perspektive III: Ökonomie (Was kann? Wie sollen die Ressourcen sinnvoll eingesetzt werden?)

•          Perspektive IIII: Moderne (Schul-) Pädagogik (Was soll?)

 

  1. Ergebnisse: Darlegung von Handlungsfeldern und Prinzipien der zukünftigen Schulsystementwicklung in Oberhausen.
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